Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen (PKW), Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Zu den Mietwagen gehören z. B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Versicherten werden während einer Krankenfahrt nicht medizinisch-fachlich betreut.[1]

Die Verordnung einer Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen ohne Genehmigung der Krankenkasse ist zulässig bei

  • Fahrten zu stationären Leistungen,
  • Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung nach § 115a SGB V, wenn dadurch eine an sich medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden wird,
  • Fahrten zu einer ambulanten Operation nach § 115b SGB V einschließlich erfolgender Vor- oder Nachbehandlungen, wenn dadurch eine an sich medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird oder diese nicht ausführbar ist.[2]

Die Krankenfahrt mit einem Mietwagen oder einem Taxi ist nur dann zu verordnen, wenn der Versicherte aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder einen PKW nicht benutzen kann.[3]

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