Im Rahmen einer speziellen Oldtimer-Versicherung benachteiligt die Klausel, wonach das Fahrzeug im Fall eines Diebstahls Eigentum des VR wird, wenn es nicht binnen eines Monats wieder zur Stelle gebracht wird, den VN unangemessen.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 1.9.2016 – 12 U 90/16

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