Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.3 Bedeutung der contractual obligation bei Übernahmeangeboten

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf den künftigen Erwerb bzw. die künftige Veräußerung eigener Aktien ausgerichtete Kontrakte führen gemäß IAS 32.16(b)(ii) in manchen Fällen zu Eigen- und in anderen zu Fremdkapital. Anhand von Optionskontrakten sind nachfolgende Fälle von Relevanz:[1] Purchased call option: Gegen Zahlung einer Prämie hat die Gesellschaft das Recht zum Erwerb...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.1.1 Überblick

Rz. 305 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den handelsrechtlichen Konzernabschluss schreibt § 297 HGB seit 1998, zunächst auf börsennotierte Mutterunternehmen beschränkt, einen Eigenkapitalspiegel vor. Durch das BilMoG ist diese Pflicht für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB auf den Jahresabschluss nicht konzernrechnungslegungspflichtiger k...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.2 Rechtsfolgen nichtiger Jahresabschlüsse

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei fehlerhaften Jahresabschlüssen ist danach zu differenzieren, ob der Fehler so gewichtig ist, dass der Jahresabschluss gem. § 256 Abs. 1 bis Abs. 5 AktG nichtig ist oder ob der Fehler nicht so gewichtig ist, dass eine Nichtigkeit angenommen werden muss. Kein Fehler liegt vor, wenn der Jahresabschluss unter Verkennung von Tatsachen aufgeste...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.3.2.2 Größenmerkmale

Rz. 220 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Kleinstkapitalgesellschaft liegt nur vor, wenn zwei der drei Merkmale nicht überschritten sind: Bilanzsumme von 350.000 EUR, Umsatzerlöse von 700.000 EUR, Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl von 10. Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu Zweifelsfragen bei der Ermittlung von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl ka...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.1.1 Überblick

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 317 HGB enthält Regelungen zur Zielsetzung der Abschlussprüfung und benennt Gegenstand und Umfang sowie die mit der Prüfung einhergehenden Anforderungen. Im Vordergrund steht somit die Gewährleistung der erforderlichen Qualität von Abschlussprüfungen.[1] Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in § 317 HGB aufgeführten Prüfungsobjekte lassen si...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.2.3 Wertaufholungsgebot

Rz. 143 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB darf ein niedrigerer Wert, der sich aus vorausgegangenen außerplanmäßigen Abschreibungen ergeben hat, nicht beibehalten werden, wenn die Gründe, welche zur Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen. Dies ist objektiv zu bestimmen, auf die Kenntnis des Kaufmanns kommt es nicht an.[1] Zu Unrecht vorgenommene ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.3.3 Eigenkapitalausweis (IAS 1.79–.80A)

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.79–.80A enthalten Vorgaben für die in der Bilanz, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang vorzunehmende Untergliederung des Eigenkapitals. Rz. 410 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.79–.80A regeln nicht die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital, sie setzen die Qualifikation eines Passivpostens als Eigenkapital voraus....mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.3 Den Lagebericht und den Konzernlagebericht betreffend (Satz 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB bewehrt Verstöße bei der Aufstellung des Lageberichts gegen den Pflichtenkatalog des § 289 Abs. 1–5 HGB: Geschäftsverlauf und Lage der Kapitalgesellschaft sind so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung ist einzuge...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 13 Wer trägt Verantwortung für die Aufbewahrung?

