Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / II. Höhe der Lohnsteuer

Rz. 52 Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn), § 38a EStG. Sie wird nach dem Jahresarbeitslohn so bemessen, dass sie der Einkommenssteuer entspricht, die der Arbeitnehmer schuldete, wenn er ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielte. Vom laufenden Arbeitslohn wird die Lo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch Direktversicherung

Rz. 681 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.34: Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Versorgungszusage Fa. _________________________ (Name, Adresse Firma) – im Folgenden: "Arbeitgeber" – gewährt Frau/Herrn _________________________ (Name, Adresse) – im Folgenden: "Mitarbeiter" – betriebliche Alter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Rückwirkungsverbot

Tz. 601 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Hinsichtlich allgemeiner Grundsätze s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 200ff. Das strenge Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Ges-GF gilt auch für den Bereich der Pensionszusagen. Der BFH hat allerdings in Anschluss an die Entscheidung des BVerfG zum Bereich der Ehegatten-Oderkonten (s Urt des BFH v 24.03.1999, DStR 1999, 1393) seine Anforderungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Die spezifischen Merkmale der verdeckten Gewinnausschüttung bei Pensionszusagen (Merkmale der betrieblichen Veranlassung)

Tz. 609 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wie bei anderen Vergütungen (zB Tantiemen) muss auch bei Pensionszusagen zur Vermeidung stlicher Nachteile die "Bemessungsgrundlage" klar und eindeutig festgelegt werden. Das Kriterium der betrieblichen Veranlassung umfasst die Einzelaspekte: Ernsthaftigkeit, s Tz 610ff, Einhalten der Probezeit, s Tz 616ff, Finanzierbarkeit, s Tz 631ff, Erdienbar...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / E. Kasuistik

Rz. 21 Die Gerichte haben eine umfangreiche Kasuistik zu den Konsequenzen des Diskriminierungsverbotes entwickelt. Im Folgenden sollen zu wichtigen Merkmalen relevante Entscheidungen für die anwaltliche Praxis aufgezählt werden. Im Übrigen wird auf die Darstellung zu den einzelnen Themenbereichen in diesem Buch sowie auf die einschlägigen Rechtsprechungs-ABC verwiesen.[24] R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 1057 Im Falle eines identitätswahrenden Übergangs eines Betriebs(teils) ist eine kollektivrechtliche Fortgeltung beim Erwerber ohne Transformation der Normen möglich.[2660] Von einer solchen Wahrung der betrieblichen Identität ist zumindest auszugehen, wenn der Betrieb als Ganzes übergeht und nicht in eine fremde Betriebsorganisation eingegliedert wird;[2661] im Falle vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.5 Sonderfragen bei Invaliditätsrenten und bei der Hinterbliebenenversorgung

Tz. 700 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Dem Grunde nach bestehen gegen die Anerkennung von Invaliditätsrenten (= Versorgungszusage für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) bei Ges-GF keine Bedenken. Dies gilt auch für beherrschende Ges-GF. Auf eine klare Vereinbarung ist allerdings zu achten. Die Auszahlung einer Versorgung kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesellscha...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1140 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Erläuterungen

Rz. 682 Bei der Zusage einer Versorgung durch Direktversicherung kann man sich auch auf den ersten Satz beschränken und im Übrigen auf die Bedingungen des Versicherungsvertrages verweisen. Die Versicherer bieten eine Reihe von Produkten für die betriebliche Altersversorgung an, die die üblichen Regelungen enthalten. Wird eine Versorgungszusage über eine Direktversicherung – w...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Übergang des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1054 Die Arbeitnehmer sind im Einzelnen darauf hinzuweisen, was der Eintritt des neuen Inhabers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeutet. Dabei muss insbesondere deutlich werden, dass der neue Inhaber zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs neuer Schuldner arbeitsvertraglicher Ansprüche ist und ihm das Direktionsrecht zusteht und zwar – wenn der Arbeitn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.2 Probezeit

Tz. 742 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Mit der Probezeit soll bei Pensionszusagen gesichert sein (dazu s Tz 616ff), dass Beide Aspekte tragen b...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Fragen des Arbeitnehmers

Rz. 333 Stellt der Arbeitnehmer ausdrücklich Fragen, z.B. bezüglich der rechtlichen Auswirkungen des Aufhebungsvertrages auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld, müssen diese vom Arbeitgeber wahrheitsgemäß beantwortet werden, soweit er über die entsprechenden Informationen verfügt. Ist der Arbeitgeber hierzu nicht in der Lage, muss er den Arbeitnehmer an die zuständige St...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 690 Der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist geregelt in § 1a BetrAVG sowie hinsichtlich der Unverfallbarkeit in § 1b Abs. 5 BetrAVG. Daraus ergibt sich das Recht des Arbeitnehmers in Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ohne Entgeltzahlung fortbesteht, die Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen (Ziffer 7), die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[385] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann.[386]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.2 Überblick über die BFH-Rechtsprechung zur Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

