Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg... mehr

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Geändertes chinesisches Gesellschaftsgesetz ab 1.7.2024

Zusammenfassung Viele deutsche und europäische Unternehmen sind auf dem chinesischen Markt aktiv. Daher ist es unerlässlich, die neuesten Entwicklungen der chinesischen Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, genau im Auge zu behalten. Hier erfahren Sie, was deutsche Gesellschaften beachten müssen, um in Bezug auf Ihre chinesischen Tochterge... mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8 Abschnitt G – Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft (Zeilen 43 bis 56)

In der Zeile 44 ist der gemeine Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft aus Zeile 42 zu übernehmen. In die Zeile 45 ist das Nennkapital (entweder Grundkapital bei der Aktiengesellschaft oder Stammkapital bei der GmbH) der Kapitalgesellschaft einzutragen. Anzugeben ist in Zeile 46, wieviel vom Nennkapital eingezahlt ist. Richtet sich die Beteiligung am Vermögen und ... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Aktiengesellschaften

2.3.1.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses Rz. 140 Wie bereits eingangs festgestellt wurde, hat sich der Anwendungsbereich der speziellen aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 400, 403 und 404 AktG) durch die Einführung der §§ 331 ff. HGB wesentlich verringert.[1] Rz. 141 Wegen § 331 HGB kommt § 400 AktG nur noch eine ... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 68 Nach § 331 Nr. 1 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse derselben in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 69 Zum Täterkreis zählt § 331 Nr. 1 HGB die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.4.2.3 Versagung der Entlastung

Rz. 171 Die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt bei der Genossenschaft durch die Generalversammlung. Bei gravierenden Mängeln des Jahresabschlusses versagt diese unter Umständen die Entlastung. Bei der Genossenschaft hat die Entlastung neben der tatsächlichen Billigung der Geschäftsführung für die Vergangenheit sowie den Ausspruch des Vertrauens auf die künftige... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.3.2 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses

Rz. 61 Obwohl die zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses führenden Gründe nur für Kapitalgesellschaften (ausdrücklich nur für die Aktiengesellschaft in §§ 256, 257 AktG) gesetzlich geregelt sind, kann auch der Jahresabschluss von Einzelkaufleuten und Personengesellschaften nichtig oder anfechtbar sein. Rz. 62 Da die Feststellung des Jahresabschlusses durch d... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.3 Bilanzierungsverstöße bei der Feststellung des Abschlusses

Rz. 120 §§ 172, 173 AktG, § 42a GmbHG sowie § 286 AktG schreiben für die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und für die Kommanditgesellschaft auf Aktien die Feststellung des Jahresabschlusses vor. Rz. 121 § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB stellt die bereits unter Rz. 80 ff. genannten Zuwiderhandlungen auch dann unter Bußgeldandrohung, wenn sie bei der Feststel... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.1 Entsprechenserklärung

Rz. 224 Im Jahr 2002 machte die Kommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" einen gleich lautenden Kodex bekannt, der die wesentlichen Grundsätze einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften beschreibt.[1] Der Kodex stellt kein Gesetzesrecht dar. Vorstand und Aufsichtsrat können von seinen Verhaltensempfehlunge... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2 Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 255 Ab Wirksamwerden der Option sind die Gesellschafter hinsichtlich der Besteuerung vom Einkommen nicht mehr an einer Personengesellschaft, sondern als (fiktiv) nicht persönlich haftende Gesellschafter an einer fiktiven Kapitalgesellschaft beteiligt. Die fiktive Beteiligung wird nicht ausdrücklich einer Beteiligung an einer bestimmten Kapitalgesellschaft, etwa einer Akt... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 156 Schadenersatzpflicht Zunächst kommt erneut eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 82 GmbHG [1] in Betracht. Rz. 157 Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG), den Jahresabschluss aufzustellen[2] und diesen dann unverzüglich den Gesel... mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.4 E-Bilanz/ HGB-Taxonomie und EÜR-Taxonomie von XBRL Deutschland

Rz. 32 XBRL Deutschland stellt aktuell eine norm- und verordnungsspezifische E-Bilanz/ HGB-Taxonomie in der Version 6.7 (veröffentlicht am 1.4.2023) zur Verfügung. Die Taxonomie besteht aus einer branchenunabhängigen Kerntaxonomie (de-gaap-ci), Ergänzungstaxonomien für verschiedene verordnungsgebundene Branchen (de-bra) und Spezialtaxonomien für Banken (de-fi), Versicherer (... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 140 Wie bereits eingangs festgestellt wurde, hat sich der Anwendungsbereich der speziellen aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 400, 403 und 404 AktG) durch die Einführung der §§ 331 ff. HGB wesentlich verringert.[1] Rz. 141 Wegen § 331 HGB kommt § 400 AktG nur noch eine beschränkte Bedeutung zu. Er ist nur noch für solche Fälle relevant, die nicht von § 331 HGB erfasst wer... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 145 Schadenersatzpflicht Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht kann sich zunächst wegen Verletzung eines Schutzgesetzes aus § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Als Schutzgesetz sind die §§ 400, 403 und 404 AktG [1] anerkannt. Rz. 146 Außerdem sind Vorstandsmitglieder, die bei der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden o... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.2 § 1a Abs. 4 S. 5 KStG: Verbleibender Gesellschafter erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG

