Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 06.05.1970 - VI B 140/69

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Die Entscheidung des BFH, von der das Urteil des FG angeblich abweicht, ist nur dann im Sinne des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO ausreichend bezeichnet, wenn sie unter Angabe von Datum und Aktenzeichen oder einer Fundstelle kenntlich gemacht wird.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 S. 3

 

Tatbestand

Das FG wies die Klage des Steuerpflichtigen (Klägers und Beschwerdeführers) als unzulässig ab, weil es an dem erforderlichen Verwaltungsvorverfahren fehle. Eine Sprungklage sei hier im Verfahren der Verpflichtungsklage nicht zulässig.

Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision trägt der Steuerpflichtige vor: Da die Zustimmung zur Sprungklage nicht erteilt worden sei, habe die Sache an das FA - Beklagter und Beschwerdegegner - zurückverwiesen werden müssen. Die Klage hätte als Einspruch aufgefaßt werden müssen. Der BFH habe in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die unrichtige Bezeichnung eines Rechtsmittels nicht schädlich sei. Da das Urteil den bisherigen Entscheidungen des BFH nicht folge, beantrage er Zulassung zur Revision.

 

Entscheidungsgründe

Aus den Gründen:

Die Beschwerde ist unzulässig.

Ist die Streitwertrevision (§ 115 Abs. 1 FGO), wie hier, nicht gegeben, ist die Revision u. a. zuzulassen, wenn das FG-Urteil von einer Entscheidung des BFH abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO). Nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO muß in der Beschwerdeschrift die Entscheidung des BFH, von der das Urteil abweicht, "bezeichnet" werden.

Der Steuerpflichtige hat keine Entscheidung des BFH bezeichnet, von der die Vorentscheidung angeblich abweicht. Das Urteil, von dem die Vorentscheidung angeblich abweicht, muß ausreichend bezeichnet sein (so Bekker-Riewald-Koch, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, III. Band, 9. Aufl., § 115 FGO Anm. 5 Abs. 4; Ziemer-Birkholz, Finanzgerichtsordnung, § 115 Anm. 50). Eine ausreichende Bezeichnung liegt aber nur vor, wenn die abweichende Entscheidung des obersten Gerichts genau angeführt ist. Das ist lediglich der Fall, wenn die abweichende Entscheidung unter Angabe von Datum und Aktenzeichen oder einer Fundstelle kenntlich gemacht wird (vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts IV CB 10/64 vom 20. Februar 1964, Deutsches Verwaltungsblatt 1964 S. 402; Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl., § 132 Anm. 23; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 2. bis 3. Aufl., § 115 FGO Anm. 10). Dem obersten Gericht kann nicht zugemutet werden, alle seine Entscheidungen darauf zu überprüfen, ob eine Divergenz vorliegt. Darauf läuft es aber hinaus, wenn ein Steuerpflichtiger - wie hier - allgemein behauptet, ein FG-Urteil weiche von der ständigen Rechtsprechung des BFH ab.

Da der Steuerpflichtige konkrete BFH-Entscheidungen nicht aufgeführt hat, mangelt es für seine Nichtzulassungsbeschwerde an der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Sie ist deshalb unzulässig (vgl. den angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts IV CB 10/64; Becker-Riewald-Koch, a. a. O.).

 

Fundstellen

Haufe-Index 68770

BStBl II 1970, 552

BFHE 1970, 25

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Außenprüfung: Gastronomiegewerbe / 1.3 Gaststätte oder Café als Nebenbetrieb
      1
    • Einnahmen-Überschussrechnung: Worauf Sie bei Betriebsaus ... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug
      1
    • Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2020 / Zu § 3 Nr. 26 EStG
      1
    • Sachliche Billigkeit bei der Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs
      1
    • Wirtschaftliches Eigentum als Voraussetzung für die Investitionszulage
      1
    • Änderung des vereinfachten Beschaffungsverfahrens für belgische Truppen
      0
    • Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf Kindergeld nach deutschem Recht
      0
    • Ansparrücklage setzt bei Herstellungskosten im Zusammenhang mit Gebäuden die Abgabe eines Bauantrages voraus
      0
    • Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2023 / Abschnitt 9 Sicherung des Steueranspruchs
      0
    • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2008 [bis 31.12.2013] / [Vorspann]
      0
    • Aufrechnung gegen einen Erstattungsanspruch der Masse mit anderen Steueransprüchen
      0
    • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 8.2 Kündigungsfolgen
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 3 Beginn und Ende der Buchführungspflicht
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.1.7 Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 7.2 Beendigung
      0
    • Berufsordnung Steuerberater / B. Verbrauchsteuerrecht
      0
    • Beyond Budgeting: Managementmodell und Implementierung a ... / 1.2 Möglichkeiten der Implementierung von Beyond Budgeting
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]
    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]

      (1) Gegen das Urteil des Finanzgerichts (§ 36 Nr. 1) steht den Beteiligten die Revision an den Bundesfinanzhof zu, wenn das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof sie zugelassen hat.  (2) Die Revision ist nur ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren