Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Jahresbeiträge (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 36 Abs 2 S 2 Nr 1 regelt die progressiv ausgestaltete Höhe der Ansparbeträge, also des jährlich ansparbaren, pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr EUR 6.000,– und vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr EUR 7.000,– jährlich auf einen Altersvorsorgevertrag nach Abs 1 ansparen, um eine angemessene Alterssiche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Um einen auskömmlichen Lebensunterhalt älterer Menschen zu ermöglichen, den die umlagefinanzierte soziale Rentenversicherung nicht mehr hinreichend gewährleisten kann, wird der Aufbau einer privaten Altersvorsorge staatlich gefördert (Altersvermögensgesetz 2001, BGBl 2001 I, 1310 ff; Altersvermögensergänzungsgesetz [AVmEG] 2001, BGBl 2001 I, 403 ff; Alterseinkünftegeset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit der Aufgliederung der Alterssicherungssysteme geht eine Fragmentierung der Vollstreckungsregeln einher. Rentenansprüche der Beschäftigten aus der gesetzlichen Sozialversicherung wegen Alters, §§ 35 ff SGB VI, wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, § 43 SGB VI, oder für Hinterbliebene, §§ 46 ff SGB VI, sind nach § 54 IV SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Aufgrund la...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kapitalleistungen (Nr 4).

Rn 28 Kapitalleistungen können nicht ohne Weiteres dauerhaft die Existenzgrundlage sichern. Deswegen sind auf Kapitalleistungen gerichtete Vorsorgeverträge einerseits grds nicht in den Schutz von § 851c einbezogen (BGH NZI 12, 76 Rz 11). Ein Kapitalwahlrecht ist aber unschädlich, wenn es im Zeitpunkt der Pfändung entfallen ist (BGH WM 11, 128 Rz 20; NZI 12, 809 Rz 22). Beste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pfändungsschutz.

Rn 29 Laufende Rentenleistungen dürfen nach § 851c nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (Keller/Steder HdB ZVR, Kap 3 Rz 117). Verwiesen wird damit nicht nur, aber insb auf die §§ 850 bis 850i. Das Pfandrecht wird gem § 832 auf künftig fällig werdende Bezüge erstreckt. Pfändungsschutz besteht in Höhe der Tabellenbeträge aus § 850c, wobei die Anwendung der jeweiligen Tab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 7 Der Anspruch des Schuldners muss auf vertraglicher Grundlage beruhen. In erster Linie ist an Verträge mit der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu denken, doch ist dies keine notwendige Voraussetzung, solange die anderen Anforderungen aus § 851c I erfüllt sind. Im Gesetzgebungsverfahren ist dies mit dem Wechsel von der Bezeichnung ›Rente‹ zu der umfassenderen Formulie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich (Abs 1).

Rn 6 Abs 1 stellt klar, dass Abänderungen nur bei Anrechten der in § 32 VersAusglG abschließend genannten Regelsicherungssysteme in Betracht kommen. Dies sind im Wesentlichen Anrechte der GRV, der Beamten- und berufsständischen Versorgung, der Alterssicherung der Landwirte und der Versorgungssysteme der Abgeordneten und Regierungsmitglieder. Den Ausschluss anderer Anrechte (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 31 Die Pfändung erfolgt allein auf Antrag des Gläubigers, der beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen ist (§ 828 Rn 7 f). Der Beschl ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Der Gläubiger muss den Anspruch aus einem Altersvorsorgevertrag schlüssig darlegen. Der Pfändungsschutz ist vAw zu gewähren. Beantragt er die Pfä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Ist eine Forderung wirksam gepfändet, erstreckt sich die Pfändung auf die künftig fällig werdenden Leistungen, auch wenn sie im Pfändungsbeschluss nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Erbringung der Dienstleistung (BGHZ 167, 363 Rz 7), womit auch erst das Pfandrecht entsteht, bei mehrfachen Pfändungen allerdings mit unterschiedlichem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berechnung.

