Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann/Risthaus, Kommentierte Verwaltungsregelungen zur privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung, Beilage 4/2008, 54 Tz 87–92. Verwaltungsanweisung: BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Myssen, Vereinfachungen bei der Riester-Rente, NWB 2005, 13 281; Stosberg, AltEinkG und private steuerlich geförderte Altersvorsorge, Informationen StW 2005, 256. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). Ferner s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 92 Bescheinigung

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In den letzten ca 25 Jahren ist die Tatsache, dass die StPfl aufgrund des demographischen Wandels mit einer Absenkung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Vorschrift nimmt den zentralen Gedanken des Gesetzgebers auf, dass die volle Zulage nur dann gewährt wird, wenn sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 90 Verfahren

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift nimmt den Gedanken auf, dass das Zulageverfahren nach § 10a EStG und Abschn XI unbürokratisch, aber auch w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift hat eine verfahrensrechtliche Bedeutung, indem sie die Frist für die Beantragung der Altersvorsorgez...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Myssen/M. Fischer, Basisvorsorge und Wohn-Riester, NWB 2013, 661; Myssen/M. Fischer, AltvVerbG – Basisvorsorge im Alter und Wohn-Riester, NWB 2013, 1977; Myssen/M. Fischer, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, DB 2014, 617. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Regelung des § 93 EStG wurde durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschnitts und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 93 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art. 35 Abs 1 AVmG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Scheidungsfolgenregelung, weitere Ausnahme von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 1a EStG

Rn. 74 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In dem ursprünglichen AVmG wurde darauf abgestellt, dass eine Verfügung über das Altersvorsorgevermögen aufgrund einer Scheidungsfolgenregelung eine schädliche Verwendung darstelle. Daraus würde folgen, dass die Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen wären. Rn. 75 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 92b Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Regelungen des § 92a EStG . Sie regelt das Verfahren, mit dem d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 91 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit § 89 EStG und ist e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Übertragung des Altersvorsorgevermögens, weitere Ausnahme von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 2 EStG

Rn. 80 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Dem Zulageberechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, das vorhandene Altersvorsorgekapital von einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Damit erhält der Zulageberechtigte Flexibilität hinsichtlich des Anbieters und des Altersvorsorgeprodukts. Es empfiehlt sich, bei diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition der schädlichen Verwendung

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird über das geförderte Altersvorsorgevermögen in einer Weise verfügt, die nicht den Regelungen des AltZertG entspricht, liegt eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens vor. Rn. 31 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Folgende Sachverhalte werden als schädliche Verwendung qualifiziert: Eine Kapitalauszahlung oder eine Teilkapitalauszahlung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Regelung wurde durch das AVMG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) in das EStG eingefügt. Auch in der ursprünglichen Fassung war vorgesehen, dass die StPfl Teile des gebildeten Altersvorsorgevermögens zur Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in einem im Inland belegenen Haus oder in einer im Inland bele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kommunikation mit dem Anbieter (§ 92b Abs 2 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 92b Abs 2 EStG splittet sich in zwei Regelungsgehalte auf. Zum einen ist normiert, dass der Anbieter den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag erst dann auszahlen darf, wenn die zentrale Stelle über den Entnahmeantrag entschieden hat. Die Wertung, ob und ggf in welcher Höhe Altersvorsorgekapital entnommen werden darf, liegt bei der zentralen Stell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag muss bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages unmittelbar zur Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung verwendet werden. Wie diese Vorschrift auszulegen ist, ergibt sich nicht eindeutig aus dem Wortlaut, auch die Gesetzesbegründung liefert nur wenige Anhaltspunkte. Dort heißt es, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift beschreibt die Möglichkeiten des StPfl, das in seinem Altersvorsorgevertrag angesparte Altersvorsorgevermögen zu entnehmen, um wohnungswirtschaftliche Maßnahmen an einer Wohnung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anwendbar ist, zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt, in dieser Fassung wurde die Vorschrift gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Durch das AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) wurde die Vorschrift in das EStG eingeführt. In 2001 erfolgten noch zwei Änderungen der Vorschrift, so dass sie in der ursprünglichen Fassung nicht in Kraft getreten ist. Durch das StÄndG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) erfolgte mit Wirkung v 01.01.2002 eine Neufassung des Abs 2. Mit dem Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Umbau einer Wohnung (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ab dem VZ 2014 ist es zulässig, einen Altersvorsorge-Eigenheimbetrag zur Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus zu verwenden (s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 265ff). Das entnommene Kapital muss mindestens EUR 6 000 betragen, wenn die Umbaumaßnahme innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung erfolgt. Erfolge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Keine vorgelagerte Besteuerung (§ 92a Abs 1 S 8 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Systematisch gesehen werden die Leistungen aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag nachgelagert bei Zufluss in der Auszahlungsphase besteuert. Daran wird auch im Falle der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages festgehalten. Die Auszahlung dieses Betrages ist nach dieser Regelung nicht als Zufluss im Zeitpunkt der Auszahlung zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Definition begünstigte Wohnung (§ 92a Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Als erste Voraussetzung ist hier auf die geographische Bedingung abzustellen. Die begünstigte Wohnung muss im eigenen Haus liegen, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft sein und in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat liegen, auf den das Abkommen über den EWR anwendbar ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Energetische Sanierung ab VZ 2024 (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Rechtsänderungen, die mit der Förderung der energetischen Sanierung verbunden sind, sind über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses zur Diskussion des JStG 2022 (BT-Drs 20/4729) nachzuvollziehen. In dieser Diskussion ist der Gedanke aufgekommen, die energetische Sanierung einer selbstgenutzten Immobilie ebenfalls ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Gleichstellung des Dauerwohnrechts (§ 92a Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Auch diese Regelung vergrößert den Gestaltungsspielraum des StPfl. Einer eigenen Wohnung wird ein eigentumsähnliches und lebenslanges Dauerwohnrecht gleichgestellt. Rn. 56 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ein Dauerwohnrecht entsteht, indem nach § 31 Abs 1 WEG ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erwerb von Genossenschaftsanteilen (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl kann während der Ansparphase Kapital entnehmen, um einen Pflichtanteil an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung zu finanzieren (s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 262, 263). Zum einen ist dabei wiederum die Mindestentnahmegrenze zu beachten, der StPfl muss mindestens EUR 3 000 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Antragsverfahren (§ 92b Abs 1 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl muss die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bei der zentralen Stelle beantragen. Dabei muss er nachweisen, dass er das entnommene Kapital entsprechend der Vorgaben des § 92a EStG verwendet. Eindeutige Hinweise, welche Nachweise zu erbringen sind, enthält die Vorschrift ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Verfahrensrechtliche Bedeutung der Vorschrift

