Podologische Therapie (medizinische Fußpflege) kann

  • zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) oder
  • bei vergleichbaren Schädigungen

verordnet werden. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie) vorliegen.

Die Podologische Therapie soll unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße, wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen vermeiden. Zu den Maßnahmen der Podologie gehören:

  • Hornhautabtragung,
  • Nagelbearbeitung,
  • Podologische Komplexbehandlung,
  • Behandlung einer geschlossenen Fehlbeschwielung mit bereits vorliegenden Hautdefekten und Entzündungen,
  • Behandlung mit Nagelkorrekturspangen (Orthonyxiespangen) bei eingewachsenem Zehennagel und Entzündungen.

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