Für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – sind einzig und allein der Kaufmann/Unternehmer/Freiberufler und Personen mit hohen Überschusseinkünften (Steuerpflichtige) verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.1 Grundlagen

Rz. 163 Aktiengesellschaften treten unter Einschaltung einer Bank oder eines Bankenkonsortiums an den Kapitalmarkt heran, um gegen Ausstellung von Schuldverschreibungen Geld aufzunehmen. Diese Darlehensgewährungen einer großen Masse von Gläubigern an einen Schuldner, die Aktiengesellschaft, sind sog. Teilschuldverschreibungen. Sie sind in der Regel Inhaberpapiere. Die Forder...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.2 Offenes Aufgeld

Rz. 168 Wird die Anleihe marktüblich verzinst, wird für das dem Zeichner gewährte Bezugsrecht ein über den Rückzahlungsbetrag hinausgehendes Aufgeld erhoben. Praxis-Beispiel Eine Optionsanleihe wird zu einem Preis von 115 EUR ausgegeben. Die Anleihe soll zum Nennwert von 100 EUR zurückgezahlt werden. Bezogen auf den Nennwert von 100 EUR ist die Verzinsung der Anleihe marktübl...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.3 Verdecktes Aufgeld

Rz. 174 Im Fall des verdeckten Aufgelds wird bei der Ausgabe der Anleihe kein Aufgeld erhoben. Dafür liegt die Verzinsung der Schuldverschreibung unter der marktüblichen. Rz. 175 Das Optionsrecht soll in den Erwerbern das Interesse wecken, die Anleihe trotz der Unterverzinslichkeit zu erwerben. Wirtschaftlich kann man in der Unterverzinslichkeit das Entgelt für das Optionsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.1 Aktienoptionspläne

Rz. 183 Führenden Angestellten von Aktiengesellschaften wird in sogenannten Aktienoptionsplänen das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Ausübungsfrist eine bestimmte Anzahl von Aktien des Arbeitgeberunternehmens oder einer anderen zum Konzern gehörenden Aktiengesellschaft zu erwerben. Der Preis, zu dem die Aktien erworben werden sollen, wird von vornherein bestimmt....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spiegelbildmethode [1] koppelt das Beteiligungsko...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 4 Zur Erstellung eines Vergütungsberichts i. S. v. § 162 AktG sind nur börsennotierte Gesellschaften i. S. v. § 3 Abs. 2 AktG verpflichtet. Demnach müssen deren Aktien zu einem Markt zugelassen sein, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist, was etwa für den Pr...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 9 Weiterführende Literatur

Dilßner/Needham, Auswirkungen der Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie II auf die Unternehmensberichterstattung: Update, IRZ 2020, S. 191-195. Kuthe/Reuters, Der aktienrechtliche Vergütungsbericht nach § 162 AktG – praxisrelevante Hinweise, BB 2022, S. 2115. Needham, Weiterentwicklung der Corporate Governance durch das ARUG II: Update zur Umsetzung der neugefassten Aktionä...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 5 Berichtspflichten im Anhang

Rz. 29 § 285 Nr. 11 HGB schreibt für alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter[1] eine ausführliche Aufstellung der Beteiligungen – wenn sie jeweils mindestens 20 % betragen – im Anhang mit folgenden Angaben vor: "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des ...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.2 Aktiengesellschaft (AG)

4.2.1 Grundlagen Rz. 58 Bei der Aktiengesellschaft (AG) – geregelt in den §§ 1 ff. AktG – handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der nur das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern haftet.[1] Die AG hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital,[2] das mindestens 50.000 EUR betragen muss.[3] Gemä...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.2.1 Grundlagen

Rz. 58 Bei der Aktiengesellschaft (AG) – geregelt in den §§ 1 ff. AktG – handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der nur das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern haftet.[1] Die AG hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital,[2] das mindestens 50.000 EUR betragen muss.[3] Gemäß § 8 Abs. 1 Akt...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.2.2 Ergebnisverwendung bei der AG

4.2.2.1 Rücklagendotierung bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat Rz. 60 Im Regelfall stellen bei einer AG Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest. Im Rahmen einer solchen Feststellung dürfen Vorstand und Aufsichtsrat nach den gesetzlichen Regelungen einen Teil des Jahresüberschusses, höchstens jedoch die Hälfte, in die anderen G...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.2.2.1 Rücklagendotierung bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 60 Im Regelfall stellen bei einer AG Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest. Im Rahmen einer solchen Feststellung dürfen Vorstand und Aufsichtsrat nach den gesetzlichen Regelungen einen Teil des Jahresüberschusses, höchstens jedoch die Hälfte, in die anderen Gewinnrücklagen einstellen.[1] Vorstand und Aufsichtsrat können allerdings aufgrund einer Satzungsbest...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 4.2.2.3 Verwendung des Bilanzgewinns

