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zfs 04/2023, Aufgesetztes Gehwegparken; Funktionsbeeintr ... / 1 Anmerkung:

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Bei der "Gehwegparken-Klage" begehren die fünf Kl. ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen das sogenannte aufgesetzte Gehwegparken in den von ihnen bewohnten Wohnstraßen. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass das Gehwegparken gegen die StVO verstößt. Weder die Straßenverkehrsbehörde noch das Ordnungsamt schritten jedoch bisher dagegen ein.

Klagegegenstand ist die kl. Forderung, dass die Straßenverkehrsbehörde der Bekl. zur Behebung der derzeit in den streitgegenständlichen Straßen bestehenden Situation des verbotswidrigen Gehwegparkens tätig wird und sie haben beantragt,

1. den Bescheid des Amtes für Straßen und Verkehr vom 27.5.2019 … und den Widerspruchsbescheid des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 12.8.2019 … aufzuheben,

2. die Bekl. zu verpflichten, a. innerhalb von drei Monaten Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, das regelmäßige Parken auf den Gehwegen in den Straßen M-Straße in Bremen (Kl. zu 1. und 2.), B-Straße in Bremen (Kl. zu 3. und 4.) und T-Straße in Bremen (Kl. zu 5.) zu unterbinden, b. die Wirksamkeit der Maßnahmen nach drei Monaten zu evaluieren, c. bei unzureichender Wirkung innerhalb von zwei Monaten weitere Maßnahmen zu ergreifen und d. in diesem Turnus fortzufahren, bis das Ziel, das regelmäßige Parken auf den Gehwegen in den oben genannten Straßen zu unterbinden, dauerhaft erreicht wird,

3. hilfsweise die Beklagte zu verpflichten, sie unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Ihr Begehren auf Ergreifen von "Maßnahmen" umfasst sowohl den Erlass von Verwaltungsakten als auch ein mögliches Tätigwerden durch Realakte. Vor diesem Hintergrund ist die Klage hinsichtlich des Antrages zu 1. zulässig (1.). Hinsichtlich des Antrages zu 2. ist sie unzulässig (2.), während das im Antrag zu 3. enthaltene Neub...

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