Rn 30 Durch die Verweisung auf die für das Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsvorschriften gelten auch die Berechnungsregeln in § 850e . Soweit Abs 3 eine entspr Anwendung – nur – von § 850e Nr 2 und 2a bestimmt, beinhaltet dies für laufende Rentenleistungen keine Einschränkung. Vielmehr sollen dadurch diese Regeln auf das Vorsorgekapital angewendet werden können (Gegenäußer...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 7 Auswirkung auf andere Vorschriften

Durch die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung bleibt die arbeitsvertraglich auszuübende Tätigkeit des Beschäftigten unberührt. Dies bedeutet, dass die Gewährung der damit verbundenen Zulage Auswirkungen auf andere Vorschriften des TVöD haben kann, die im Hinblick auf bestimmte Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auf die Eingruppierung abstellen oder unabhä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Unterhaltsrenten (Nr 2).

Rn 8 Nr 2 Alt 1 betrifft die Pfändbarkeit von Unterhaltsrenten, nicht die Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen (BGH NZI 06, 593, 594), die dem Schuldner als Berechtigtem zustehen. Die Unterhaltsrente muss auf einer gesetzlichen Vorschrift beruhen, etwa als Verwandtenunterhalt, §§ 1589, 1601, 1615a BGB, als Ehegattenunterhalt, § 1361 BGB, als Scheidungsunterhalt, §§ 1569 ff BG...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / f) Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 41 Als Erwerb von Todes wegen gilt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auch jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Der Dritte muss außerhalb des Nachlasses erwerben, denn die Vorschrift regelt nur die Erlangung solcher Vermögensvorteile, die dem Betroffenen nicht schon durch Erb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Adressaten des Auskunftsverlangens.

Rn 3 Der in Abs 1 Nr 1–5 enthaltene Kreis der Adressaten des Auskunftsverlangens entspricht den in § 643 II 1 Nr 1 und 3 ZPO aF genannten Dritten. Die Aufzählung ist abschließend; es ist dem Gericht verwehrt, von anderen als den genannten Auskunftgebern, zB von Banken (Viefhues FuR 13, 10, 25), Auskünfte einzuholen (vgl Prütting/Helms/Bömelburg § 236 Rz 7; MüKoFamFG/Witt § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Versicherungsverträge.

Rn 8 Vorrangig kommen originäre Rentenversicherungsverträge gg laufendes Entgelt in Betracht, §§ 150 ff VVG, die den Voraussetzungen von § 851c genügen. Unerheblich ist die Person des Versicherungsnehmers. Für den Schutz aus § 851c ist allein die Bezugsberechtigung des Schuldners ausschlaggebend. Ist der Schuldner nicht Versicherungsnehmer, muss er bei Eintritt der Pfändungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs 2 S 11 EStG)

Rn. 535 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 11 Hs 1 EStG bleiben nach § 8 Abs 2 S 1 EStG zu bewertende in einem Kalendermonat zufließende Sachbezüge steuerfrei, wenn der sich – nach Anrechnung der vom StPfl gezahlten Entgelte – ergebende Vorteil insgesamt EUR 50 (bis VZ 2021 EUR 44) nicht übersteigt. Das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ruhegelder.

Rn 27 Neben den aktiven Einkünften der Beamten und ArbN erstreckt die Vorschrift den Pfändungsschutz auf deren Ansprüche auf fortlaufend gezahlte Versorgungsbezüge und Ruhegelder, die – je nach Status des Versorgungsberechtigten – nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis gg den Dienstherrn oder den ArbG gerichtet sind. Versorgungsrenten werden von dem Pfändungsschutz fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 829 normiert das Verfahren sowie die Wirkungen der Pfändung von Geldforderungen. Die Regelung in § 829 II 3 über Zustellungen im Europäischen Rechtsraum ist durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verfahren.

Rn 45 Zum Verfahren vgl Rn 31 f. Die Drittschuldnerauskunft muss die jährliche Veränderung des Kapitals nicht darstellen (aA Wollmann Private Altersvorsorge und Gläubigerschutz, S 255).mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 1. Beginn des Mietverhältnisses

Am Anfang eines Mietverhältnisses ist die Welt noch in Ordnung: Vermieter und Mieter werden sich einig und schließen einen mehr oder weniger standardisierten Mietvertrag über eine Wohnung ab. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags denken vermutlich nur die wenigsten Vermieter daran, dass der Mieter während des Mietverhältnisses versterben könnte und an die sich daraus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum KapMuG.

