Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.1.3 Mittel zur Sicherung der Altersversorgung (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 6 Zum Verwaltungsvermögen zählen ferner die Mittel, die für künftig zu zahlende Versorgungsbezüge und Beihilfen der Bediensteten und ihrer Hinterbliebenen bereitgehalten werden (Satz 2 Nr. 3). Bei diesen Mitteln handelt es sich um Rückstellungen für Altersversorgungszusagen in Höhe des versicherungsmathematischen Barwerts der Versorgungsleistungen unterschiedlichster Org...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.4.1 Ausschluss von der Antragspflichtversicherung bei Versicherungsfreiheit (Abs. 3a Satz 1 i. V. m. Satz 2)

Rz. 74 Abs. 3a Satz 1 ordnet an, dass die Regelungen zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht auch bei der Antragspflichtversicherung nach Abs. 3 gelten. Damit sind die Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, auch von der Antragspflichtversicherung ausgeschlossen (Abs. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1.8.3 Sekundierte Personen (Nr. 3)

Rz. 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für sekundierte Personen nach dem Sekundierungsgesetz. Sekundierung bedeutet die Entsendung von Fachpersonal in internationale Einsätze zur zivilen Krisenprävention. Seit dem Inkrafttreten des Sekundierungsgesetzes am 5.7.2017 sind sekundierte Personen nach § 1 Sekundierungsgesetz (SekG) von der Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 3 Literatur

Rz. 9 Borrman, in: Hauck/Noftz SGB IV, Stand: Mai 2023, Werkstand: 1. EL 2025. Brosius-Gersdorf, Anlage der Mittel zur Finanzierung der Altersrückstellungen für Beschäftigte der Unfallversicherungsträger in Pensionsfonds, NZS 2018, 881. Hidien, in: Hidien/Jürgens, Die Besteuerung der öffentlichen Hand, 2. Aufl. 2023. Schmidt, Bildung von Deckungskapital zur Finanzierung der bet...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.1 Beamte, Richter und Soldaten (Nr. 1)

Rz. 14 Für die Personen des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (Beamte – auch im Vorbereitungsdienst –, Richter, Soldaten; hierzu zählen auch kommunale Wahlbeamte auf Zeit, z. B. hauptamtliche Bürgermeister; vgl. insgesamt GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 19.2.2024, Abschn. 4.1) folgt die Versicherungsfreiheit aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und betrifft nur die Beschäftigung, für die Versicherungsf...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Abs. 1 Nr. 2a) – bis 31.12.2004

Rz. 8 Die seit dem 1.1.1997 in Nr. 2a (vorher Nr. 2) getroffene Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe ist infolge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003) und dem Ende des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht / 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bei der Darstellung der Lage des Unternehmens ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Abschlussstichtag darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen. Dabei sind auch Faktoren zu berücksichtigen, die einen Zeitvergleich beeinträchtigen oder bewirken, dass von der berichteten Lage möglicherweise nicht auf die zukünftige Lage des Unternehmens geschlossen werden kann. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.8 Geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 16 Abs. 8 wurde im Zuge der Neuregelung der Bestimmungen über geringfügige Beschäftigungen mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert (Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen v. 5.12.2012, BGBl. I S. 2474). Bis dahin konnten Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten und rentenversicherungsfrei waren, nach § 5 Abs. 2 Satz 2 HS 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten bezeichnen Haftungsverhältnisse, die sich nicht aus der Bilanz, sondern "unter dem Strich" ergeben. Es handelt sich dabei um eingegangene Verpflichtungen, die sich weder zu einer Verbindlichkeit noch zu einer Rückstellung verdichtet haben. Obwohl am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist, müssen nach § 251 HGB die folgenden Haf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Herstellungskosten

Herstellungskosten dienen der Bewertung der hergestellten Produkte bzw. aktivierten Eigenleistungen. Die Herstellungskosten setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten zusammen. Sie eröffnen Gestaltungsmöglichkeiten, weil bei ihrer Bemessung – allerdings in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich ausgeprägte – Wahlrechte bestehen. Das folgende Schema zeigt, aus we...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 5 Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsausschuss ist eine Art erweiterter geschäftsführender Vorstand des Betriebsrats in einem Großbetrieb mit mehr als 200 Arbeitnehmern. Neben der Führung der laufenden Geschäfte kann ihm der Betriebsrat durch Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung mit Ausnahme von Betriebsvereinbarungen übertragen.[...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Altersvorsorge