Rn. 26 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat das Verfahren zur Beantragung und Auszahlung der Zulage als sog Anbieterverfahren ausgestaltet, dh, die Anbieter von privaten Altersvorsorgeverträgen sind in erheblichem Umfang in die Abwicklung des Zulageverfahrens mit einbezogen worden. Für Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gilt Entsprechendes, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Vorschrift nimmt den zentralen Gedanken des Gesetzgebers auf, dass die volle Zulage nur dann gewährt wird, wenn sich der Zulageberechtigte mit einem eigenen Sparanteil an der Schließung seiner Versorgungslücke beteiligt. Dadurch soll herausgestellt werden, dass durch die Zulage die private Altersversorgung gefördert wird, und nicht eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entschuldung einer Wohnung (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl kann bezogen auf den Stichtag des Beginns der Auszahlungsphase Kapital entnehmen, um eine selbstgenutzte Immobilie zu entschulden (s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 257 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge)). Zum einen ist dabei wiederum die Mindestentnahmegrenze zu beachten, der StPfl muss mindestens EUR 3 000...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Neuregelungen anlässlich des Eigenheimrentengesetzes

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der nach der Bundestagwahl 2005 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sah vor, dass die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge integriert werden soll. Dieser politische Auftrag wurde durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In den letzten ca 25 Jahren ist die Tatsache, dass die StPfl aufgrund des demographischen Wandels mit einer Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus rechnen müssen, immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, aber auch der politischen Entscheidungsträger gerückt. Um die StPfl über die im Rentenalter zu erwartenden Leistungen und damit auch üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Inhalt der Bescheinigung (§ 92 S 1 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Bescheinigung muss dem amtlich vorgeschriebenen Muster folgen. Hier hat der BMF von seiner Ermächtigung nach § 99 EStG Gebrauch gemacht und vorgegeben, wie die Bescheinigung zu gestalten ist. Die Norm macht nicht deutlich, ob beim Stand des Altersvorsorgevermögens auf den Tag der Erstellung der Bescheinigung oder auf das Ende des abgelaufe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage nach § 86 Abs 1 S 2 und 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Fördertatbestände (§ 92a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In § 92a Abs 1 S 1 EStG ist abschließend geregelt, für welche Zwecke der StPfl gefördertes Kapital (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) aus seinem Altersvorsorgevertrag entnehmen darf. Da sich der Regelungsgehalt der Norm auf das geförderte Altersvorsorgevermögen bezieht, ist es für die Prüfung der Zulässigkeit der Entnahme entscheidend, ob für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 6 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und trat zum 01.01.2002 in Kraft. MWv 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung blieb die Vors...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einstellen in das Wohnförderkonto (§ 92a Abs 2 S 1–3 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Wohnförderkonto ist die Basis der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr 5 S 4–6 EStG . § 92a Abs 2 S 1–3 EStG regelt abschließend, welche Beträge in das Wohnförderkonto eingestellt werden müssen. Diese sind: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen iSv § 82 Abs 1 Nr 2 EStG, die auf Tilgungsleistungen gewährten Altersvorso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVmG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt; in dieser Fassung war aber die Vorschrift gegenstandslos. Durch das G zur Änderung steuerlicher Vorschriften (SteueränderungsG 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kritik