Rn 4 Auch Kapitalanleger können Verbraucher sein, wenn sie nicht zu unternehmerischen Zwecken handeln, zB bei der Kapitalanlage zur privaten Altersvorsorge. Der Gesetzgeber hat daher mit der Neufassung des KapMuG 2024 auch die mögliche Konkurrenz zwischen VDuG und KapMuG geregelt. Grds sind beide Verfahren nebeneinander möglich, dh, ein Musterverfahren gem KapMuG sperrt auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertragsarten.

Rn 2 Die Anforderungen an den Vertrag ergeben sich nicht aus § 851d, sondern aus dem AltZertG und dem EStG (Dietzel S 149). Geschützt werden die Alterseinkünfte aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen. Erfasst werden auch Ansprüche auf Leistungen aus Sparverträgen, Fondssparplänen oder zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen. Die Formulierung ist an § 97 ESt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 47 § 36 I 2 InsO verweist auch auf § 851c. Deswegen gelten die dargestellten Regeln sowohl über den Schutz der laufenden Rentenzahlungen als auch den des Vorsorgekapitals im Insolvenz- und über § 292 I 3 InsO auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Der Insolvenzverwalter kann daher nur den überschießenden Teil des Kapitals, Abs 2, und die pfändbaren Ansprüche auf Rentenfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesamtsumme (Abs 2 S 1 Nr 2).

Rn 41a Der Schuldner kann nach Abs 2 S 1 Nr 2 unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze jährlich einen bestimmten Betrag aufgrund eines Vertrags iSv Abs 1 unpfändbar bis zu einer Gesamtsumme von EUR 340.000,– mit Vollendung des 67. Lebensjahrs ansammeln. Dadurch soll zum aktuellen Renteneintrit...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 5. Verschonung des begünstigten Vermögens

Rz. 208 Grundsätzlich wird für das begünstigte Vermögen die Regelverschonung gewährt. Im Rahmen der Regelverschonung wird ein Bewertungsabschlag von 85 % vorgenommen; darüber hinaus besteht gem. § 13a Abs. 2 ErbStG ein Abzugsbetrag in Höhe von 150.000 EUR, wenn das begünstigte Vermögen nicht mehr als 150.000 EUR beträgt. Der Abzugsbetrag von 150.000 EUR verringert sich, sowe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 33 Abs 2 ergänzt die Sicherung der Altersvorsorge, indem das Vorsorgevermögen und insb der Anspruch auf den Rückkaufswert vor einer Pfändung geschützt wird. Die S 1 und 2 sind durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 227 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Regelung erfasst Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, und gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl gleichermaßen. Maßgeblich für die Anwendung des § 50d Abs 12 EStG ist der Zuflusszeitpunkt iSd § 11 EStG iVm § 38a EStG (s BFH vom 10.07.1996, BStBl II 1997, 341; BMF vom 03.05.2018, BStBl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 671 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Mehrere Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder andere Steuerbegünstigungsnormen des EStG (ausführlich dazu s Rn 672), die für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Anwendung finden, setzen unter anderem voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Nach der früheren Rspr des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorliegen einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse (Hs 1).

Rn 39 Der Abänderungsantrag ist begründet, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass eine wesentliche Änderung der für die Bemessung des Unterhalts maßgeblichen Verhältnisse eingetreten ist. Rn 40 ›Wesentlich‹ ist eine Veränderung, wenn sie, ihre damalige Voraussehbarkeit unterstellt, in einer nicht unerheblichen Weise zu einer anderen Beurteilung des Bestehens, der H...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gleichgestellte andere Straftaten

Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die für das Steuerstrafverfahren maßgeblichen Vorschriften der §§ 385–408 AO entsprechende Anwendung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Die in diesem Rahmen erbrachten (zusätzlichen) Leistungen des Arbeitgebers z. B. an eine Pensionskasse, Unterstützungskasse oder an ein Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) gehören nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen, bleiben also bei der Pfändung unberücksichtigt. Hierzu zählt auch im öffentlichen Dienst die Arbeitgeberumlage zur VBL oder einer ZVK. Eigenleistunge...mehr