Begriff GmbH-Geschäftsführer erhalten im Regelfall keine bzw. nur geringe Versorgung aus der gesetzlichen Rente. Daher ist eine zusätzliche Altersvorsorge erforderlich. Die GmbH kann daher Versorgungsleistungen übernehmen und den Geschäftsführern diese im Anstellungsvertrag auch vertraglich zusichern. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die GmbH kann eine Pension zusage...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.3 Ablösende Betriebsvereinbarung

Rz. 47 Eine Änderung arbeitsvertraglicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Regelungen der Betriebsvereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger sind. Das Günstigkeitsprinzip gilt auch im Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Ansprüchen aufgrund von betrieblichen Einheitsregelungen, Gesamtzusagen oder betrieblicher Übung.[1] Nach d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.1 Gesamtkostenverfahren

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Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 6 Richtige Kontenzuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Achten Sie bei der Auswahl der Konten der Finanzbuchhaltung auf die richtige Zuordnung in der GuV: Geldwerte Vorteile, die individuell beim Arbeitnehmer versteuert werden, können Sie direkt auf das Konto "Löhne" bzw. "Gehälter" buchen, Sie können sich ein Extrakonto einrichten oder auch das Konto "Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerpflichtig" (Konto SKR 03: 4145/SKR 04: 6...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 3 Aspekte der Umsetzung mit Blick auf Recht, Organisation und Kommunikation

Meist wird eine Konzeption des Angebots von zusätzlichen Leistungen nicht auf der "grünen Wiese" erfolgen. In Abhängigkeit von einigen Faktoren wie Alter, Größe und Entwicklung in Form von an-/organischem Wachstum etc., gibt es im Unternehmen meist ein Sammelsurium an zusätzlichen Leistungen. Dies gilt insbesondere, wenn das Unternehmen tariflich gebunden und darüber hinaus ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.3 Im Fokus: Benefits flexibilisieren, um wahrgenommenen Mehrwert zu maximieren

Auch wenn die Angebote optimal zur strategischen Stoßrichtung des Unternehmens und passend zur Kultur entwickelt werden, Mitarbeiter sind Individuen. Geld kann Jeder für die jeweils eigenen Bedürfnisse verwenden. Zusatzleistungen dagegen sind überwiegend und in hohem Grad an bestimmte Verwendungszwecke gebunden. Während Sachbezugsgutscheine eine recht hohe Wahlfreiheit ermög...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.1 Im Fokus: Kosten und (materiellen) Nutzen optimieren

Unter dieser zentralen Perspektive wird der Mehrwert für die Mitarbeitenden sowie resultierende Effekte den Kosten auf Unternehmensseite gegenübergestellt. Besondere Aufmerksamkeit aus der monetären Perspektive gebührt steuerlich (und damit in aller Regel auch sozialversicherungsrechtlich) begünstigten Zusatzleistungen , wie unten auszugsweise aufgeführt. Nicht steuerbare Leis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.4 Im Fokus: Mitarbeiter-Benefits - Lebenszyklus-Modell

Das Mitarbeiter-Benefits Lebenszyklus-Modell ist ein Ansatz, um Zusatzleistungen (Benefits) für Mitarbeitende gezielt entlang ihres beruflichen Lebenszyklus in einem Unternehmen zu gestalten. Es geht darum, Benefits individuell und bedarfsorientiert anzubieten, sodass sie in den jeweiligen Lebens- und Karrierestufen der Mitarbeitenden den größtmöglichen Mehrwert bieten. Wenn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Investitionssofortprogramm:... / 3 Maßnahmen zur Verlagerung und Senkung der Steuerlast durch Wahlrechtnutzung

Diese Erkenntnis kann auf andere Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen übertragen werden. Allerdings bietet das HGB nur noch wenige explizite Wahlrechte und durch viele steuerliche Sondervorschriften werden diese zudem oft noch ausgehebelt. Somit gibt es nur wenige Ansätze, die über diesen Weg zur Anwendung kommen können. Die zentralen handelsrechtlichen Wahlrechte zei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.1 Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern nur verarbeitet werden, sofern dies für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.[1] Der Arbeitgeber hat demnach keine Einwilligung der Beschäftigten einzuholen, um die Daten der Beschäftigten zu verarbeiten, sofern und soweit die Daten eben für die Durchführung des Beschäftigungsverhältni...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 4 Konten in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04

