Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 354 Der Kläger verlangte von der beklagten Aktiengesellschaft, einem Automobilhersteller, Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz wegen eines Unfalls, den er auf dem Versuchsgelände der Beklagten erlitten hatte. Rz. 355 Der Kläger war bei der Firma T. GmbH & Co. KG (im Folgenden T.) angestellt, die durch ihre Mitarbeiter seit etwa 15 Jahren auf dem Versuchsgelände d...mehr

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Russische Föderation / 1. Gesellschaftsanteile und Aktien

Rz. 92 Fallen Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den Nachlass, so werden die Erben entweder Mitgesellschafter oder erhalten eine Abfindung für ihre Anteile in Höhe des Buchwertes. Ob eine Aufnahme als Mitgesellschafter erfolgt oder die Erben abgefunden werden, hängt davon ab, ob die Satzung der Gesellschaft vorsieht, dass die Aufnahme der Erben als Mit...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / I. Fallbeispiel

Rz. 50 Beispiel: Der Erblasser war spanischer Staatsangehöriger, stammte aus Bilbao, und hat die letzten 20 Jahre seines Lebens mit seiner Familie in Cambridge gelebt. Durch Testament vermachte er seine Anteile an einer französischen Aktiengesellschaft, die fast den gesamten Nachlass ausmachen, seiner Tochter. Das Testament hatte er bei einem Besuch in Paris errichtet, indem...mehr

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(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 4. Adressat der Ordnungsmittelfestsetzung

Rz. 97 Zunächst kann das Ordnungsmittel nur gegen denjenigen festgesetzt werden, dem dieses auch angedroht wurde. Da die Androhung weit gefasst werden kann, wurde dort bereits darauf hingewiesen, dass neben dem Schuldner – soweit vorhanden – immer auch die Organe oder sonstigen gesetzlichen Vertreter als Adressaten der Androhung erfasst werden sollen. Grundsätzlich wird das O...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / G. Erbstatut und Gesellschaftsrecht

Rz. 132 Erbrechtliche Nachfolge und Gesellschaftsrecht verhalten sich wie Wasser und Öl. Schon im nationalen Bereich ergeben sich hier schwer überbrückbare Widersprüche. Im kollisionsrechtlichen Bereich bereitet die Zuordnung der zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht vermittelnden Lösungsmechanismen besondere Unsicherheiten und Zweifel bei der Qualifikation. Rz. 133 Der Ausgan...mehr

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Polen / VIII. Probleme bei der Vererbung bestimmter Rechte von und an Ausländer

Rz. 83 Eine besondere Beschränkung im polnischen Immobilienverkehr betrifft Ausländer. Ein Ausländer i.S.d. Gesetzes vom 24.3.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist:mehr

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Österreich / 3. Rechtsnachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen

Rz. 101 Vertragliche Nachfolgeregeln finden sich häufig in Gesellschaftsverträgen. Bei Personengesellschaften (OG, KG) kann durch gesellschaftsvertragliche Bestimmung erreicht werden, dass der Anteil des Verstorbenen nicht in die Verlassenschaft fällt, sondern ohne Zwischenschaltung der Verlassenschaft den übrigen Gesellschaftern, einem zum Eintritt berechtigten Dritten oder...mehr

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Drittschuldner

Rz. 961 Drittschuldner ist der Träger der Rentenversicherung, der durch die Datenstelle der Rentenversicherung bei der Vergabe der Versicherungsnummer festgelegt worden ist (vgl. § 127 Abs. 1 S. 1 SGB VI). Seit dem 1.10.2005 sind Träger der Rentenversicherung die "Deutsche Rentenversicherung Bund", die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" sowie die regionalen T...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 11 Haftung bei der Aktiengesellschaft

Bei der Aktiengesellschaft haftet wie bei der GmbH nur das Gesellschaftsvermögen. Eine Haftung von Aktionären kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht, etwa im Fall des Empfangs verbotener Leistungen nach § 62 AktG. Der Vorstand haftet für die Verletzung steuerlicher Pflichten der Gesellschaft nur nach den allgemeinen Bestimmungen der AO (Vgl. §§ 69 ff. AO). Für den F...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1066 Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH[1] ist zu unterscheiden zwischen der Antragspflicht insbesondere der Geschäftsführer, dem Antragsrecht der Geschäftsführer und der Abwickler, dem Antragsrecht der Gesellschafter bei Führungslosigkeit, dem Antragsrecht der Gläubiger. Rz. 1067 Antragspflicht Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, ...mehr

