Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Versicherungsnehmer

Rz. 29 Wer Versicherungsnehmer ist, wird im Versicherungsschein (§ 3 VVG) festgehalten. Wenn vom Versicherungsnehmer die Rede ist in den derzeit am Markt befindlichen D&O-Policen, ist damit in aller Regel die Gesellschaft, die SE, die Aktiengesellschaft, die GmbH oder auch die eingetragene Genossenschaft und/oder die ausländische Ltd. gemeint, welche die Versicherung im eige... mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 197 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder

Rz. 18 Die rechtliche Zulässigkeit von D&O-Versicherungen wurde in der Vergangenheit im Wesentlichen aufgrund zweier Argumente in Frage gestellt: Zum einen wurde auf den durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einhergehenden Verlust der "verhaltenssteuernden Wirkung" verwiesen, zum anderen bisweilen angeführt, dass die gesellschaftsfinanzierte D&O-... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Nachhaftung

Rz. 92 Zahlreiche auf dem Markt befindliche D&O-Policen sehen eine Nachhaftung vor, wenn der Haftpflichtanspruch erst nach Vertragsbeendigung, aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Nachhaftungszeit geltend gemacht wird. Das Anspruchserhebungsprinzip führt generell dazu, dass ein Anspruch, der nach Vertragsbeendigung gegen die versicherte Person geltend gemacht wird, gr... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Wichtige Gesetze

Rz. 6 Verwiesen werden soll an dieser Stelle zunächst auf die Regelung des § 147 AktG (Erleichterung der Klageerhebung gegen Organe der AG) sowie die Einführung bestimmter neuerer Rechtspflichten für Vorstände und Aufsichtsräte durch das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" vom 27.4.1998,[16] das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 1.7.2002[17] un... mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.8.5 Verschärfung der Anforderungen und wachsende Ausdifferenzierung

Rz. 56 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einher geht diese Internationalisierung mit einer ganz generellen Verschärfung der Anforderungen an die Bilanzierung. Der Aufwand für die Unternehmen wächst stetig. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass die IFRS ebenso wie die europäische Harmonisierung zum Gegenstand oder doch Ausgangspunkt ihrer Überlegungen regelmäßig die börsennotie... mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.1.2 Wahl des Abschlussprüfers

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Abhängigkeit von der Rechtsform des zu prüfenden Unternehmens ist das Wahlverfahren unterschiedlich strukturiert. Insbesondere bei Aktiengesellschaften ist die Vorgehensweise – vor dem Hintergrund der sachlichen Erfordernisse großer Publikumsgesellschaften – äußerst förmlich geregelt. Bei den übrigen Rechtsformen ist das Vorgehen zwar an d... mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3 § 289f HGB

Rz. 227 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 289f Erklärung zur Unternehmensführung (1) 1Börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilate... mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.3.2 Die anderweitige Verlustübernahme

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 302 Abs. 1 AktG erfasst nur den Verlustausgleich bei einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einer Aktiengesellschaft. § 302 Abs. 2 AktG führt zu einem Verlustausgleich bei einem Betriebspacht- oder Betriebsüberlassungsvertrag mit einer abhängigen Aktiengesellschaft. Bei der Betriebspacht wird das gepachtete Unternehmen vom and... mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.4 Prüfung des Risikofrüherkennungssystems

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat gem. § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden können. Diese Pflicht zur Einrichtung eines funktionierenden Risikofrüherkennungssystems trifft gem. § 278 Abs. 3... mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 9.1 § 321a HGB

Rz. 104 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 321a Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen (1) 1Wird über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet oder wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen, so hat ein Gläubiger oder Gesellschafter die Wahl, selbst oder durch einen von ihm zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer oder... mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 5.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 162 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264d HGB übernimmt durch den Verweis auf § 2 WpHG die Definition des WpHG. Abzugrenzen ist die kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft von der börsennotierten AG. Diese ist in § 3 Abs. 2 AktG definiert. Das AktG kennt nur die börsennotierte AG und nicht die kapitalmarktorientierte. Jedoch wird in ausgewählten Fällen auf § 264d HGB Bezu... mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2.1 Statische Bilanztheorie

