Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nachgelagerte Besteuerung

Rn. 91 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Wirksamwerden des AltEinkG ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Altersrenten umgestellt vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf die sog nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Altersbezüge gedanklich nicht mehr entsprechend dem bis 2004 geltenden Versicherungsprinzip in einen Kapital- und einen Ertrags- bzw Zinsant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 651 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 5 S 1 EStG unterliegen folgende Leistungen der Besteuerung als sonstige Bezüge:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung der Altersvorsorgeleistungen

Rn. 654 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die § 22 Nr 5 S 1 EStG unterfallenden Leistungen der Altersvorsorge (s Rn 655 f) werden im Zeitpunkt der Auszahlung grds voll besteuert. Aus dem Zusammenspiel mit § 22 Nr 5 S 2 EStG ergibt sich jedoch, dass dieser Grundsatz nur greift, sofern der Aufbau der Versorgungsanwartschaft in der Ansparphase steuerlich gefördert worden ist. Eine vol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Rentenleistungen iSd § 22 Nr 5 S 2 Buchst a EStG

Rn. 663 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Ertragsanteil nach § 22 Abs 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG werden die lebenslangen Renten einschließlich Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente besteuert, die nicht auf gefördertem Kapital aus Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds beruhen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Versorgungszusag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 650 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird. Einerseits...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelkommentierung

Rn. 653 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Sämtliche Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Direktversicherungen oder Pensionskassen werden erst in der Auszahlungsphase nach § 22 Nr 5 EStG besteuert, in der Ansparphase unterliegen Erträge und Wertsteigerungen (noch) nicht der Besteuerung. Vorstehender Grundsatz gilt unabhängig davon, ob und in welchem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistungen aus Versicherungsverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen iSd § 22 Nr 5 S 2 Buchst b EStG (Kapitalrückzahlung)

Rn. 667 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wird Kapital aus einem zertifizierten Versicherungsvertrag ausgezahlt, so werden die Leistungen entsprechend § 20 Abs 1 Nr 6 EStG besteuert (§ 22 Nr 5 S 2 Buchst b EStG). Gleiches gilt für Kapitalauszahlungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Damit unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Übertragung einer Versorgungsverpflichtung auf einen Pensionsfonds, § 22 Nr 5 S 11 EStG

Rn. 710 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 11 EStG sieht für den Fall der Übertragung einer Versorgungsverpflichtung iSd § 3 Nr 66 EStG (Leistungen an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Anwartschaften, s § 3 Rn 2700 f (Stickan)), auf einen Pensionsfonds vor, dass auf die Leistungen aus dem Pensionsfonds die Beträge nach § 9a S 1 Nr 1 EStG und § 19 Abs 2 EStG e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Renten von ausländischen Versicherungsträgern

Rn. 106 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bezieht ein im Inland wohnender StPfl eine Rente von einem ausländischen Versicherungsträger, unterliegt die Rente grds ebenfalls gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit dem darin genannten Besteuerungsanteil oder nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem Ertragsanteil (s Rn 172 ff) der Besteuerung (BFH BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Angabe

Rz. 141 [Autor/Zitation] Der Anhang muss bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens für die GuV die Angabe des Materialaufwands des Geschäftsjahres enthalten (Nr. 8 Buchst. a). Die Angabe hat sich nach der für die GuV-Gliederung bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens zu richten (§ 275 Abs. 2 Nr. 5) und den Aufwand in Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 56 [Autor/Zitation] Im Anhang ist ferner der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 268 Abs. 7 zu vermerken sind, anzugeben, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist (vgl. hierzu Rz. 104); Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungen aufgrund von nicht begünstigten Beiträgen, § 22 Nr 5 S 2 EStG

Rn. 660 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 2 EStG regelt eine wichtige Ausnahme zur vollen nachgelagerten Besteuerung gem § 22 Nr 5 S 1 EStG. Soweit nämlich die Leistungen auf Beitragsleistungen beruhen, die nicht steuerlich gefördert wurden, wäre eine volle nachgelagerte Besteuerung aufgrund der bestehenden Vorbelastung der Beiträge nicht gerechtfertigt. Daher sind Leis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Zusatzrenten, deren Beiträge besteuert wurden