Rz. 389 Der verbleibende Gesellschafter muss die Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG erfüllen. Das Gesetz normiert damit nur Voraussetzungen für den verbleibenden Gesellschafter als übernehmenden Rechtsträger, nicht dagegen für die optierende Gesellschaft als "übertragenden Rechtsträger". In Bezug genommen wird die U... mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Grundzüge der steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen dar. Erörtert werden hierbei neben den rechtlichen Grundlagen und den Aufzeichnungspflichten, die Steuerpflichtige mit Auslandsbeziehungen zu nahe stehenden Personen zu erfüllen haben, auch die verschiedenen Methoden, die das deutsche Steuerrecht für die Prüfung der Angemessenheit ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbststän... mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / B. Rechtliche Grundlagen

Die gGmbH ist eine GmbH, deren Gesellschaftszweck in der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO besteht. Dabei handelt es sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche Sonderform der GmbH, sondern um eine GmbH mit steuerrechtlichem Sonderstatus.[3] Die gGmbH unterliegt daher vollumfänglich dem GmbH-Recht. Die Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernis... mehr

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AGS 07/2024, Keine Erstattu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Begründung des OLG Brandenburg überzeugt mich nicht. Für die Erstattung von Umsatzsteuer auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten der obsiegenden Partei muss unterschieden werden zwischen dem Anfall der Umsatzsteuer und deren Erstattungsfähigkeit. Diese Unterscheidung ist dem OLG Brandenburg in den Gründen seines Beschlusses nicht gelungen, ... mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an eine gGmbH

Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht muss die Satzung vollumfänglich den Anforderungen der §§ 59–61 AO i.V.m. Anlage 1 zu § 60 AO entsprechen, d.h. die gGmbH muss nach ihrer Satzung ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen (sog. formelle Satzungsmäßigkeit). Der Satzung muss unmittelbar entnomme... mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. REIT-Gesetz vom 28.5.2007

Rz. 12 [Autor/Stand] REIT-Gesetz. Durch Art. 3 Nr. 1 REITG (sog. REIT-Gesetz [2]) wurde § 7 Abs. 8 a.F. angefügt. Ziel der Vorschrift war es, die Hinzurechnungsbesteuerung auch dann sicherzustellen, wenn unbeschränkt Stpfl. Anteile an einer inländischen REIT AG über eine ausländische Zwischengesellschaft halten. In diesem Fall soll es auf die "Beteiligung zu mehr als der Hälf... mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Klageerhebung

Rz. 842 Hinweis Zur Aktivlegitimation auch Rdn 713 ff.; § 2 Rdn 60 ff.; § 3 Rdn 44 ff. Rz. 843 Die in unverjährter Zeit erhobene Leistungsklage hemmt die Verjährung auch bei Anrufung eines unzuständigen Gerichtes und selbst bei unschlüssiger Klage (auch Rdn 721). Zum Forderungswechsel – und damit dem Verlust der Aktivlegitimation – siehe § 3 Rdn 194 ff. Rz. 844 Die verjährungs... mehr

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Hinweise der Bundessteuerbe... / Präambel

Rz. 1 Aufgrund des Anwendungserlasses des BMF vom 23. Mai 2016 zu § 153 AO (vgl. Ziff. 2.6 Satz 6 AEAO zu § 153 AO) ist die Implementierung schriftlich dokumentierter innerbetrieblicher Kontrollsysteme, die der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dienen, seit Jahren verstärkt im Fokus der steuerlichen Beratung. Die Finanzverwaltung hat darin im Hinblick auf die erforderlich... mehr

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Zur Verletzung des Teilnahmerechts von Aktionären

Zusammenfassung Das Recht der Aktionäre auf Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft stellt ein grundlegendes Mitgliedschaftsrecht dar und ist grundsätzlich unbeschränkbar. Eine Einschränkung ist nur zulässig, soweit diese erforderlich ist, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptversammlung sicherzustellen. Hintergrund Aktionäre müssen ihr Teilnahmerecht nich... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 315a HGB Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Schrifttum: Brune/Driesch/Schulz-Danso/Senger (Hrsg.), Beck'sches IFRS-Handbuch, 6. Aufl. 2020; IDW Positionspapier: EU-Regulierung der Abschlussprüfung, 6. Aufl. 2021. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] § 315a setzt Art. 10 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 21.4.2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernah... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vorrang von Anhangangaben und Verweispflicht (Satz 2 und 3)