Die Kontenrahmen unterscheiden im Wesentlichen danach, wer eine Pensionszusage erhält. Die Kontenrahmen unterscheiden bei der Wahl der Konten wie folgt:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Pensionsrückstellung aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens

Die Huber-GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine betriebliche Altersversorgung zugesagt, die den Kriterien des § 6a EStG entsprechen. Nach dem versicherungsmathematischen Gutachten, das auf der Grundlage des § 6a EStG ermittelt worden ist, ergibt sich zum 31.12.03 eine Verpflichtung von 62.000 EUR. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.6 Zeitwertkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass dieser durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet.[1] Im Streitfall hatte der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit dieser vereinbart, dass ein Teil seines Gehalts auf ein "Investmentkonto" abg...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 8.1 Eintritt des Versorgungsfalls

Tritt der Versorgungsfall ein und erhält der Arbeitnehmer – in der Regel – über die Lohnabrechnung die Auszahlung der ihm zugesagten Pension, stellt dieser Aufwand regelmäßig eine Betriebsausgabe für den Arbeitgeber dar. Bei Abrechnung der Verpflichtung wird der damit verbundene Aufwand auf das Konto "Aufwendungen für Altersversorgung" 4165 (SKR 03) bzw. 6140 (SKR 04) gebuch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / Zusammenfassung

Begriff Bis 1991 bestanden eigenständige gesetzliche Regelungen zur Einbeziehung der Handwerker in die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Diese wurden als Handwerkerversicherung bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Handwerker war vom 1.1.1939 bis 31.12.1961 im Gesetz über di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Vermögensgegenstände, die die Altersversorgung sichern

Rz. 200 Für Vermögensgegenstände, welche die Altersversorgung sichern, sehen die Betriebsvermögensbegünstigungen weitgehende Erleichterungen vor: Gem. § 13b Abs. 3 ErbStG werden zur Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen angeschaffte Vermögensgegenstände vollständig aus dem Verwaltungsvermögen ausgenommen. Diese Neuregelung orientiert sich an § 246 Abs. 2 S. 2 HGB un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Schutz der Altersversorgung (Abs 1).

I. Voraussetzungen. 1. Vertragliche Grundlage. a) Allgemeines. Rn 7 Der Anspruch des Schuldners muss auf vertraglicher Grundlage beruhen. In erster Linie ist an Verträge mit der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu denken, doch ist dies keine notwendige Voraussetzung, solange die anderen Anforderungen aus § 851c I erfüllt sind. Im Gesetzgebungsverfahren ist dies mit dem Wechs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zahlungsmodalitäten bei der Altersversorgung.

Rn 14 Bei Altersversorgungsverträgen, in denen der Versicherungsfall vom Eintritt eines bestimmten Lebensalters abhängt, darf der Zahlungsbeginn nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen. Dieses Kriterium besteht nur für Altersrenten des Schuldners, davon ausgenommen sind also Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Damit besteht ein Wertungsunterschied ggü Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Staatlich geförderte Altersvorsorge.

Rn 38 Kapitalbeträge einschließlich seiner Erträge, die der zusätzlichen Altersversorgung iSd § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dienen, und die staatlich gefördert worden sind, sind nicht einzusetzen. § 90 II Nr 2 SGB XII schützt nur vor dem Einsatz einer staatlich geförderten Altersversorgung (›Riester-Renten‹). Alle anderen Altersversorgungen, die pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Lebensversicherungen.

Rn 43 Bei Lebensversicherungen wird unterschieden, ob es sich um Kapitallebensversicherungen oder um Rentenversicherungen handelt. Soweit die Versicherung zur zusätzlichen Altersvorsorge dient und iSd Einkommensteuergesetzes staatlich gefördert wird, handelt es sich nicht um einzusetzendes Vermögen (s Rn 36). Das sind nur die Versicherungen, bei denen es sich um eine so gena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Berufsunfähigkeit.

Rn 17 Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Offen ist, welche Bedeutung die Erwähnung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Nr 1 hat (vgl auch § 850b Rn 4), da nicht alle f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinterbliebenenversorgung (Nr 3).

Rn 25 Um dem Versorgungscharakter von § 851c I zu genügen und die Forderungsdurchsetzung der Gläubiger nicht unnötig zu erschweren, dürfen ausgenommen von Hinterbliebenen keine Dritten begünstigt werden. Hinter der Unterhaltssicherung für Hinterbliebene muss eine verbesserte Vollstreckungsgrundlage für die Pfändungsgläubiger zurücktreten. Die Begünstigung erfolgt durch Vertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfügungsverbot (Nr 2).