Rz. 224 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der auf Simon zurückgehenden sogenannten statischen Bilanztheorie wird dem Jahresabschluss die Aufgabe zugewiesen, das Reinvermögen des Kaufmann, also das Vermögen unter Abzug des Fremdkapitals, zu einem bestimmten Stichtag in der Bilanz darzustellen.[1] Im Wege der Gegenüberstellung des zum Stichtag bewerteten Vermögens einerseits und ... mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Geltungsbereich von § 328 HGB ist kongruent mit dem Geltungsbereich der §§ 325ff. HGB (Tz. 6) die Vorschrift gilt sinngemäß für Kreditinstitute und Versicherungen (§ 340l Abs. 1, § 341l Abs. 1 HGB). Auch eingetragene Genossenschaften unterliegen § 328 HGB (vgl. § 339 Abs. 2 HGB). Ferner verweist das PublG in seinen § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 2... mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.7 Mitteilungs- und Vorlagepflichten als Konsequenz der Kündigung des Abschlussprüfers (Abs. 7)

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Kündigung des Abschlussprüfers ist an die zur Auftragserteilung befugten Organe zu richten, die sodann Mitteilungs- und Vorlagepflichten haben. So sind der Aufsichtsrat und die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung über die Kündigung zu unterrichten. In diesem Zusammenhang besteht ein Differenzierungserfordernis: Bei der Aktiengesellschaf... mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.7 Nichtigkeit des fehlerhaften Jahresabschlusses/Heilung

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz bestimmt in § 256 Abs. 1 AktG ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen ein Jahresabschluss nichtig ist. Auf die einzelnen Nichtigkeitsgründe wird unten einzugehen sein, vgl. Tz. 53. In allen anderen Fällen ist der Jahresabschluss auch dann nicht nichtig, wenn er fehlerhaft ist. Zugleich besteht gem. § 256 Abs. 6 AktG eine Heilun... mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 3.1.2.3 Organbezüge (Abs. 4)

Rz. 189 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Ausnahme des Vorliegens einer börsennotierten Aktiengesellschaft, darf die Anwendung der in § 285 Nr. 9 HGB verankerten Vorschriften über die Angabe des Gesamtbetrags der Organbezüge nach § 286 Abs. 4 HGB unterlassen werden, wenn sich aus dem Gesamtbetrag die Bezüge einzelner Personen eines Organs herleiten lassen. Beispielsweise kan... mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.1 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kaufmanns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB bestand lange vor Inkrafttreten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter geistiger Urvater zahlreicher Grundelemente der geltenden handelsrechtlichen Buchführungs- und... mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.7 Sonderrücklagen, insbesondere Nachschüsse

Rz. 238 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesonderte Kapitalrücklagen sind auf jeden Fall die aus § 218 AktG.[1] Ebenfalls ist eine Sonderrücklage für Beträge gem. §§ 231, 232 AktG, §§ 58b Abs. 3, 58c GmbHG zu bilden.[2] Auch für Nachschüsse ist durch die Vorgabe in § 42 Abs. 2 Satz 3 GmbHG der Ausweis einer Sonderrücklage anerkannt. Rz. 239 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nachschüsse sind... mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.2.2.1.1 Zuschnitt operativer Segmente – Identifikation

Rz. 114 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Segmentberichterstattung spiegelt die interne oberste Ebene der Berichterstattung an das Management des Unternehmens wider. Technisch wird diese allerdings bottom up erstellt. Insofern kann in der Praxis eine Divergenz zwischen dem postulierten management approach (der Berichterstattung an das Management bzw. der Organisation des Unterne... mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.3.1 Verlustübernahme gem. § 302 Abs. 1 AktG

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 302 Abs. 1 AktG wird der bilanzielle Jahresverlust einer Aktiengesellschaft durch das andere Unternehmen (Mutterunternehmen) ausgeglichen, wenn es abhängiges Unternehmen bei einem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag ist. Auf eine körperschaftsteuerliche Organschaft (§§ 14ff. KStG) kommt es nicht an. Das Mutterunternehmen muss n... mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht, eine Eröffnungsbilanz und jährliche Bilanzen über das Verhältnis des Vermögens und der Schulden aufzustellen, regelten unter dem Begriff des Abschlusses bereits § 39 HGB 1897 und Art. 29 ADHGB 1869 und, begrenzt auf die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilungsfunktion, das Preußische Allgemeine Landrecht 1794 in II 8 § 642.[1] Di... mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.3.2 Wertaufhellungsprinzip