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Die Genossenschaft als Unte... / 1 Die Rechtsnatur der Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine "juristische Person" mit eigenen Rechten und Pflichten (§ 17 GenG). Sie ist als solche rechtsfähig sowie aktiv und passiv parteifähig. Sie wird folglich als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen und kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Für ihre Verbindlichkeiten haftet gegenüber den Gläubigern nur das Genossenschaftsvermögen. Dies schl...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.1 Prüfungspunkte

Der Prüfungsverband führt bei der Genossenschaft die Jahresabschlussprüfung als Pflichtprüfung in der Verantwortung seiner Wirtschaftsprüfer durch. Die Pflichtprüfung von Genossenschaften gemäß § 53 Abs. 2 GenG ist im Bereich der Rechnungslegungsprüfung vergleichbar mit der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB durch die hierfür beauftragten W...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.7 Versammlungsbeschlüsse und ihre Auswirkungen auf nutzungsvertragliche Regelungen

Rz. 318 Die Generalversammlung besitzt die Beschlusszuständigkeit über Angelegenheiten, die im Genossenschaftsgesetz oder Umwandlungsgesetz ausdrücklich genannt oder in analoger Anwendung gesetzlicher Regelungen – wie z. B. dem Aktiengesetz – maßgebend sind. Eine ungeschriebene Zuständigkeit der Generalversammlung besteht bezüglicher solcher Angelegenheiten, die den Bestand d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 GrEStG befreit in einem bestimmten Umfang die Überführung von Gesamthandseigentum in Bruchteilseigentum, Alleineigentum oder anderes Gesamt­handseigentum. Die Vorschrift stellt damit das grunderwerbsteuerrechtliche Pendant zu § 5 GrEStG dar und regelt spiegelbildlich den Umkehrfall dieser Vorschrift. Ihr Anwendungsbereich ist durch den neuen § 24 vorläufig bis Ende...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht

Leitsatz Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Niederlande 2012/2016, DBA-Japan 2015, DBA-Großbritannien 2010/2014, DBA-Spanien 2011, DBA-Australien 2015, DBA-Irland 2011/2014; Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 DBA-Belgien 1967/2010; Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Schweiz 1971/2010, DBA-Italien 1989, DBA-Dänemark 1995, DBA-Kanada 2001, DBA-Singapur 2004, DBA-Norwegen 1991/2013; Art. XI Abs. 3 Buchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 5.3 Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der klassischen Gesellschaftsformen, sie bietet sich aber im Regelfall nur für größere Unternehmen an, vor allem solche, die eine Finanzierung über den Kapitalmarkt anstreben. Im Gegensatz zum Recht der GmbH und insbesondere zum Recht der Personengesellschaft ist das Recht der AG durch eine größere Verbindlichkeit geprägt. Es ist also wen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 100 Nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gelten die Staaten, Länder, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z. B. Gebühren, Beiträge ode...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertretungsbefugnis, Selbstkontrahieren

Rz. 841 Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ergibt sich aus § 78 Abs. 1 AktG, wonach der Vorstand die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Nach § 78 Abs. 2 S. 1 AktG gilt der Grundsatz der gemeinschaftlichen Vertretung, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist. Gemäß § 78 Abs. 3 AktG kann die Satzung insbesondere vorsehen, dass einzelne Vorstan...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Vererblichkeit

Rz. 197 Der Gesellschaftsanteil einer Aktiengesellschaft, die Aktie, ist grundsätzlich vererblich. Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 69 Abs. 3 S. 2 AktG, der von der Möglichkeit der Inhaberschaft von mehreren Erben an einer Aktie ausgeht. Rz. 198 Wie bei allen Kapitalgesellschaften erfolgt auch im Zusammenhang mit der Vererbung von Aktien keine Sondererbfolge. Hier ergi...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 202 Die Dauertestamentsvollstreckung an Aktien ist zulässig.[324] Die Rechtslage entspricht der Testamentsvollstreckung an GmbH-Anteilen.[325] Rz. 203 Der Testamentsvollstrecker trägt in Bezug auf die Aktien alle Rechte und Pflichten der Erben, wird dadurch jedoch nicht selbst Aktionär, sondern macht diese Rechte vielmehr für die Erben geltend. Im Einzelnen sind es folgen...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Obligatorische Gruppenvertretung

