Der GKV-Spitzenverband stellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan auf.[1] Zuständig ist der Vorstand. Der Verwaltungsrat stellt den Haushaltsplan fest. Der Haushaltsplan ist dem BMG vorzulegen und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Nach dem Abschluss des Haushaltsjahres wird die Jahresrechnung aufgestellt.[2] Auf dieser Grundlage beschließt der Verwaltungsrat über die Entlastung des Vorstands.

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