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Zeitpunkt einer bilanzrechtlichen Bewertung ist grds. der Stichtag. Vermögensgegenstände und Schulden sind "zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten" (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aus dieser Formulierung und dem Umstand, dass die Bilanz nicht "am", sondern "für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres" aufzustellen ist, folgt ein Verbot der B... mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.2 Einstufung der Pensionszusage – Differenzierung nach Versorgungswegen

Rz. 322 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Direktzusage Erfolgt die Zusage ohne Umwege über den externen Versorgungsträgers, fungiert der Zusagengeber selbst als Versorgungsträger und haftet damit für die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Eine Direktzusage stellt eine Leistungszusage dar, auch wenn die Direktzusage kongruent rückgedeckt wird. Die Finan... mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.3 Ausstehende Einlagen

Rz. 188 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesellschaftsrechtliche Ausgangslage: Die Aktiengesellschaft bzw. eine Kapitalerhöhung werden nur eingetragen, wenn die Bareinlage wenigstens zu einem Viertel geleistet (§ 36 Abs. 2, § 188 Abs. 2 AktG) wurde. Zur Bareinlage gehört das Agio.[1] Dieses muss in der AG vollständig geleistet werden (§ 36a Abs. 1 AktG).[2] Sacheinlagen sind vollst... mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.4 § 315, 315a bis 315d HGB

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 315 Inhalt des Konzernlageberichts (1) 1Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. 2Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigke... mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1 § 264 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung (1) 1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalges... mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1 §§ 242, 247, 264 Abs. 1 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechen... mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System)

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion. Die Gleichrangigkeit beider Zwecke gilt im Schrift... mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1 § 317 HGB

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung (1) 1In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. 2Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet worden sind. 3Die... mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.5 Unterzeichnung (§ 245 HGB)

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 245 HGB muss der Kaufmann den Jahresabschluss persönlich unter Angabe des Datums unterzeichnen.[1] Der Kaufmann muss selbst unterschreiben. Er kann sich nicht vertreten lassen (Wortlaut "ist vom Kaufmann"). Diese öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist ohne Bedeutung für die Wirksamkeit des Jahresabschlusses und hat beim Einzelkaufman... mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der erstmaligen Einführung einer Pflichtprüfung für Aktiengesellschaften wurde die Abschlussprüferhaftung in § 262 g des HGB 1931 geregelt (damaliger Gesetzesentwurf: § 124 HGB). Wegen der Gefahr enormer Schäden bei kleinsten Pflichtverletzungen bestanden Schwierigkeiten, die Abschlussprüfer zu versichern, sodass als Haftungsgrenze für fa... mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1.1 Gegenstand der Prüfung

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Prüfungsgegenstand sind die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Neben Bilanz, GuV und Anhang umfasst dies bei nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften auch die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Darüber ... mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.2 Aktiengesetz

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Aktiengesellschaften gelten ergänzend zum Dritten Buch des HGB die §§ 150–178 AktG.[1] Es handelt sich um aktienrechtliche Vorschriften zur Rechnungslegung und zur Gewinnverwendung, die von besonderem Gewicht sind, weil die Aktionäre typischerweise kaum Einblick in die Gewinnentstehung haben. Wegen der Nähe dieser Regeln zum Organisations... mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 387 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gliederungsvorschriften gibt es bereits seit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 19.09.1933 und vom 30.05.1933 für Aktiengesellschaften, Banken und Genossenschaften. Diese wurden in § 131 AktG 1937 bzw. § 151 AktG 1965 übernommen. Diese Vorschriften wurden in Umsetzung der 4. EG-Richtlinie aufgehoben und durch §§ 266, 336 HGB und § 5 Pu... mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.3 Harmonisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung und Bilanzrichtliniengesetz vom 19. Dezember 1985

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die europäische Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung gründete in dem Ziel einer Angleichung der nationalen Schutzbestimmungen zu Gunsten der Gesellschafter und Gläubiger von Kapitalgesellschaften. Einen historischen Ausgangspunkt bildete der Auftrag der EWG-Kommission an eine Arbeitsgruppe unter der ... mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.6.1 Lagebericht

