1.1 Körperschaft des öffentlichen-Rechts
Der MD ist ab 1.1.2020 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen MD.[1]
1.2 Finanzierung
Der MD wird von den Kranken- und Pflegekassen finanziert. Die Beträge richten sich nach der Anzahl der Mitglieder.[1]
1.3 Organe
Die Organe des MD sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer bzw. zukünftig der Vorstand. Die Umstellung soll bis Mitte 2021 erfolgen.
Die Besetzung der MD-Verwaltungsräte wird neu geregelt: Der Verwaltungsrat besteht zukünftig aus 23 Vertretern – 16 Vertreter der Krankenkassen und 7 Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, Verbraucherverbände sowie Ärzteschaft und Pflegeberufe.
1.3.1 Aufgaben des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat
- beschließt die Satzung,
- legt Richtlinien für die Arbeit des MD fest,
- stellt den Haushaltsplan fest und
- wählt den Vorstand (bisher Geschäftsführer).
1.3.2 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand wird aus dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin/dem Stellvertreter gebildet und
- führt die Geschäfte des MD,
- stellt den Haushaltsplan auf und
- vertritt den MD gerichtlich und außergerichtlich.[1]
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