Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 1.4 Personalaufwendungen

Zu den Personalaufwendungen gehören: Löhne und Gehälter sowie[1] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung[2] In diesen Posten werden die Geld- und Sachleistungen für alle Arbeitnehmer des Unternehmens aufgeführt. Dazu zählen die gewerblichen Arbeitnehmer und kaufmännischen Angestellten sowie bei Kapitalgesellschaften die Vorstände und Geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 4.1.1 Kinder

Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf, einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401 (k) pension plan

Leitsatz Zahlungen aus einem pension plan nach Section 401 (k) des US-amerikanischen Internal Revenue Codes sind, soweit sie vor dem 01.01.2025 erfolgt sind, aufgrund der Anerkennung der strukturellen Vergleichbarkeit durch die Bundesrepublik Deutschland mit den in § 1 Abs. 1, § 1b Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung genannten Durchführungswegen nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes zu versteuern. Normenkette § 22 Nr. 5 Satz 2, § 20...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 4 Geschütztes Vermögen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Auch im Rahmen des Elternunterhalts muss der Unterhaltsschuldner grundsätzlich den Stamm seines Vermögens einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass er seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge nicht zu gefährden braucht.[1] Bei der Vermögensverwertungspflicht sind auch die sonstigen Verbindlichkeiten und Verpflicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 3 Geschütztes Einkommen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Gemäß 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit im Rahmen von § 1603 BGB. Die Düsseldorfer Tabelle enthält in Abschn. D I. seit dem J...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.2 Nebenpflichten des Entleihers

Doch auch der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer eine Reihe von Nebenpflichten. So sieht der Gesetzgeber etwa in § 13a Satz 1 AÜG die Verpflichtung des Entleihers vor, den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Information über offene Stellen im Betrieb Die Information kann nach § 13a Satz 2 AÜG durch allgemeine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.2 Entlassungsentschädigung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Auswirkungen auf das Alg haben nur Entlassungsentschädigungen, die nicht nur anlässlich, sondern wegen der Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses, auch Berufsausbildungsverhältnisses, geleistet werden oder zu erbringen sind. Dieser ursächliche Zusammenhang liegt vor, wenn der Arbeitslose die Entlassungsentschädigung ohne die Beendigung nicht erhalten hätte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 129 nach § 149 überführt und neu gefasst. Dabei wurde sie zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. § 129 wurde durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) mit Wirkung zum 1.8.1999 und durch das Leb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.2 Wertguthaben

Rz. 32 Wertguthaben i. S. d. Abs. 2 Nr. 2 ist im Regelfall Entgelt nach einer Wertguthabenvereinbarung i. S. d. § 7b SGB IV, das der Arbeitslose im Rahmen einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten mit Zeiten der Arbeitsleistung und Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung in der Phase der Arbeitsleistung für die Phase der Freistellung angespart hat, das aber nich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 842 Aufwendungen für Altersversorgung

Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen Pensionszahlungen mit oder ohne Rechtsanspruch, soweit die Zahlungen nicht zulasten von Pensionsrückstellungen gehen, sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. Der Zinsanteil aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen ist nicht hier, sondern unter den Zinsaufwendungen (Konto 88) zu erfassen. Der in der betreffenden Periode ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 84 Personalaufwand

Der Kontenrahmen sieht die Aufgliederung der Personalaufwendungen in vier getrennte Gruppenkonten vor. 840 Löhne und Gehälter Hierzu gehören sämtliche im Geschäftsjahr angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte und Mitglieder der Geschäftsleitung, ganz gl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2.2 Klasse 8: Aufwendungen

In dieser Klasse werden alle Aufwendungen – unabhängig davon, ob es sich um betriebstypische oder nicht betriebstypische, ordentliche oder außerordentliche handelt – erfasst. Die in der Klasse 8 aufgeführten Aufwendungen lassen sich in sieben Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe fasst mit den Kontengruppen 80 bis 83 die bei der Erstellung wohnungswirtschaftlicher Leistung a...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86083 Verbands- und andere Beiträge

Hierunter sind die regelmäßig abzuführenden Beiträge der Wohnungsunternehmen an Verbände zu erfassen. Außerdem sind diesem Konto die von den genannten Verbänden für besondere Zwecke erhobenen Umlagen zuzurechnen. Auch Beiträge an andere Verbände und Institutionen (z. B. Arbeitgeberverband, Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen DESWOS) sind auf d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.4 Auskunfts- und Hinweispflichten

Aus den Fürsorgepflichten können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben.[1] Das ist eine Besonderheit, denn grundsätzlich hat jede Vertragspartei selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Die Annahme wechselseitiger Hinweis- und Informationspflichten weicht hiervon ab und bedarf deshalb einer konkreten Rechtfertigung.[2] Bestehende Inform...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Insolvenz