Rz. 13 [Autor/Zitation] § 315a Satz 2 und 3 erlauben das Unterlassen der Angaben nach § 315a Satz 1 Nr. 1 (Zusammensetzung gezeichnetes Kapital), Nr. 3 (Beteiligungen ab 10 %) und Nr. 9 (Entschädigungsvereinbarungen bei Übernahmeangeboten), soweit diese Angaben bereits im Konzernanhang zu machen sind und im Konzernlagebericht darauf verwiesen wird. Der Gesetzgeber hat im Zuge... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Änderungen

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachfolgender tabellarischer Übersicht sind neben Gesetzesänderungen auch Aktivitäten des DRSC zu entnehmen (s. ergänzend Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 7 f.): mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 116 [Autor/Zitation] Auch die von einbezogenen Unternehmen vereinnahmten Erträge sind als "andere Erträge" iSd. Gesetzes zu konsolidieren. Diesen Erträgen stehen, soweit kein Gewinnabführungsvertrag besteht, Gewinne anderer konsolidierter Unternehmen gegenüber. Um eine Doppelerfassung der Gewinne zu vermeiden, muss die Ergebnisübernahme durch das MU bei der Aufstellung de... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beherrschender Einfluss aufgrund eines Beherrschungsvertrags

Rz. 115 [Autor/Zitation] Der Begriff "beherrschender Einfluss" ist im HGB ebenso wie im AktG nicht definiert. Es besteht jedoch keine Veranlassung, dem Begriff einen anderen Inhalt zu geben, als ihm bisher schon in § 17 Abs. 1 AktG beigelegt worden ist (vgl. Claussen/Scherrer in Kölner Komm. RLR, § 290 HGB Rz. 56). Wesentlich für die Begründung der Konzernrechnungslegungspfli... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Minderheitenschutz (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 52 [Autor/Zitation] Minderheitsgesellschaftern bzw. Minderheitsaktionären wird unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit gegeben, die Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichtes zu beantragen. Der (Teil-)Konzernabschluss und (Teil-)Konzernlagebericht soll den Minderheitsgesellschaftern als zusätzliches Informationsinstrument ein den ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Die Rechnungslegung der Aktiengesellschaft während der Abwicklung (§ 270 AktG 1965), in Pougin/von Wysocki (Hrsg.), Wirtschaftsprüfer im Dienst der Wirtschaft, FS Ernst Knorr, 1968, 77; Gross, Teilkonzernabschlüsse als Mittel des Minderheitenschutzes?, WPg. 1976, 214; Biener, Die Konzernrechnungslegung nach der Siebenten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeins... mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / II. Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten

Rz. 58 [Autor/Zitation] Andere gesetzliche Vorschriften beinhalten gewisse Vorstellungen von rechtlich separierten wirtschaftlichen Einheiten. Terminologisch und historisch (Rz. 4) steht die Konzernrechnungslegung in einer gewissen Nähe zum aktienrechtlichen Konzernrecht. So zielt auch das Konzernrecht als Teilgebiet des Gesellschaftsrechts – als Sonderrecht verbundener Unter... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Angaben zu eigenen Anteilen am Mutterunternehmen (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind gem. § 314 Abs. 1 Nr. 7 Angaben zum Bestand an Anteilen am MU zu machen, die (a) vom MU selbst, (b) von einem TU oder (c) von einem anderen für Rechnung eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens erworben oder als Pfand genommen wurden. Dabei ist Zahl, Nennbetrag oder rechnerischer Wert dieser Anteile sowie ihr Anteil... mehr

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Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Betroffene Rechtsformen und Kapitalmarktorientierung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 315a greift für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und europäische Aktiengesellschaften (SE; Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2157/2001 des Rates v. 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft), sofern sie stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG ausgegeben haben, und MU iSd. § 290 sind. Mang... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Korrespondenz mit §§ 315a bis 315d

Rz. 45 [Autor/Zitation] § 315 steht in engem Zusammenhang mit §§ 315a bis 315d (vgl. Dobler in HKMS3, § 315 HGB Rz. 7). Letztere schreiben bestimmten Unternehmen erweiterte Konzernlageberichtsinhalte vor. § 315a enthält ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. §§ 315b ff. enthalten ergänzende Vorschriften zur nichtfina... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Weimar, Regelungsbefugnis des Bilanzrichtlinien-Gesetzgebers für Auslandssachverhalte?, DB 1987, 521; Haeger/Zündorf, Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, DB 1991, 1841; Heydemann/Koenen, Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei Kapitalgesellschaften in Theorie und Praxis, DB 1992, 2253; K... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Befreiung von der Angabepflicht (Abs. 3 iVm. § 286 Abs. 4)

