Die Heizkostenzuschüsse für Wohngeldfälle und Fälle mit Bezug von Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder dem AFBG werden aufgrund der Landeszuständigkeit zunächst vom Land vorfinanziert, aber voll vom Bund erstattet. Für Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld trägt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten.

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