Rz. 64 Ausgangsgröße und Verwendungsmöglichkeiten § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG überträgt der Hauptversammlung die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. "Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden".[1] Rz. 65 Der Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Hauptversammlung beschließt, entspricht dem Betrag, der nach § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG in der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 4.2.2.2 Rücklagendotierung bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

Rz. 62 Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest,[1] was in der Praxis die Ausnahme darstellt, ist sie im Rahmen der Ergebnisverwendung nur dann zu einer Dotierung der Gewinnrücklagen berechtigt, wenn dies durch eine Gesetzesvorschrift oder eine Satzungsbestimmung legitimiert ist.[2] Die Grundlage eines solchen Hauptversammlungsbeschlusses bildet der Jahresübersch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbilanzen und Status / 3.2.1.1 Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 39 Für das Entstehen einer Kapitalgesellschaft ist die Eintragung in das Handelsregister konstitutiv. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Um Missbrauch zu verhindern, muss die Erbringung und Erhaltung des Grund-/Stammkapitals dieser Gesellschaften besonders kontrolliert werden. Diese Kontrollvorschriften für die Kapital...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.1 Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 21 Im Unterschied zu den bisher aufgezeigten Gütern ist der Geschäfts- oder Firmenwert ein Gesamtwirtschaftsgut, dessen wertbildende Bestandteile nicht selbstständig erfasst werden können.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert, der nur über eine Gesamtbewertung des Unternehmens ermittelt werden kann, "ist gleich der Differenz zwischen dem Ertragswert (Wert des nachhaltig zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 4 Immaterielles Vermögen im Anhang

Rz. 75 Im Anhang sind genauso wie für die anderen Sachverhalte aus Bilanz und GuV-Rechnung auch die das immaterielle Vermögen betreffenden Erläuterungen vorzunehmen.[1] Neben den bereits aufgezeigten Erläuterungspflichten und den im Folgenden aufzuzählenden Erläuterungserfordernissen erlangt im Zusammenhang mit dem immateriellen Vermögen insbesondere die Regelung des § 285 N...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis

Leitsatz 1. Die von einer AG (als Organgesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz‐)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften sind in vollem Umfang in die gewerbesteuerrechtliche Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag) einzubeziehen. 2. Einem Abzug der ausländischen Quellensteuern nach § 34c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG – (ausschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Feststellung einer Einlagenrückgewähr

Alleiniger Gesellschafter einer französische Aktiengesellschaft (société par actions simplifée [SAS]) ist ein Sondervermögen (Z-Immobilienfonds), welches durch eine GmbH verwaltet wird. Im Jahr 2018 wurde die Auflösung der SAS beschlossen. Eine Liquidation wurde nicht durchgeführt; vielmehr fand eine Auflösung durch vollständige Übertragung des Vermögens (Transmission Univer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 1.2 Handelsrechtlich

Rz. 2 Für die handelsrechtliche Bilanzierung ist die steuerrechtliche Gebäudedefinition sinngleich anzuwenden.[1] Rz. 3 Im Handelsrecht werden durch § 266 Abs. 2 HGB "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" in der Bilanz zu einem Posten zusammengefasst. Eine weitere Untergliederung ist nach § 265 Abs. 5 HGB zulässi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2024, Nochmals: Werts... / III. Nutzungen

Es kann auf die Ausführungen zu Wertsteigerungen verwiesen werden. Gezogene Früchte und sonstige Nutzungen setzen die Möglichkeit voraus, sie aus dem Zuwendungsgegenstand zu generieren: Ohne Zuwendung keine Früchte und keine sonstigen Nutzungen beim Empfänger, auch das ist klar. Beispiel: F wendet M ehebezogen ein Aktienpaket von 250.000 EUR zu (Gütertrennung). Die Aktiengese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5 Besondere Bestimmungen für Aktiengesellschaften nach dem HGB