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der Tat wirkt das Riester-System auf den ersten Blick bürokratisch. Der Dauerzulageantrag hat aber erheblich zur Vereinfachung beigetragen. Darüber hinaus müssen die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht vorab gegenüber der zentralen Stelle nachgewiesen werden. Diverse erforderliche Prüfungen zB zur Kinderzulage oder zum erforderlichen Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Regelungen des § 92a EStG . Sie regelt das Verfahren, mit dem der StPfl angespartes und gefördertes Altersvorsorgekapital zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie oder zur Finanzierung eines Genossenschaftsanteils einer Wohnungsbaugesellschaft entnehmen kann. Rn. 2 Stand: EL 179 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmen von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 1 S 4 EStG

Rn. 65 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ausnahmenregelungen für die schädliche Verwendung sind für die folgenden Lebenssachverhalte normiert: Zahlung einer Hinterbliebenenrente Zusatzrisikoabsicherung Auszahlung des Altersvorsorgevermögens an den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages. A. Zahlung einer Hinterbliebenenrente (§ 93 Abs 1 S 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Auszahlung der Zulage (§ 90 Abs 2 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ab dem VZ 2024 überprüft die ZfA den Zulageanspruch, bevor die Zulage ausgezahlt wird. Das ergibt sich aus der Formulierung des Abs 2 S 1, insbesondere aus dem Hinweis: Zitat "nach erfolgter Berechnung nach Absatz 1 und Überprüfung nach § 91". Diese Vorgehensweise ist eine Abkehr vom bisher etablierten Prüfsystem, nach dem die Zulagen zunächst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Überblick über Altersvorsorgezulage (Abschn XI des EStG)

Rn. 28 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wie umfangreich die Vorschriften zur Regelung der Bestimmungen zur Altersvorsorge neben § 10a EStG (s Erläut zu § 10a (Mühlenharz)) inzwischen sind (derzeit 24 Paragraphen), zeigt die folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Beendigung der mittelbaren Zulageberechtigung

Rn. 26 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die mittelbare Zulageberechtigung endet, wenn der mittelbar Zulageberechtigte unmittelbar zulageberechtigt wird oder der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte nicht mehr zum zulageberechtigten Personenkreis gehört oder die Ehegatten dauernd getrennt leben oder mindestens ein Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ehegatten (§ 86 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Gehören beide Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten anhand seiner Einnahmen ein eigener Mindestbeitrag zu berechnen. § 86 Abs 2 S 1 EStG begründet einen Anspruch eines nicht pflichtversicherten Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 26 EStG auf eine ungekürzte Zulage, wenn der pflichtversiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Ermittlung des Restkapitals (§ 92a Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach § 92a Abs 1 S 1 EStG ist vorgesehen, dass bei einer nicht vollständigen Entnahme ein Restbetrag von EUR 3 000 im Altersvorsorgevertrag verbleiben muss. Damit wird den Interessen der Anbieter Rechnung getragen. Es ist nicht zumutbar, den Anbieter zur Fortführung von Altersvorsorgeverträgen mit Minimalvermögen bei unverändertem Verwaltung...mehr

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FF 02/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: … Ein Altersvorsorgeunterhaltsanspruch der Antragsgegnerin ist verwirkt, da Zahlungen hierauf nicht zweckentsprechend verwendet wurden. (1) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Vorsorgeunterhalt gemäß § 1578 Abs. 3 BGB ein zweckgebundener, in der Entscheidung besonders auszuweisender Bestandteil des nachehelichen Unterhalts, den der Berechtigte für eine entspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zusatzrisikoabsicherung (§ 93 Abs 1 S 4 Buchst b EStG)

Rn. 67 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird neben dem Aufbau der Altersvorsorge die Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit oder eine zusätzliche Hinterbliebenenversorgung abgesichert, besteht nach § 93 Abs 1 S 4 Buchst b EStG keine Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Zulagen und Steuervorteile.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Weitere Änderungen

Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Darüber hinaus hat es vielfältige Rechtsänderungen geben, so zB auch die Anpassung der Zulage oder aufgrund des Brexit-Steuerbegleitgesetzes v 25.03.2019 (BGBl I 2019, 357), um Vertrauensschutzregelungen für Altfälle zu schaffen. Diese Änderungen haben aber nicht so massiv in die Strukturen der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersv...mehr