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ZErb 05/2011, Erbschaftsteuerliche und schenkungsteuerliche Anzeige- und Erklärungspflichten und die sich daraus ergebenden Folgen für den Eintritt der Festsetzungsfrist – Teil 2

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Einführung

Es scheint so, als wollte der Gesetzgeber bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ganz besonders auf "Nummer sicher" gehen. Nicht nur, dass er in den §§ 30 ff ErbStG umfangreiche Anzeigepflichten normiert hat und dabei nicht nur die Erwerber und die Schenker in die Pflicht genommen hat, sondern auch die Banken, Versicherungen, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger sowie die Gerichte und Notare zu seinen "Gehilfen" gemacht hat, nein, er hatte wohl auch Bedenken, dass die "normalen" Verjährung hemmenden Vorschriften der AO nicht ausreichen und vermutlich deshalb mit § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO und § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO zusätzlich dafür Sorge getragen, dass ein steuerpflichtiger Erwerb möglichst nicht wegen Ablauf der normalen Festsetzungsfrist unversteuert bleibt. Wie die so gestalteten Anlaufhemmungen zu berechnen sind und wer wann und wie eine Steuererklärung einzureichen hat, soll auf den folgenden Seiten dargestellt werden.

5.00 Gibt es eine weitere Anlaufhemmung bei Schenkungen?

▪ Ja, bei Schenkungen beginnt die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Schenker gestorben ist oder die Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt hat (§ 170 Abs. 5 Nr. 2 AO).
▪ Wegen der Formulierung "oder" ist jeweils das Ereignis entscheidend, das zuerst eintritt.[63]
[63] BFH, Urteil vom 28.5.1998, BStBl 1998 II S. 647.

6.00 Wann hat das Finanzamt Kenntnis über eine vollzogene Schenkung erlangt?

▪

Die Kenntnis über eine vollzogene Schenkung liegt vor, wenn

a) Schenkungsurkunden vorliegen

oder

b) eine Schenkungsteuererklärung eingegangen ist

oder

c) eine Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung eingegangen ist.[64]

▪ Voraussetzung ist die positive Kenntnis, sind erst weitere Ermittlungen notwendig, liegt diese positive Kenntnis noch nicht vor.
▪ Handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Schenkung, liegt die positive Kenntnis erst dann vor, wenn dem Finanzamt auch di...

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