Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Betriebsversammlungen iSv §§ 42ff BetrVG oder Personalversammlungen iSv §§ 48ff BPersVG uÄ sind keine Betriebsveranstaltungen iSv § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG (> Betriebsveranstaltungen Rz 6/1). Die Teilnahme gehört zur beruflichen und nicht zur privaten Sphäre. Eine besondere Vergütung von Wegezeiten ist stpfl > Arbeitslohn (> Wegegelder). Findet die Betriebsversammlung außerhalb der > Erste Tätigkeitsstätte des ArbN statt (Auswärtstätigkeit), können Fahrtkosten als > Reisekosten steuerfrei erstattet werden (> Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 14 ff).

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