Sind die Aufwendungen für die Unterkunft unangemessen hoch, werden sie zunächst trotzdem als Bedarf anerkannt. In diesem Fall fordert das Jobcenter auf, die Kosten innerhalb einer Regelhöchstfrist von 6 Monaten auf das angemessene Maß zu senken. Zur befristeten Anerkennung der unangemessenen Kosten ist der Nachweis der Kostensenkungsbemühungen erforderlich. Als Mittel der Kostensenkung kommen der Wohnungswechsel, die Untervermietung oder auch Verhandlungen mit dem Vermieter in Betracht.

Innerhalb der Karenzzeit erfolgt keine Kostensenkungsaufforderung.

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