Von der Vielzahl der gesetzlichen Bestimmungen, die sich im 2. Abschnitt des 3. Buchs des HGB finden, die die besonderen Bestimmungen für alle Kapitalgesellschaften beinhalten, gibt es nur einige wenige, die speziell für die AG Anwendung finden. Die meisten der besonderen Bestimmungen für Aktiengesellschaften finden sich naturgemäß im AktG, da dieses das zentrale Gesetz für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 1 Vereinigungen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet 2 große Gruppen von Personenvereinigungen: zum einen die Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (insbesondere GbR, OHG und KG) sowie die Körperschaften, die mit Ausnahme des nicht rechtsfähigen Vereins nach BGB [1] juristische Personen sind, also eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Zu beachten ist bei diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.1 Rechtsnatur der KGaA

Ebenfalls im AktG geregelt ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien.[1] Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter persönlich haftender Gesellschafter ist und das übrige Grundkapital aus Aktien besteht. Die Aktionäre haften hierbei nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es handelt sich damit bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.8 Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nur am Rande erwähnt werden soll die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach dem aktuell vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung trifft kapitalmarktorientierte Gesellschaften, also zumeist Aktiengesellschaften, ab 2024 und große Kapitalgesellschaften ab 2025 die Pflicht zur Erstellung eines Nachhalti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.6 Keine größenabhängige Erleichterung von der Konzernrechnungslegungspflicht

Eine Besonderheit hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses normiert § 293 Abs. 5 HGB für kapitalmarktorientierte Gesellschaften. Dies sind im Regelfall Aktiengesellschaften. Hiernach ist in jedem Fall ein Konzernabschluss durch eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft zu erstellen, auch wenn diese die in § 293 Abs. 1 HGB angeführten Größenmerkmale[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.1 Besonderheit bei den Größenklassen

Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als große Gesellschaft und hat die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden, wenn sie einen organisierten Markt in Anspruch nimmt oder die Zulassung beantragt hat.[1] Zwar kann auch eine GmbH oder selbst eine Personengesellschaft kapitalmarktorientiert sein, die etwa eine Anleihe an einem organisierten Markt platziert hat, doch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.8 Vorschriften zum Anhang

§ 160 AktG bestimmt verschiedene Anhangangaben, die lediglich von Aktiengesellschaften zu machen sind.[1] 3.8.1 Summarische Darstellung der zusätzlichen Anhangangaben Anzugeben sind der Bestand und der Zugang an Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder eines abhängigen oder im Mehrheitsbes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.4 Besondere Angaben im Anhang

Die §§ 284– 288 HGB regeln die erforderlichen Pflichtangaben im Anhang der Kapitalgesellschaften sowie die Ausnahmen, die für die verschiedenen Anhangangaben gewährt werden. Insbesondere kleine Gesellschaften haben eine Vielzahl der Angaben nicht zu machen.[1] Kleinstgesellschaften i. S. d. § 267a HGB können auf die Aufstellung eines Anhangs vollständig verzichten, wenn gewis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.3 Bestimmungen zum Eigenkapital

§ 272 HGB beinhaltet verschiedene Bestimmungen, die das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft und damit auch einer AG betreffen. Weitergehende Verpflichtungen zur Gliederung des Eigenkapitals finden sich im AktG. Im Einzelnen handelt es sich bei der "Ausgangsbestimmung" des § 272 HGB um die folgenden Regelungen: § 272 Abs. 1 HGB regelt das gezeichnete Kapital. Bei einer AG i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.7 Vergütungsbericht

Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie der EU vom 12.12.2019[1] wurde § 162 AktG neu in das Gesetz eingefügt. Hiernach sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die Vergütung der einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.5 Besondere Erläuterungen und Versicherungen im Lagebericht

