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Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 3 Kombination von ambulanten/stationären Leistungen

Yvonne Ehrmann
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3.1 Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen, die vollstationäre Pflegeleistungen erhalten, haben für die Zeit der Pflege im häuslichen Bereich (z. B. an Wochenenden) Anspruch auf Pflegegeld für die tatsächlichen Pflegetage. Dabei zählen Teiltage (z. B. häusliche Pflege ab Freitagabend) als volle Tage.

Für die Berechnung des Pflegegeldes ist der im Rahmen der vollstationären Pflege in Anspruch genommene Sachleistungsanteil ins Verhältnis zum Sachleistungshöchstanspruch zu setzen. Die ermittelte Quote ist für den Geldleistungsanteil für den gesamten Monat maßgebend. Dieser Geldleistungsbetrag wird durch 30 dividiert und mit der Zahl der zu Hause verbrachten Pflegetage multipliziert. Eine Zahlung des Pflegegeldes dürfte deshalb allerdings relativ selten vorkommen.

 
Praxis-Beispiel

Pflegegeld und vollstationäre Pflegeleistung

 

Beispiel 1

Pflegegrad 3
 
Vermindertes Heimentgelt (75 %) wegen Wochenendpflege im häuslichen Bereich vom 1.6. bis 30.6.2026 (unter Berücksichtigung der Regelungen für Abwesenheitszeiten) 1.100 EUR

Pflege in häuslicher Umgebung in der Zeit vom 6.6. bis 8.6.2026 und vom 20.6. bis 22.6.2026 = 6 Tage

Sachleistungsanteil (1.100 EUR von 1.497 EUR)
73,48 %
Geldleistungsanteil (100 % – 73,48 % = 26,52 %
599 EUR x 26,52 % = 158,85 EUR : 30 x 6 Tage = 31,77 EUR
Es besteht ein Anspruch auf Pflegegeld i. H. v. 31,77 EUR.

Beispiel 2

Pflegegrad 4
 
Vermindertes Heimentgelt (75 %) wegen Wochenendpflege im häuslichen Bereich vom 1. bis 31.8.2026 (unter Berücksichtigung der Regelungen für Abwesenheitszeiten) 1.700 EUR

Pflege in häuslicher Umgebung in der Zeit

  • 1.8. bis 3.8.2026
  • 8.8. bis 10.8.2026
  • 15.8. bis 17.8.2026
  • 22.8. bis 24.8.2026 und
  • 29.8. bis 31.8.2026
= 15 Tage
 
Das verminderte Heimentgelt wegen Wochenendpflege im häuslichen Bereich beträgt 1.700 EUR (75 % des Heimentgelts)....

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