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Bei der Rekonstruktion von Verkehrsunfällen ist die Sicherung und Auswertung der von den unfallbeteiligten Fahrzeugen erzeugten Spuren ein zentrales Element, wird jedoch aufgrund der immer weiteren Verbreitung von fahrdynamisch wirksamen Systemen immer schwieriger. Daraus folgt der Bedarf an der Erschließung alternativer Informationsquellen, welche Rückschlüsse auf das vorkollisionäre Bewegungsverhalten eines Fahrzeugs ermöglichen. Die in immer größerem Umfang in Kraftfahrzeugen enthaltenen elektronischen Systeme bieten hierfür großes Potential und zu diesen gehören insbesondere sog. Event Data Recorder (EDR). Die wichtigsten technischen und rechtlichen Grundlagen für das Gewinnen dieser Daten und eine damit verbundene Unfallrekonstruktion werden mit diesem interdisziplinären Beitrag aufgezeichnet.

A. Die Darstellung des EDR aus technischer Sicht

Der Einsatz des EDR erschließt eine Reihe an neuen wichtigen Erkenntnisquellen zur Unfallrekonstruktion.

I. Historische Entwicklung

In den 1990er Jahren wurde bei General Motors im Rahmen von Bestrebungen zur Verbesserung der passiven Fahrzeugsicherheit nach einer Möglichkeit gesucht, die Performanz von Rückhaltesystemen im realen Unfallgeschehen zu untersuchen. Daher wurde eine Funktion in die Airbagsteuergeräte des Herstellers eingebaut, die es erlaubte, Informationen zum Hergang eines Unfalls, zu dessen Schwere und zu den Auslöseentscheidungen des Airbagsteuergeräts zu speichern. Der Zugriff auf diese Daten war zunächst dem Hersteller vorbehalten, die Existenz der Zugriffsmöglichkeit blieb jedoch nicht verborgen und in der Folge wurde der Hersteller mit einer Vielzahl von externen Anfragen konfrontiert. Zudem wurden in Einzelfällen Bedenken hinsichtlich einer möglichen Veränderung der Daten durch den Hersteller geäußert. Vor diesem Hintergrund entschied sich GM, ein Werkzeug zur Auslesung der EDR-Daten extern zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 1999 war es unter dem Namen Crash Data Retrieval (CDR) Tool erstmals öffentlich verfügbar und ist heute als Bosch CDR Tool erhältlich. In den USA ist der Einsatz dieses Werkzeugs seit mehr als 10 Jahren anerkannter Stand der Technik. In Europa ist es seit 2013 ebenfalls offiziell erhältlich.

II. Grundzüge des EDR/CDR

Die Bedeutung des Vorhandenseins und der Verfügbarkeit von crashbezogenen Daten in der Fahrzeugelektronik für die Steigerung der Verkehrssicherheit wurde vom Gesetzgeber in den USA erkannt. Es existiert dort eine gesetzliche Regulierung (49 CFR Part 563) [NHTSA1], welche eine begriffliche Bestimmung der EDR vornimmt sowie die Genauigkeit, Speicherung, Dauerhaftigkeit und Auslesbarkeit von der-Daten vorschreibt. Erwähnenswert ist, dass im Begründungstext zu der Regelung explizit auch auf die Nützlichkeit von EDR bei der Einführung von Crash Notification Systemen hingewiesen wird. Dabei handelt es sich um Systeme, die nach einem Unfall automatisch Daten zum Ereigniseintritt und zur Unfallschwere nach außen (z.B. über Mobilfunknetze) übermitteln.

Gemäß der Vorgabe müssen in den USA Fahrzeuge, die am oder nach dem 1.9.2012 hergestellt wurden und mit einem EDR ausgestattet sind, die Auslesbarkeit der der-Daten durch ein Werkzeug ermöglichen, das kommerziell frei erhältlich ist. Ferner hat die amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA signalisiert, dass beabsichtigt ist, die Ausrüstung von Fahrzeugen mit EDR-Systemen als verpflichtend zu regeln. Dies erfolgte durch eine sogenannte Notice of proposed rulemaking (NPRM, hier: 49 CFR Part 571), in der als Datum für die verpflichtende Ausrüstung der 1.9.2014 genannt wurde. Allerdings wurde dies bislang nicht in geltendes Recht umgesetzt, d.h. es gilt auch in den USA immer noch der Grundsatz, dass nur dann, wenn ein EDR im Fahrzeug vorhanden ist, dieser auch auslesbar sein muss. Ein EDR wird in der 49 CFR Part 563 (auch als Part 563 Rule bezeichnet) definiert als ein Gerät oder eine Funktion, welche Daten zur Dynamik eines Fahrzeugs unmittelbar vor oder während eines Crash in Form einer Zeitreihe zum Zwecke einer späteren Auslesbarkeit aufzeichnet. Bei der Definition wird ausdrücklich erwähnt, dass damit keine Audio- oder Videodaten gemeint sind. Somit ist ein Fahrzeughersteller, der eine EDR-Funktion in einem Fahrzeug einbaut, verpflichtet, die Auslesbarkeit des EDR sicherzustellen. Der überwiegende Teil der Fahrzeughersteller erreicht dies durch eine Zusammenarbeit mit der Firma Bosch, die für die betroffenen Fahrzeuge eine Unterstützung in das CDR Tool Produkt integriert. Es gibt indes auch einige wenige Hersteller, die – wie derzeit zwei Hersteller aus Korea – ein eigenes Werkzeug zum Auslesen anbieten.

 
Hinweis

Das Auslesen von Daten aus dem EDR kann je nach Einzelfall also auch ohne eine zwingende Mithilfe des Herstellers erfolgen.

Nach einer Erhebung der amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA waren im Jahr 2005 64 % und im Jahr 2013 96 % der Pkw in den USA mit EDR-Systemen ausgerüstet. Mit Inkrafttreten der Part 563 Rule wurden verpflichtende Datenelemente, die von einem EDR auslesbar zur Verfügung gestellt werden müssen, standardisiert. Fahrzeughersteller ha...

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