Rn. 178 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind nicht Teil der nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG der Besteuerung unterliegenden sog Basisversorgung. Die VBL gehört zu den betrieblichen Pensionskassen iSd § 40b EStG. Die von ihr ausgezahlten Renten sind Teil der betrieblichen Altersversorgung und umlag...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick Rn. 650 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 652 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift wurde mit dem AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 20.12.2001 (StÄndG 2001, BGBl I 2001, 3794) sowie durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) geändert. § 22 Nr 5 EStG regelt die nachgelagerte Besteuerung für Versorgungsleistungen aus kapitalg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung bei schädlicher Verwendung, § 22 Nr 5 S 3 EStG

a) Allgemeines Rn. 670 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kommt es zu einer Rückzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen, ohne dass die Voraussetzungen des AltZertG erfüllt sind (schädliche Verwendung), sind die erhaltenen Zulagen und die nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellten Beträge zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag). Gleiches gilt bei einer schädlichen Verwendung na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe der Leistung bei schädlicher Verwendung

Rn. 671 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Soweit Altersvorsorgevermögen vorzeitig voll oder teilweise ausgezahlt wird, wird der Auszahlungsbetrag zuerst mit den nicht geförderten Beträgen verrechnet, so dass insoweit keine schädliche Verwendung vorliegt. Es liegen jedoch iHd Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Einzahlungsbetrag Einkünfte nach § 22 Nr 5 S 2 Buchst c EStG vor. Gl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen wird das Nichtvorliegen von Arbeitslohn (> Rz 16) bzw eine Steuerbefreiung (> Rz 16/1) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit deren Gewährung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn iSd § 8 Abs 4 EStG erbringt, zu Einzelheiten > Zusätzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Nachgelagerte Besteuerung für Leistungen aus ausländischen Versorgungseinrichtungen, § 22 Nr 5 S 14 EStG bis VZ 2024

Rn. 740 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bis zur Streichung des bisherigen § 22 Nr 5 S 14 EStG durch das JStG 2024 (s Rn 26, 651) sah die Regelung ursprünglich vor, dass das Besteuerungsrecht Deutschlands gem § 22 Nr 5 S 2 EStG voraussetzte, dass die Beiträge zu den Versorgungseinrichtungen nach einer der genannten deutschen Steuerbefreiungsvorschriften steuerfrei gestellt waren. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Zurechnung im Erbfall, § 22 Nr 5 S 15 EStG idF JStG 2024

Rn. 760 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem JStG 2020 hat der Gesetzgeber auch in § 22 Nr 5 EStG mit Wirkung zum 01.01.2021 einen Verweis auf § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 9 EStG aufgenommen. Der Verweis dient der Vermeidung kosten- und zeitintensiver Ermittlungen im Erbfall. Abweichend vom zivilrechtlichen Grundsatz gem § 1922 BGB wird geregelt, dass eine im Sterbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Besteuerung auf nationaler Ebene

Rn. 584 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Entsprechend der in Art 12 Abs 3 EU-Abgeordnetenstatut eingeräumten Option wurde § 22 Nr 4 S 1 EStG durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794) in der Weise erweitert, dass erstmals ein nationaler Steuertatbestand für von der EU aufgrund des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gezahlte Entschädigungen, Übergangsgelder, Ruhegehälter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Abgeordnetenbezüge, § 22 Nr 4 EStG

Schrifttum: D. Bö, Finanzierungsbeiträge von dritter Seite für Bundes- und Landtagskandidaten, FR 1983, 115; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Becker, Die unzulässigen Sonderzahlungen der Abgeordneten an Fraktionen und Partei – Reformvorschläge, ZParl 1996, 377; Lohr, Die Besteuerung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Leistungen, die nicht unter § 22 Nr 5 S 2 Buchst a oder b EStG fallen (§ 22 Nr 5 S 2 Buchst c EStG)