Die Besonderheiten der Berichterstattung im Lagebericht bei Kapitalmarktorientierung wurden durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 18.4.2017[1] umfassend neu gefasst.[2] Zuvor hatte dieser Bereich letztmalig durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Neuregelung erfahren.[3] Bereits durch dieses Gesetz wurde die Berichterstattungspflicht im Lagebericht für ka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / Zusammenfassung

Überblick Das HGB kennt eine Vielzahl von Bestimmungen zur Rechnungslegung, die für Kapitalgesellschaften die allgemeinen Regelungen über den Jahresabschluss ergänzen. Diese Bestimmungen betreffen neben speziellen Regelungen zu einzelnen Bilanzposten vor allem den Lagebericht, den Anhang und die Offenlegung des Jahresabschlusses und weiterer Unterlagen sowie die Prüfung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.4 Besondere Bestimmungen für alle Kapitalgesellschaften

In den §§ 264 ff. HGB werden Regelungen getroffen, die die allgemeinen Bestimmungen der §§ 238 bis 263 HGB ergänzen. Diese gelten für alle Kapitalgesellschaften, allerdings – wie oben bereits dargestellt – abgestuft nach Größenklassen. Nur Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften sind deshalb – vorbehaltlich spezialgesetzlicher Bestimmunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.9 Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

§ 161 AktG ist eine Sonderbestimmung, die nur für börsennotierte Aktiengesellschaften gilt, also solche Gesellschaften, deren Aktien gem. § 3 Abs. 2 AktG an einem Markt gehandelt werden, der staatlich überwacht und geregelt ist. Bei diesen Gesellschaften haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.2 Verlust des Eigenkapitals

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, ist ein Aktivposten nach den Rechnungsabgrenzungsposten unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.[1] Dieser Betrag drückt die buchmäßige Überschuldung des Unternehmens aus. Eine solche hat zwar nicht automatisch eine Insolvenz zur Folge, doch ist (spätestens) jetzt die Prüfung eines In...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kindergeld / 1 Einleitung, Bedeutung des Kindergelds im öffentlichen Dienst und für privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender

Rechtsgrundlage für die Zahlung von Kindergeld ist seit 1.1.1996 das Einkommensteuergesetz (EStG), dort Abschnitt X. Einrichtungen, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt werden, müssen grundsätzlich an die bei ihnen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraussetzungen Kindergeld auszahlen (zur Möglichkeit des Verzichts der öffentlich-rechtlichen Einrichtung auf die Kind...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Qualifizierung / 2 Entwicklung von Tarifverträgen betreffend die Qualifizierung

Der TVöD ist nicht der erste Tarifvertrag, der Regelungen zur Qualifizierung der Beschäftigten enthält. Der Ursprung für die tarifvertragliche Regelung der Qualifizierung ist sicherlich in den Rationalisierungsschutztarifverträgen – für den öffentlichen Dienst der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9.1.1987 (RatSchTVAng) und der Tarifvertrag üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kommanditgesellschaft / 1.7.3 Die KG in der Praxis

Vor allem mittelständische Unternehmen greifen gerne auf die Rechtsform der KG zurück. Doch auch für alle anderen Handelsbetriebe ist die KG zu empfehlen, besonders wenn für einen Teil der Gesellschafter eine Einschränkung der Haftung gewünscht oder erforderlich ist. Eine beschränkte Haftung wirkt sich im Regelfall negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Dieser Nachteil tritt b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.10 Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Tz. 66 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Seit In-Kraft-Treten der EG-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) – s VO (EG) Nr 2157/2001 v 08.10.2001, Abl L 294/1 – und der Transformation in innerstaatliches Recht im SEEG v 22.12.2004, BGBl I 2004, 3675) ist die Rechtsform der SE als europäische Gesellschaftsform verfügbar. Die SE ist eine Gesellschaft mit eigener...mehr