Rz. 35 Nach europäischem Recht ist die Anwendung des § 613a BGB auch in der Insolvenz regelmäßig geboten.[1] Allerdings ist § 613a BGB nur eingeschränkt anwendbar, wenn über das abgebende Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.[2] Insbesondere steht dem Insolvenzverwalter das Sonderkündigungsrecht der InsO zu.[3] § 125 InsO ist jedoch ausschließlich im Fall von Betr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.5 Abruf der digitalen Rentenübersicht (Abs. 4b)

Rz. 7d Das Rentenübersichtsgesetz [1] verfolgt das Ziel, den Kenntnisstand der Bevölkerung über die eigene Altersvorsorge zu verbessern. Hierzu sind die angebundenen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen berechtigt, die Identifikationsnummern bei ihren Kundinnen und Kunden zu erheben.[2] Nur die angebundenen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicheru...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.6 Verhältnis zu sonstigen Ansprüchen

Rz. 36 Wird im Rahmen einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG zuerkannt, können die als Folge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar eingetretenen Verluste nicht daneben als Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB oder aus dem Gesichtspunkt einer schuldhaften Pflichtverletzung nach § 280 BGB verlangt werden.[1] Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bergmannsversorgungsschein / 3 Sonstige Sonderrechte

Die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen haben außer Ansprüchen auf Hausbrand[1], Wohnungsfürsorge vor allem einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf Anrechnung von Bergbauzeiten.[2] Der Anspruch auf Hausbrand besteht jedoch nur gegenüber dem letzten Bergbauarbeitgeber – davon werden Kohlebergbaubetriebe ohne Untertagearbeit nicht erfasst.[3] Eine Kündigung ist...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.1 Soziale Angelegenheiten

Rz. 20 Zwar sind die Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG betriebs- und nicht unternehmens- oder konzernbezogen ausgestaltet, sodass für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten grundsätzlich die Betriebsräte des betreffenden Konzernunternehmens zuständig sind. Gleichwohl kann im Einzelfall der Konzernbetriebsrat auch für soziale Angelege...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.3 Sonderregelungen für Arbeitnehmer

Rz. 62 Abweichend von den dargestellten Besonderheiten und Einschränkungen für beschr. Stpfl. gelten für beschr. stpfl. Arbeitnehmer, soweit sie Einkünfte aus § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG beziehen, nach § 50 Abs. 1 S. 5 und 6 EStG einige Besonderheiten. Grundgedanke der Sonderregelungen ist, dass bei Arbeitnehmern auch im Rahmen der beschr. Steuerpflicht persönliche Aspekte und da...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
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Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 37 Für beschränkt Stpfl. gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Einkünfte (§ 2 Abs. 1, 2 EStG), ggf. i. V. m. den speziellen Vorschriften zu den einzelnen Einkunftsarten (§§ 13ff. EStG). Für Gewinneinkünfte[1] gelten die §§ 4–7k EStG. Hierbei sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen. Der Gewinn ist durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, §...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten.[1] Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 18.1 Wirksamkeitskontrolle

Rz. 333 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle wird die Sittenwidrigkeit der ehevertraglichen Regelungen anhand der gesamten individuellen Umstände bei Abschluss der Vereinbarung geprüft. Es ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr – losgelöst v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.10 Direktversicherung

Rz. 119 Unter einer Direktversicherung werden Lebensversicherungsverträge verstanden, die ein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt, wobei der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer nur Bezugsberechtigter ist. Die Besonderheit dabei ist, dass ein widerruflich als bezugsberechtigt Bezeichneter das Recht auf die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1–4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nicht au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.2 Einjährige Veränderungssperre

Die in die Arbeitsverträge der übergegangenen Arbeitnehmer transformierten Regelungen der Betriebsvereinbarungen dürfen vor Ablauf eines Jahres nicht geändert werden. Ein entsprechender Änderungsvertrag mit dem Arbeitnehmer oder eine Änderungskündigung wären wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB unwirksam. Die Jahresfrist bemisst sich vom Zeitpunkt de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.3 Anwendbarkeit im Insolvenzverfahren

Nur eingeschränkt anwendbar ist § 613a BGB, wenn über das abgebende Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.[1] Insbesondere steht dem Insolvenzverwalter das Sonderkündigungsrecht der InsO zu.[2] § 125 InsO ist jedoch ausschließlich im Fall von Betriebsänderungen, insbesondere der Betriebsstilllegung anzuwenden.[3] Der Übergang des Betriebs stellt grundsätzlich keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 6.2 GmbH

Für manche freien Berufe steht auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft, insbesondere eine GmbH, offen. Möglich ist dies für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie – nach entsprechend angepassten berufsrechtlichen Regelungen – auch für Rechtsanwälte. Selbst eine Zahnarzt-GmbH ist nach der Rechtsprechung zulässig.[1] Der Hauptvorteil einer Kapitalgesellschaft ist die Haftun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und betrieblicher Altersversorgung, § 22 Nr 5 EStG