Rz. 211 Anknüpfungspunkt für die Frage der Zulässigkeit einer obligatorischen Gruppenvertretung bei der Aktiengesellschaft ist § 69 Abs. 1 AktG. Danach können mehrere Berechtigte an einer Aktie ihre Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben. Schörnig ist der Ansicht, aus der Regelung des § 69 AktG lasse sich erkennen, dass der Gesetzgeber auch ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Aktienderivat

Rz. 213 Neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil können auch Aktienderivate, z.B. Stock Options oder Anlagezertifikate, Bestandteil eines Nachlasses sein. Grundsätzlich verbrieft ein Aktienderivat ein Recht bezüglich eines (Aktien-)Basiswertes. Dieses Recht gehört gem. § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge unproblematisch zum Nachlass. Rz. 214 Insbesondere im Hinbl...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Selbstbestellung – Befreiung von § 181 BGB – Missbrauch

Rz. 10 § 35 III regelt Geschäftsanteile in der Hand eines Gesellschafters bzw. der GmbH. Ist in diesem Fall "zugleich" ein alleiniger Geschäftsführer der GmbH vorhanden, so greift auch hier grundsätzlich das Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB ein. Liegt keine Befreiung vor, so ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam und bedarf der Genehmigung der Gesellschaft oder a...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vertragsparteien

Rz. 91 Gemäß § 21 Abs. 1 SEBG wird die Beteiligungsvereinbarung auf Arbeitgeberseite von den "Leitungen" abgeschlossen. Nach § 2 Abs. 5 SEBG bezeichnet der Begriff "Leitung" das Organ der unmittelbar an der Gründung der SE beteiligten Gesellschaften oder der SE selbst, das die Geschäfte der Gesellschaft führt und zu ihrer Vertretung berechtigt ist (z.B. der Vorstand einer AG...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / 1. Grundstücksgrundbuch

Rz. 26 Die Löschung des Erbbaurechts ist in der Löschungsspalte der Zweiten Abteilung einzutragen, begleitet von der Rötung der Eintragung in der Hauptspalte, § 17 Abs. 2 GBV (im folgenden Beispiel soll die Unterstreichung die Rötung darstellen). Die Entschädigungsforderung, das Erbbaurechtssurrogat, wird in der Veränderungsspalte eingetragen,[141] um ranggleich an die Stelle...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 901 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Organstellung unterliegen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern

Literatur: Backhaus Die Quotengesetzgebung nach dem FüPoG II und die Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG 2021, 653; Bayer/Hoffmann Frauenquote: Ja – Mitbestimmung: Nein – GmbH mit Frauenquote ohne Mitbestimmung?, GmbHR 2017, 441; DAV Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Priva...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / II. Kapitalgesellschaften

Rz. 43 War der Erblasser an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 15 Abs. 1 GmbHG) oder Aktiengesellschaft beteiligt, fallen diese Anteile als vererbliche Rechte in den Nachlass.[56] Rz. 44 Der Nachlassverwalter ist zur uneingeschränkten Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte gem. Satzung berechtigt.[57] Gleiches gilt daher für den Nachlassinsolvenzverwalter, nachdem ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Durch das MoMiG 2008 wurde § 4a geändert (Abs. 2 wurde gestrichen; in der verbleibenden Fassung wurde das Wort "Inland" eingefügt – zur GmbH im internationalen Rechtsverkehr ( BGH v. 14.11.2017 – VI ZR 73/17 – § 4a GmbHG – Sitz – der Begriff des satzungsmäßigen Sitzes i.S.d. Art. 63 Abs. 1 lit. a EuGVVO n.F./Art. 60 Abs. 1 lit. a EuGVVO a.F. setzt keine Verwaltungs- ode...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / V. Limited (nach englischem Recht)

