Mit den Festbeträgen will der Gesetzgeber erreichen, dass die Versicherten daran interessiert sind, ein preisgünstiges Mittel auszuwählen. Außerdem sollen für die Hersteller und Lieferanten Anreize geschaffen werden, mit ihren Preisen nicht über den Festbetrag hinauszugehen, ein Instrument also, das den bisher häufig fehlenden Preiswettbewerb fördern soll. Dabei sollen die Festbeträge keine "Billigmedizin" einleiten. Sie sollen vielmehr in einer Höhe festgelegt werden, die eine medizinisch ausreichende, zweckmäßige und qualitativ anspruchsvolle Versorgung sicherstellt. Dabei bleibt die Therapiefreiheit des Arztes völlig unberührt. So weit und solange für bestimmte Mittel kein Festbetrag bestimmt worden ist, übernimmt die Krankenkasse die vertraglichen bzw. wirtschaftlichen Kosten abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen des Versicherten.

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