Stand: EL 111 – ET: 01/2017

Aufwendungen für die Anschaffung von klimagerechter Sonderbekleidung, die speziell den anderen klimatischen Verhältnissen an einem neuen Beschäftigungsort Rechnung tragen soll, also leichte Kleidung für die Tropen und warme Kleidung für arktische Zonen, gehören nicht zu den WK, sondern zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private Lebensführung iSv § 12 Nr 1 EStG. Zu Einzelheiten > Umzugskosten Rz 10.

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