Rz. 232 Die englische Limited (Private Company Limited by Shares, auch Ltd.), die nach den Entscheidungen des EuGH zu "Centros",[373] "Überseering"[374] und "Inspire Art"[375] immer häufiger auch in Deutschland anzutreffen ist, basiert auf den Regelungen des Companies Act 1985. Sie weist als Kapitalgesellschaft englischen Rechts deutlich mehr Ähnlichkeiten mit der deutschen ...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 2 Gem. § 24 Abs. 1 SGB III sind vor allem Beschäftigte versicherungspflichtig. § 25 SGB III enthält nähere Angaben zur versicherungspflichtigen Beschäftigung. Daraus ergibt sich auch, dass die Beschäftigung zur Berufsausbildung ebenfalls die Versicherungspflicht auslöst. Für Beschäftigte beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverh...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Stellung gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Rz. 205 Grundsätzlich haften Aktionäre gem. § 1 Abs. 1 S. 2 AktG nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Rz. 206 Befindet sich die Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt des Erbfalles noch in der Gründungsphase oder wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, ist der Aktionär gegenüber der Gesellschaft gem. § 54 AktG zur Leistung der Einlage verpflichtet. Diese Verbindlichkeit ge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 838 In dem nachfolgenden Vertragsmuster werden Formulierungen für die Vertragsgegenstände eines Anstellungsvertrages für ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen, bei denen sich aufgrund aktienrechtlicher Sonderregelungen besondere Regelungsnotwendigkeiten abweichend von dem oben dargestellten Vertragsmuster für einen Geschäftsführer-Anstellungsvertra...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / IV. KGaA

Rz. 230 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist in §§ 278 ff. AktG geregelt. Sie besitzt gem. § 278 Abs. 1 AktG mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, der die Gesellschaft gem. § 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 116 Abs. 1 HGB n.F. führt und gem. § 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 124 Abs. 1 HGB n.F. vertritt. Die weiteren Gesellschafter bilden die Kommanditakti...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / I. Umwandlung der Erbengemeinschaft

Rz. 273 Eine "Umwandlung" aus der Erbengemeinschaft in eine Gesellschaftsform kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass über längere Zeit zusammengehalten werden soll. Da die Erbengemeinschaft selbst keine Organisationsstrukturen zur Führung eines werbenden Unternehmens bereitstellt, bietet sich die "Umwandlung" an. Tatsächlich wird es aber keine Umwandlung i.S.d. Umwandlungsges...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Pflichten und Verantwortlichkeit

Rz. 843 Das Vorstandsmitglied ist nach der Regelung in § 76 Abs. 1 AktG gesetzlich zur Wahrung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes sowie des Unternehmensinteresses verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere auch die Verpflichtung zur Sicherstellung der Einhaltung der für das jeweilige Unternehmen geltenden Compliance Vorgaben.[1911] Hierbei handelt es sich um eine ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Vergütung

Rz. 844 Regelmäßig wird beim Vorstandsmitglied einer AG die Vergütungszusage ebenso wie beim GmbH-Geschäftsführer in einen festen Vergütungsanteil und einen variablen Vergütungsanteil aufgeteilt. Insoweit kann auf die Ausführungen zum Geschäftsführeranstellungsvertrag verwiesen werden. Von besonderer Bedeutung für die Vorstandsvergütung ist im Vergleich zum Recht der GmbH die...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines – Inhalt der Bestimmungen

Rz. 1 § 36 verpflichtet die Geschäftsführer der GmbH zur Festlegung von Zielgrößen in den beiden Führungsebenen unter der Geschäftsführung. Diese Vorschrift ist durch Art. 15 des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (GlTeilhG) aufgenommen worden (BGBl. I 2015, S. 642; zur E...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 47 Abstimmung

Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; ders. Die Nachholung der Beschlussfeststellung außerhalb der Gesellschafterversammlung, GmbHR 2003, 1471; Bacher Das Stimmverbot bei Beteiligungsverhältnissen bei Befangenheit eines Geschäftsführers analog § 47 Abs. 4 GmbHG, GmbHR 2002, 143; ders. Darlegungs- und Bew...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Lohnsteuerliche Verfahrensfragen

Rz. 106 Wählt der Arbeitgeber eine der Pauschalierungsoptionen zur Lohnsteuer, so wird er im Regelfall deren alleiniger Schuldner, §§ 40a Abs. 5 i.V.m. 40 Abs. 3 EStG. Eine Abwälzung auf den Arbeitnehmer ist aber möglich. Rz. 107 Aus § 40 Abs. 3 EStG folgt auch, dass die pauschale Lohnsteuer auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers und auf seine Jahreslohnsteuer nicht anzure...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Eine Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Rz. 27 Voraussetzung ist zunächst, dass auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Mitarbeiters das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. Rz. ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Widerruf der Bestellung

Rz. 142 Über den Widerruf der Bestellung bzw. die Abberufung eines Geschäftsführers entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine andere Zuständigkeitsverteilung vorsehen. Möglich ist zum Beispiel die Übertragung auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss. Bei einer nach Maßgabe des Mitbestimmungsg...mehr