Rn 19 Über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nach Nr 2 nicht verfügt werden. So soll eine zweckentfremdete Verwendung des Vorsorgekapitals verhindert werden. Abtretung, Verpfändung und ordentliche Kündigung des Vertrags müssen unwiderruflich ausgeschlossen sein (Braunschw ZIP 20, 36). Eine trotz vereinbarten Verbots erfolgte Abtretung ist iRv § 399 Alt 2 BGB unwirksam und e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Versicherungsbeiträge (Nr 3).

Rn 19 Als Abzüge anzuerkennen sind die gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Versicherungsbeiträge, soweit sie angemessen sind. Zum Beispiel für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung. Bei nicht gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen hat das Gericht zu prüfen, ob die Versicherungsbeiträge angemessen sind Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Systematik.

Rn 4 Der persönliche Anwendungsbereich von § 851c ist nicht auf Selbständige bzw ehemals Selbständige beschränkt. Die Regelung gilt für alle natürlichen Personen unabhängig von ihrer erwerbswirtschaftlichen Stellung, die einen Altersversicherungsvertrag nach Abs 1 oder 2 geschlossen haben (Wollmann S 37). Sie erfasst Selbständige, wie Freiberufler, Landwirte und andere Unter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erwerbseinkommen.

Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In der Konsequenz dieser...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Andere Verträge.

Rn 11 Die Vorsorgeleistungen können auch über einen kombinierten Sparplan und Auszahlungsplan mit anschließender Rentenversicherung erwirtschaftet werden (Dietzel S 119). Sparpläne beinhalten Darlehen des Vorsorgenden an eine Bank, § 488 I BGB. Beim Erreichen der Altersgrenze kann das vorhandene Vermögen in eine Rentenversicherung gg Einmalbetrag eingebracht werden. Alternat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

1. Vertragliche Grundlage. a) Allgemeines. Rn 7 Der Anspruch des Schuldners muss auf vertraglicher Grundlage beruhen. In erster Linie ist an Verträge mit der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu denken, doch ist dies keine notwendige Voraussetzung, solange die anderen Anforderungen aus § 851c I erfüllt sind. Im Gesetzgebungsverfahren ist dies mit dem Wechsel von der Bezeichn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge.

1. Pfändungsschutz. Rn 29 Laufende Rentenleistungen dürfen nach § 851c nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (Keller/Steder HdB ZVR, Kap 3 Rz 117). Verwiesen wird damit nicht nur, aber insb auf die §§ 850 bis 850i. Das Pfandrecht wird gem § 832 auf künftig fällig werdende Bezüge erstreckt. Pfändungsschutz besteht in Höhe der Tabellenbeträge aus § 850c, wobei die Anwendung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Lebenslange, regelmäßige Zahlung ab dem 60. Lebensjahr bzw bei Berufsunfähigkeit, Nr 1.

a) Zahlungsmodalitäten bei der Altersversorgung. Rn 14 Bei Altersversorgungsverträgen, in denen der Versicherungsfall vom Eintritt eines bestimmten Lebensalters abhängt, darf der Zahlungsbeginn nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen. Dieses Kriterium besteht nur für Altersrenten des Schuldners, davon ausgenommen sind also Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertragliche Grundlage.

a) Allgemeines. Rn 7 Der Anspruch des Schuldners muss auf vertraglicher Grundlage beruhen. In erster Linie ist an Verträge mit der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu denken, doch ist dies keine notwendige Voraussetzung, solange die anderen Anforderungen aus § 851c I erfüllt sind. Im Gesetzgebungsverfahren ist dies mit dem Wechsel von der Bezeichnung ›Rente‹ zu der umfasse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zugewinnausgleich.

Rn 44 Ein realisierter Anspruch auf Zugewinnausgleich ist kein Schonvermögen, der Geldbetrag ist einzusetzen (Brandbg Beschl v 16.8.07 – 9 WF 233/07). Spar- und Aktienvermögen ist grds einzusetzen, soweit es den Grenzbetrag der kleineren Barbeträge überschreitet. Dies gilt auch dann, wenn es der zusätzlichen Altersversorgung dienen sollte (Frankf FamRZ 05, 466). Auch eine Ve...mehr