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB und Genossenschaften müssen nach §§ 264 Abs. 2 Satz 1, 336 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss auch einen Lagebericht aufstellen. Er ist kein Element des Jahresabschlusses, sondern tritt rechtlich selbständig neben diesen. Äußer... mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 3.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 326 Abs. 1 HGB gilt für sämtliche kleinen Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB , und zwar unabhängig von der Rechtsform. Kleine Aktiengesellschaften und kleine GmbHs sind gleichgestellt.[1] Die Größenklassen wurden im Zuge der Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013 durch das BilRUG 2015 angehoben, um den Mittelstand weiter zu entlast... mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 3.1 § 286 HGB

Rz. 181 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 286 Unterlassen von Angaben (1) Die Berichterstattung hat insoweit zu unterbleiben, als es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. (2) Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach § 285 Nr. 4 kann unterbleiben, soweit die Aufgliederung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Ka... mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 7.3.1 HGB

Rz. 1127 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wertpapiere des Umlaufvermögens unterscheiden sich grundsätzlich nicht von Wertpapieren des Anlagevermögens. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass sie nicht dauerhaft dem Unternehmensvermögen zugehören sollen. Zur Einordnung ist in einem ersten Schritt zu ermitteln, ob es sich um Anteile an einem verbundenen Unternehmen handelt. Hier ... mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.5 CSR, FüPoG, Offenlegungsverordnungen, ARUG II, DiRUG, TaxonomieVO

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Bilanzrecht wurde in den letzten Jahren auch durch zahlreiche weitere Gesetze ausdifferenziert.[1] Mit der Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-RL) [2] wurde die Bilanz-RL 2013 um die Anforderung ergänzt, dass bestimmte große Unternehmen im Interesse der Corporate Social Responsibility eine nichtfinanzielle Erklärung zu Umwelt-,... mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1 §§ 289, 289a HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 289 Inhalt des Lageberichts (1) 1Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. 2Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit en... mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.1 Die große Bilanzrechtsreform 1986

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Am Beginn des modernen deutschen Bilanzrechts steht das "Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts ( Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG)"[1], das am 01.01.1986 in Kraft trat.[2] Während es bei der Vierten Richtlinie[3] um den Einzelab... mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.2.2 Handels- und gesellschaftsrechtliche Rechnungslegungspublizität

Rz. 269 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung der unterschiedlichen handelsrechtlichen Rechnungslegungsinstrumente wird in den §§ 325ff. HGB geregelt. Die Offenlegung setzte sich für Einzelabschlüsse wie für Konzernabschlüsse bisher aus der Einreichung der vorgeschriebenen Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger zusammen. Im... mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung von Jahresabschlüssen war vor der Bilanzrechtsreform von 1985 in den Vorschriften der §§ 309, 310 HGB a. F. sowie in gesellschaftsformbezogenen Vorschriften geregelt. Seither hat das System der handelsrechtlichen Publizität eine grundlegende Wandlung erfahren. Die Bestimmungen der §§ 325–329 HGB wurden in Umsetzung der Vierten ... mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.1 Problemstellung

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Sachverhalten mit Auslandsbezug kann sich die Frage ergeben, ob ein Einzelkaufmann bzw. eine Gesellschaft deutsches Rechnungslegungsrecht anzuwenden hat. Darunter ist das autonome Rechnungslegungsrecht nach HGB ebenso wie das in Umsetzung von EU-Richtlinien geschaffene Recht (etwa das BilRUG) und das unmittelbar qua EU-Verordnung geltende... mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.2 Verhältnis zu rechtsform- und branchenspezifischen Gliederungsvorschriften

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB schreibt § 265 HGB vorgehende allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses vor, die §§ 266–274a HGB Inhalt und Gliederung der Bilanz, die §§ 275–278 HGB Inhalt und Gliederung der Gewinn- und Verlust­rechnung, die §§ 284–288 HGB den I... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.1 Überblick

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus der Kapitalmarktorientierung der IFRS folgt, dass die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen und Unternehmensanteile ("Waren" auf dem Kapitalmarkt) eine besonders bedeutsame Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit kommt sowohl in IASB CF.2.24 (2018)[1] als auch in IASC F.39 (1989)[2] zum Ausdruc... mehr