Schrifttum: Niermann, Die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) aus steuerlicher Sicht, DB 2001, 1380; Blomeyer, Der Entgeltumwandlungsanspruch des ArbN in individual- und kollektivrechtlicher Sicht, DB 2001, 1413; Niermann/Risthaus, Kommentierte Verwaltungsregelungen zur privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufwendungen für Altersversorgung

Rz. 120 [Autor/Zitation] Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen solche für Arbeitnehmer, für Rentner und für Hinterbliebene ehemaliger Arbeitnehmer. Zu den Aufwendungen für Altersversorgung gehören: Pensionszahlungen mit oder ohne Rechtsanspruch, soweit sie nicht zu Lasten von Pensionsrückstellungen geleistet werden (vgl. § 249 Rz. 211 ff.), Zuführungen zu Pensionsrücks...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Besondere Angabe der Aufwendungen für Altersversorgung

Rz. 124 [Autor/Zitation] Die im Posten Nr. 6b enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung (vgl. Rz. 115) sind durch einen Davon-Vermerk innerhalb des Postens Nr. 6b nachrichtlich anzugeben. Dies ist im gesetzlichen Gliederungsschema ausdrücklich vorgesehen. Stattdessen ist es aber auch zulässig, den Posten Nr. 6b wie folgt zu gliedern: soziale Abgaben und Aufwendungen für Un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vermerk betreffend die Altersversorgung

Rz. 72 [Autor/Zitation] Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung sind nach Abs. 7 Nr. 3 im Anhang gesondert zu vermerken, sofern sie nicht zu passivieren sind (Abs. 7 Nr. 1). Zu diesen Fällen zählt die Haftung für Altersvorsorgeverpflichtungen im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB (vgl. Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.[14], § 268 HGB Rz. 55). Trifft die G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personalaufwand: Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Abs. 2 Nr. 6b)

1. Allgemeines Rz. 115 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 6b sind die vom Unternehmen zu tragenden Sozialabgaben und die Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung zusammengefasst auszuweisen. Aufgrund des Davon-Vermerks für die Aufwendungen für Altersversorgung liegt faktisch eine Ausgliederung dieser Aufwendungen und eine Zusammenfassung der sozialen Abgaben ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Besteuerung der Alterseinkünfte und Gleichbehandlungsgebot, StuW 1996, 323; Birk, Nachgelagerte Besteuerung in der betrieblichen Altersversorgung – eine verfassungskonforme Alternative für den Gesetzgeber, StuW, 1999, 321; Krause/Junk/Müller, Nachgelagertes Verfahren bei der Besteuerung der Alterseinkünfte, DB 1999, 2282; Söhn/Müller-Franken, Vorgelagerte und/oder nachgel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 115 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 6b sind die vom Unternehmen zu tragenden Sozialabgaben und die Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung zusammengefasst auszuweisen. Aufgrund des Davon-Vermerks für die Aufwendungen für Altersversorgung liegt faktisch eine Ausgliederung dieser Aufwendungen und eine Zusammenfassung der sozialen Abgaben mit den Aufwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einordnung von Versorgungsansprüchen nach Übertragung, § 22 Nr 5 S 9 und 10 EStG

Rn. 700 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 9 und 10 EStG bestimmen, dass in den Fällen des § 3 Nr 55a EStG (Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten/Lebenspartnern, s § 3 Rn 2637a (Stickan)), § 3 Nr 55 EStG (Übertragung von Betriebsrentenansprüchen, s § 3 Rn 2630 ff (Stickan)) sowie § 3 Nr 55e EStG (Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, § 22 Nr 5 S 1 EStG

Rn. 655 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 1 EStG ordnet Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen den sonstigen Bezügen zu. Diese Leistungen sind der 2. Schicht des 3-Schichten-Modells zur Altersvorsorge (s Rn 93) zuzuordnen und sollen eine Zusatzversorgung zur sog Basisversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besteuerung bei Eigenheimrentenverträgen, § 22 Nr 5 S 4–6 EStG

Rn. 675 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Eigenheimrentengesetz v 29.07.2008 (BGBl I 2008, 1509) hat der Gesetzgeber in die steuerlich geförderte Zusatzversorgung auch die Möglichkeit der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums aufgenommen (sog Wohn-Riester), da er davon ausgeht, dass ein mietfreies Wohnen im Alter für viele Bürger einen der Rentenzahlung vergleichbare Form d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Contractual Trust Arrangement

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die gesetzliche Insolvenzsicherung einer Direktzusage (> Pensions-Sicherungs-Verein) deckt nur die zugesagten Mindestleistungen, nicht aber die für die ArbN angesammelten Überschussanteile ab. Diese Ansprüche können durch eine sog doppelseitige Treuhand (Contractual Trust Arrangement, kurz: CTA) für den Fall der Insolvenz privatrechtlich gesc...mehr