Tz. 633 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Der 1. Senat des BFH hat in mehreren Entscheidungen s Urt des BFH v 08.11.2000(BFH/ NV 2001, 866); s Urt des BFH v 29.11.2000(BFH/NV 2001, 723); s Urt des BFH v 20.01 .2000(BFH/NV 2001, 980); s Urt des BFH v 07.11.2001(BFH/NV 2002, 287); s Urt des BFH v 04.09.2002(BStBl II 2005, 662); s Urt des BFH v 31.03.2004(BStBl II 2005, 664) zur Frage der vGA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.7 Rechtsfolgen

Tz. 747 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat im entschiedenen Fall (s Urt des BFH v 20.07.2016, BStBl II 2017, 66) im Ergebnis offen gelassen, ob er die Nichtabzugsfähigkeit der UK-Beiträge auf § 4d EStG oder auf vGA-Grundsätze begründen will, da beide Begr auf Ebene der Kö zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung führen. Wichtig wird diese Frage aber dann, wenn es zur spät...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 50. Entgeltumwandlung

Rz. 889 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Betriebliche Altersversorgung (siehe oben Rdn 661 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) § 2 Versorgungsfälle

Rz. 674 (1) Eine Anknüpfung an die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV), am besten durch eine entsprechende dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Altersgrenze in der gRV, ist am unproblematischsten. Abweichende Altersgrenzen haben auch Auswirkungen auf die Berechnung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 Abs. 1 BetrAVG. Der 2. Satz wied...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 46. Direktversicherung

Rz. 843 Zu dieser Klausel erfolgen die Erläuterungen unter dem Stichwort Betriebliche Altersversorgung (siehe Rdn 661 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) § 1 Entgeltverzicht

Rz. 691 Hier ist einzusetzen, in welcher Höhe auf laufendes Gehalt oder auf eine bestimmte Einmalzahlung, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien oder Gewinnbeteiligungen verzichtet wird. Es darf nur auf erdiente, aber noch nicht fällig gewordene Anteile für eine Entgeltumwandlungsvereinbarung verzichtet werden.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Erläuterungen

aa) Allgemeines Rz. 690 Der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist geregelt in § 1a BetrAVG sowie hinsichtlich der Unverfallbarkeit in § 1b Abs. 5 BetrAVG. Daraus ergibt sich das Recht des Arbeitnehmers in Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ohne Entgeltzahlung fortbesteht, die Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung werden auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexigesetz"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet. Tz. 722 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 In der Regel handelt es sich um folgende Ver...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) § 1 Wartezeit Rz. 673 Eine Wartezeit kann, muss aber nicht vorgesehen werden. Sie wirkt sich insbesondere aus, wenn eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist. Erst nach Ablauf der Wartezeit entsteht der Anspruch auf die Versorgungsleistung. D.h. bei Invalidität innerhalb der ersten drei Jahre nach Erteilung der Versorgungszusage oder bei Tod des Arbei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Stammhausbindungsvertrag

Rz. 712 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.49: Stammhausbindungsvertrag Präambel Der Arbeitnehmer wird ab _________________________ (Datum Beginn) für die _________________________ (Auslandsgesellschaft) in _________________________ (Einsatzort) tätig werden. Hierzu wird der Arbeitnehmer mit der _________________________ (Auslandsgesellschaft) einen s...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / B. Rechtsfolgen von Diskriminierung

Rz. 12 Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot ist, dass eine widersprechende Regelung nach § 134 BGB (teil-)nichtig und damit unbeachtlich ist. Im Falle der (Teil-)Nichtigkeit diskriminierender Bestimmungen gelten die §§ 306 Abs. 1, 2, § 139 BGB. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an, denn der Arbeitnehmer verlangt keinen verschuldensabhängigen Sc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Angaben im Umwandlungsvertrag (hier: Verschmelzungsvertrag)

Rz. 1101 Das nachfolgende Muster orientiert sich an dem eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 1082). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts M. unter _________________________ – im Folgenden als "übernehmende ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) § 4 Nutzungspauschale und Kilometergeld, Fahrtenbuch

Rz. 553 Das Muster kombiniert aus steuerlichen Gründen eine Nutzungspauschale mit einem Kilometergeld. Die Nutzungspauschale ist vom Arbeitnehmer voll zu versteuern und sozialabgabenpflichtig. Dagegen kann nach derzeitigem Recht dem Arbeitnehmer ein Kilometergeld für Dienstfahrten in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer steuerfrei zugewendet werden.[1358] Dies gilt allerdings nic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 91. Portabilität

Rz. 1223 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Betriebliche Altersversorgung (siehe oben Rdn 661 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 47. Direktzusage

Rz. 844 Zu dieser Klausel erfolgen die Erläuterungen unter dem Stichwort Betriebliche Altersversorgung (siehe Rdn 661 ff.).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Andere Gestaltungen