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Sachbezüge-ABC / Versicherungsprämien

Seit 2014 behandelte die Finanzverwaltung[1] – auch wenn der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer war – die vom Arbeitgeber geschuldeten und gezahlten Versicherungsbeiträge i. d. R. als Barlohn und lehnte die Anwendung der 50-EUR-Freigrenze generell ab.[2] Inzwischen hat der BFH in 2 Grundsatzurteilen, denen die Finanzverwaltung folgt, für Klarheit gesorgt.[3] Danach gilt F...mehr

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Verwaltervergütung: Ökonomi... / 2.2 Selbstkostenkalkulation für Verwaltungsunternehmen

Das zuvor geschilderte allgemeine Berechnungsbeispiel basiert auf dem Materialverbrauch, weil dieser bei der industriellen Produktion im Vordergrund steht. Ergänzende Leistungen des Personals wurden durch Zuschläge, die sich meist aus Durchschnittswerten der Vergangenheit ergaben, einbezogen. Genau umgekehrt ist aus Sicht des Immobilienverwalters vorzugehen, da er eine Diens...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach § 22 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird Entgelt im Krankheitsfall nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt; § 8 EFZG bleibt unberührt. Danach besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Eine entsprechende Regelung hinsic...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.4 Überzahlte Krankengeldzuschüsse (§ 22 Abs. 4 TVöD)

Nach § 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD gelten ein überzahlter Krankengeldzuschuss und sonstige überzahlte Bezüge als Vorschüsse auf die zustehenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Leistung aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder aus einer sonstigen Versorgungseinrichtung, die nicht allein aus Mitteln der Beschäftig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 3.2 Bemessungsgrundlage

Unter Berücksichtigung der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind folgende Entgeltbestandteile als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gesamtvolumens (Prozentsatz s. o.) heranzuziehen: Hinweis Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind nur die Entgelte in das Gesamtvolumen einzubeziehen, die im Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.5.2 Umsatzkostenverfahren

Wird das Umsatzkostenverfahren angewendet, ist im Anhang der mittelgroßen und großen Kapital- und KapCo-Gesellschaften anzugeben: der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, unterteilt nach Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen, der Personalaufwand des Geschäftsjahres, gegliedert in die Posten Löhne und Gehä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.4.3 Die Passivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Eigenkapital Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, falls noch keine Umstellung auf EUR erfolgt ist.[1] Angabe des in andere Gewinnrücklagen eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen.[2] Gewinn- oder Verlustvortrag Das Eigenkapital wird als erster Posten der Passivseite ausgewiesen. Es unterteilt sich in die Posten Gezeichnetes Kapital Kapita...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Selbst erstellte Anlagen / 3.1 Herstellungskosten bei materiellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Eigenleistungen werden sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht mit den Herstellungskosten bewertet.[1] Zu den Herstellungskosten gehören die Material- und Fertigungseinzelkosten. Einzelkosten sind Aufwendungen, die sich exakt nach Menge und Zeit berechnen lassen. Die Materialkosten enthalten alle Aufwendungen für Rohstoffe und die von Dritten bezogenen Erzeugnisse. Neben de...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.3 Haftung für Altersversorgungs- und Altersteilzeitverpflichtungen

Rz. 12a Solange der GKV-Spitzenverband für die Altersversorgungs- und Altersteilzeitverpflichtungen haftet (§ 169 Abs. 1), werden diese nicht in die Überschuldungsbilanz (§ 19 InsO) eingestellt (Satz 3). Ungedeckte Versorgungsverpflichtungen führen damit nicht zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung (BT-Drs. 16/9559 S. 20).mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5 Renten der betrieblichen Altersversorgung (Abs. 1 Nr. 5)

2.3.5.1 Überblick Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu einen Hinweis auf § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Danach gehören zur betrieblichen Altersv...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.1 Überblick

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu einen Hinweis auf § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Danach gehören zur betrieblichen Altersversorgung Leistun...mehr