Rn. 669 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 2 Buchst c EStG soll die Fälle erfassen, die nicht unter die ersten beiden Alternativen gem § 22 Nr 5 S 2 Buchst a und b EStG fallen. Werden die Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag in gleichbleibenden oder steigenden (Teil-)Raten oder in Form einer (variablen) Kapitalauszahlung geleistet, unterliegt die Kapitalrückzahlung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Vertragsabschluss in Fällen des Versorgungsausgleichs, § 22 Nr 5 S 12 EStG

Rn. 720 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 12 EStG sieht für die Fälle, in denen aufgrund einer internen Teilung gem § 10 VersAusglG oder externen Teilung nach § 14 VersAusglG der Ausgleichsberechtigte ein Anrecht erwirbt, vor, dass dieser Vertrag insoweit zu dem gleichen Zeitpunkt als abgeschlossen gilt wie der Vertrag der ausgleichspflichtigen Person, sofern die der au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abfindungen, Zahlungen aufgrund eines Sozialplans, Vorruhestandsregelungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Zweifelhaft kann die Behandlung von Abfindungen an Lohn- und Gehaltsempfänger und von Sozialplan-Aufwendungen einschließlich Vorruhestandsregelungen sein. Grundsätzlich sind Abfindungen für vorzeitig ausscheidende Mitarbeiter den Löhnen und Gehältern zuzurechnen, da sie ihren Ursprung im Dienstverhältnis haben und insoweit Personalaufwand darstellen. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Aufwendungen für Unterstützung

Rz. 123 [Autor/Zitation] Bei diesen Aufwendungen handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und nicht mehr tätige Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die nicht für eine Leistung des Unterstützungsempfängers gezahlt werden. Im Einzelnen kommen in Betracht: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten, Erholungsbeihilfen, Heir...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Sonstige soziale Aufwendungen

Rz. 125 [Autor/Zitation] Einige Autoren rechnen nicht nur soziale Abgaben, sondern auch soziale und andere zugunsten von Mitarbeitern getätigte Aufwendungen wie Fort- und Ausbildungskosten, Betriebsfeiern usw. zu den unter Posten Nr. 6b auszuweisenden Aufwendungen. So verständlich der Wunsch ist, alle Aufwendungen, die direkt oder indirekt den Personalsektor betreffen, in der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 360 [Autor/Zitation] Die Rückstellungen sind zu untergliedern in: Rz. 361 [Autor/Zitation] Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen fassen alle ungewissen Verbindlichkeiten aus der Altersversorgung zusamm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 670 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kommt es zu einer Rückzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen, ohne dass die Voraussetzungen des AltZertG erfüllt sind (schädliche Verwendung), sind die erhaltenen Zulagen und die nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellten Beträge zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag). Gleiches gilt bei einer schädlichen Verwendung nach Auszahlungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gesonderte Angabe von Verpflichtungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Ist nach Nr. 3a ein Gesamtbetrag im Anhang anzugeben und sind in diesem Betrag Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen Unternehmen (vgl. § 271 Abs. 2) enthalten, so sind sie seit dem BilRUG (vgl. Rz. 13) gesondert anzugeben. Nach Nr. 3a angabepflichtig sind nur Altersversorgungsverpflichtungen, die nicht passiviert od...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, CERN

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN = Conseil Européen pour la Recherche Nucléaire) mit Sitz in Genf wird von einem Rat repräsentiert; für jedes Laboratorium wird ein Generaldirektor bestellt. Dem Rat gehören höchstens zwei Delegierte eines jeden europäischen Mitgliedstaates an. Den Vertretern im Rat, den Generaldirektoren so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten, § 22 Nr 5 S 8 EStG