Rz. 22 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 7d SGB IV sind die Wertguthaben nach den Vermögensanlagevorschriften der SV-Träger (§§ 80ff SGB IV) verzinslich anzulegen und nach § 7e SGB IV gegen das Risiko der Insolvenz des ArbG abzusichern. Zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss mindestens in Höhe der dem Wertguthabenkonto zugeführten ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Übergang von Arbeitsverhältnissen

Rz. 1086 Soweit im Zuge der Umwandlung Betriebe oder Betriebsteile auf einen anderen Rechtsträger übergehen, hat das Umwandlungsdokument über den Eintritt des übernehmenden Rechtsträgers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis [2856] gem. § 35a Abs. 2 (§ 324 a.F.) UmwG i.V.m. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB zu informieren.[2857] Hierzu gehört insbesondere auch die Dauer ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vermögensbildung

Rz. 1536 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.89: Vermögensbildung Der Mitarbeiter erhält vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz in Höhe von monatlich _________________________ EUR für jeden Kalendermonat, in dem der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Bei Teilzeitarbeit erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der vermögen...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Bezahlter Sonderurlaub

Rz. 1381 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.82: Bezahlter Sonderurlaub (1) Dem Arbeitnehmer wird in der Zeit von _________________________ bis zum _________________________ bezahlter Sonderurlaub gewährt (Zweck: _________________________). (2) Während des Sonderurlaubes ist der Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsverpflichtung freigestellt. Der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.1 Anwendungsbereich der Prüfung der Überversorgung

Tz. 580a Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aus der Überlegung, dass es Zweck des Bilanzierungsrahmens des § 6a EStG ausschl ist, die Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen durch überhöhte Zusagen auf eine künftige betriebliche Altersversorgung zu versorgen ergibt sich, dass nur endgehaltsunabhängige Pensionszusagen betroffen sind. Dies sind alle Zusagen, die feste Beträge ent...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organspende

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine finanzielle Entschädigung für eine Organspende gehört zu keiner Einkunftsart. Zu Einkünften führt nur das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutzung; das setzt die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften voraus (§ 2 EStG). Nicht erfasst werden aber Veräußerungs- oder ähnliche Vorgänge im privaten Bereich, durch die e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) § 4 Anrechenbare Dienstjahre

Rz. 676 Der Hinweis auf den Arbeitgeber, der hier ausdrücklich genannt werden sollte, ist wichtig, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund Betriebsüberganges weitergeführt wurde und nur die Jahre beim aufnehmenden Betrieb gezählt werden sollen (siehe auch Alternative 2). Ergänzung 1: Eine Begrenzung der anrechenbaren Dienstjahre führt zu einem Maximalbetrag der Rente und ist in d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) § 9 Anpassung laufender Leistungen

Rz. 678 Die Klausel entspricht § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG und erspart eine Anpassungsüberprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG und bietet sowohl Arbeitgeber wie Mitarbeiter eine planbare und sichere Anpassung der laufenden Renten. Bei der Anpassungsüberprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG wäre alle drei Jahre die Rente entsprechend dem Anstieg des Verbraucherpreisindexes (alternativ: ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Wechsel des Arbeitgebers

Rz. 26 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wechselt der ArbN zu einem neuen ArbG unter Mitnahme des Wertguthabens (> Rz 6), stellt dies keinen Zufluss von Arbeitslohn dar, wenn der neue ArbG dem zustimmt und mit dem ArbN ebenfalls eine entsprechende Vereinbarung abschließt (BFH/NV 2020, 85 = HFR 2020, 97, Bestätigung der Vorinstanz EFG 2017, 1585 = DStRE 2018, 776; vgl auch FinMin NW...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) § 11 Rückdeckungsversicherung

Rz. 680 Ermöglicht dem Arbeitgeber die Finanzierung der Versorgungszusage über eine Rückdeckungsversicherung. Die früher nach § 150 VVG zwingend einzuholende Einwilligung des Versicherten für den Abschluss einer Lebensversicherung ist heute nicht mehr erforderlich.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Umfang der Anrechnungsvereinbarung

Rz. 288 Die umfassende vertragliche Anrechnung früherer Betriebszugehörigkeiten (siehe oben Rdn 285, Beispiele 1 und 2) führt dazu, dass die angerechnete Betriebszugehörigkeit in allen Bereichen zu berücksichtigen ist, in denen es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ankommen kann. Demgegenüber ist es auch zulässig, die Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten nur für bes...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / n) Renten- und Krankenversicherungspflicht

Rz. 755 Die Regelung über die Beteiligung des Krankenhausträgers an der gesetzlichen Altersversorgung des Chefarztes in § 14 Abs. 1 des Musters geht davon aus, dass der Chefarzt regelmäßig Mitglied eines von der für ihn zuständigen Ärztekammer getragenen berufsständischen Versorgungswerks sein wird. Aufgrund dessen wird die Verpflichtung des Krankenhausträgers zur Beteiligun...mehr