Rz. 65 [Autor/Zitation] Auf die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a und b darf für nicht börsennotierte Aktiengesellschaften verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Organmitglieds feststellen lassen (§ 314 Abs. 3 iVm. § 286 Abs. 4). Die Befreiungsmöglichkeit gilt damit nun sowohl für den Einzel- als auch für den Konzernabsc... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Befreiung von der Angabepflicht nach Abs. 1 Nr. 6 (Abs. 3)

Rz. 194 [Autor/Zitation] Nach § 314 Abs. 3 gilt für die Angabepflicht gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a und b § 286 Abs. 4 entsprechend. Folglich können Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen auslassen, wenn sich anhand dieser Angaben die Be... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bedeutung der Vermutung

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Qualifizierung des Einflusses als maßgeblich iSd. § 311 Abs. 1 und der Nachweis einer tatsächlichen Einflussnahme sind in der Praxis mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Um die Anwendung zu erleichtern, wird gem. § 311 Abs. 1 Satz 2 die Ausübung eines maßgeblichen Einflusses widerlegbar vermutet, wenn ein Unternehmen bei einem anderen Unterneh... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die §§ 291, 292 sehen für MU, die gleichzeitig TU eines MU sind, die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und eines (Teil-)Konzernlageberichts vor, sofern ein übergeordnetes MU einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt. Ein befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 179 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ackermann (1999), Risikomanagement im Personalbereich, in: Ackermann (Hrsg.), Risikomanagement im Personalbereich, Wiesbaden, S. 43–102. Arthur Andersen (2001), Corporate Governance: Stand der Umsetzung und Entwicklungsperspektiven, Düsseldorf. Arthur Andersen (2002), Prüfung auf dem Prüfstand: Status Quo und Tendenzen der Internen Revision in... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung sind für den JA und den KA gemeinsam in § 317 geregelt. Unter dem Prüfungsgegenstand versteht der Gesetzgeber die im Gesetz genannten Komponenten der RL. Bei der Prüfung des JA sind dies die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht (vgl. auch §§ 242, 264 und 316) sowie die zugrunde liegende Buchführung ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Juristische Person

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine juristische Person (Gegensatz zu einer natürlichen Person) nimmt als eigenständige Rechtsperson selbständig am Rechtsleben teil. Welche Zusammenschlüsse von Personen, Organisationen oder Einrichtungen selbständig am Rechtsleben teilnehmen, wird durch die jeweilige Rechtsordnung bestimmt und muss nicht für alle Rechtsgebiete einheitlich s... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die frühere Bundespost ist bereits vor mehreren Jahrzehnten privatisiert worden. Bei der Postreform I von 1989 wurde zunächst die bis dahin als Sondervermögen des Bundes organisierte Deutsche Bundespost in die selbständigen Unternehmen Postbank (Postgiro- und Postsparkassendienste), Postdienst (Briefdienst, Paketdienst, Päckchen-, Postzeitung... mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac... mehr

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Boykott des Aufsichtsrats durch dauerhaftes Fernbleiben? – BGH erteilt gerichtlicher Ergänzung eine Absage

Zusammenfassung Blockiert ein Aufsichtsratsmitglied durch wiederholtes Fehlen die Beschlussfähigkeit des Gremiums, ist eine gerichtliche Ergänzung nur nach Abberufung dieses Mitglieds möglich. Fraglich ist, ob die Aktionäre oder die verbleibenden Aufsichtsratsmitglieder über die dafür erforderlichen Mehrheiten verfügen. Zum Hintergrund: Bleibt ein Mitglied eines dreiköpfigen A... mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.7 Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rz. 69 Das HGB enthält keine Vorschriften über die Nichtigkeit des Jahresabschlusses. Die Gültigkeit bzw. Nichtigkeit des Jahresabschlusses ist rechtsformspezifisch in § 256 AktG für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien geregelt. Für die GmbH enthält das GmbHG keine ausdrücklichen Bestimmungen. Für Unternehmen, die unter das PublG fallen, enthält §... mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.2 Auflösung

Rz. 15 Die Kapitalgesellschaft wird nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände aufgelöst, die für die Aktiengesellschaft in § 262 AktG und für die GmbH in § 60 GmbHG abschließend aufgeführt sind. Die wichtigsten Auflösungsgründe sind der Beschluss der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung über die Auflösung, der mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen z... mehr