Rn. 695 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 8 EStG legt fest, dass im Falle einer Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages an den StPfl, insofern eine steuerbare Leistung iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG vorliegt. Die von einem StPfl geleisteten Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages gehören grds zu den förderfähigen Aufwendu...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 110 [Autor/Zitation] In der Verpflichtung zur Erläuterung der Abweichungen von Bewertungsmethoden liegt die vorrangige Bedeutung des Abs. 2 Nr. 2. Gegenstand der Angabe und Begründung sind die Abweichungen von den in der Vergangenheit angewandten Bewertungsmethoden; das Abweichen von den in § 252 Abs. 1 geregelten allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zieht nicht die Angabe n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 268 enthält ergänzende Ausweisvorschriften zu einzelnen Bilanzposten (Abs. 1 bis 6) einschließlich der Haftungsverhältnisse (Abs. 7) sowie eine bilanzorientierte Ausschüttungssperre (Abs. 8). Rz. 2 [Autor/Zitation] Abs. 1 lässt in Ergänzung der Grundgliederung nach § 266 die Aufstellung der Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bescheinigungspflichten, § 22 Nr 5 S 7 EStG

Rn. 690 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Um den StPfl in die Lage zu versetzen, seinen Steuererklärungspflichten ordnungsgemäß nachkommen zu können, sieht § 22 Nr 5 S 7 EStG vor, dass der Anbieter (§ 80 EStG; s Erläut zu § 80 (Mühlenharz)) der Altersvorsorgeverträge beim erstmaligen Bezug von Leistungen in den Fällen des § 93 Abs 1 EStG (steuerschädliche Verwendung) sowie bei Änderun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, ein > Steuerpflichtiger und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der > Arbeitgeber und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2024 beträgt die Entschädigung EUR 11 227,30 brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages un...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Teilfreistellung bei schädlicher Verwendung von Riester-Vermögen, § 22 Nr 5 S 14 EStG idF JStG 2024

Rn. 750 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch § 22 Nr 5 S 14 EStG – der bis zur Streichung des § 22 Nr 5 S 14 EStG durch das JStG 2024 der § 22 Nr 5 S 15 EStG war – soll eine doppelte Steuerfreistellung im Zusammenhang mit Altersvorsorgeverträgen vermieden werden. IRd Reform des Investmentsteuerrechts wurde eine Teilfreistellung der Besteuerung auf Anlegerebene eingeführt (s § 20 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 68 [Autor/Zitation] Abs. 7 enthält die Bestimmung, dass KapGes. für die in § 251 genannten Haftungsverhältnisse Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Anhang zu machen haben. Der vor Inkrafttreten des BilRUG normierte alternativ zulässige Ausweis unter der Bilanz ist damit für KapGes. und ihnen gleichstellte Unter...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (E.)

Rz. 269 [Autor/Zitation] Der durch das BilMoG 2009 eingeführte Posten E. steht in Zusammenhang mit § 246 Abs. 2 Satz 2, der die Verrechnung von reservierten Vermögensgegenständen und Schulden aus Altersversorgungs- oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen vorsieht. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der VG den Betrag der Schulden, ist dieser Betrag gem. § 246 Abs. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Ermäßigte Besteuerung für Kleinbetragsrentenabfindungen, § 22 Nr 5 S 13 EStG

Rn. 730 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit Einführung des § 22 Nr 5 S 13 EStG wird für den Fall der förderunschädlichen Abfindung einer sog Kleinbetragsrente nach § 93 Abs 3 EStG die Anwendung des § 34 EStG für entsprechend anwendbar erklärt. Grundsätzlich sind bei einer Riester-Rente die Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen, sofern nach der Ansparphase das Kapital vollständ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht nach Nr. 24 geht zurück auf das BilMoG. Für den HGB-Konzernanhang findet die Berichtspflicht eine Entsprechung in § 314 Abs. 1 Nr. 16. Ziel ist es, nachvollziehbar zu machen, inwiefern künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigt und die Rückstellungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Soziale Abgaben

Rz. 116 [Autor/Zitation] Unter "sozialen Abgaben" sind lediglich die gesetzlichen Pflichtabgaben zu verstehen, soweit sie die Gesellschaft zu tragen hat (Arbeitgeberanteile), nicht dagegen Aufwendungen, die aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung anfallen. Rz. 117 [Autor/Zitation] Im Einzelnen gehören hierher die Beiträge der Gesellschaft an die Sozialversic...mehr