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ZErb 03/2010, Bericht Tagung VorsorgeAnwalt e.V.

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Zum nunmehr zweijährigen Bestehen des VorsorgeAnwalt e.V. trafen sich die Mitglieder zu ihrer 2. Tagung im Jahr 2009 am 26.11.2009 in Köln. Bei der gut besuchten Veranstaltung standen zwei Themen im Mittelpunkt: das neue Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung sowie das Marketing im Vorsorgerecht.

Anlässlich der seit dem 1.9.2009 geltenden gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung im BGB hielt die Fachanwältin für Medizinrecht Vetter einen Vortrag über den praktischen Umgang mit Patientenverfügungen und die Durchsetzung von Patientenrechten. In der Diskussion um die grundsätzliche Durchsetzung des Patientenwillens infolge der gesetzlichen Regelung wurden zunächst die Änderungen der Rechtslage dargestellt. Diese sind weniger groß, als teilweise insbesondere in der Bevölkerung angenommen. Zu betonen ist, dass die Integration einer ärztlichen Maßnahme an Bedeutung gewonnen hat. Rechtsanwältin Vetter sensibilisierte die Teilnehmer, das Augenmerk auf den Inhalt des Gesprächs mit dem behandelnden Arzt zu lenken und insbesondere auf der Herausarbeitung des Nutzens einer medizinischen Behandlung zu bestehen. Der "Benefit" für den Patienten muss vom Mediziner klar benannt werden. Oft ist eine zunächst erwogene ärztliche Maßnahme schon gar nicht indiziert, sodass sie vom Arzt nicht angeboten werden darf.

Es wurde deutlich, dass für die Durchsetzung des Patientenwillens anwaltliche Unterstützung oft notwendig ist. Im Einzelfall kann für den Bevollmächtigungen übernehmenden Rechtsanwalt (VorsorgeAnwalt) auch die Zusammenarbeit mit einem Medizinrechtler sinnvoll sein.

Daneben wurde in der Diskussion deutlich, dass fundiertes Wissen auch schon im Bereich der Gestaltung von Patientenverfügungen notwendig ist. Bei dem Mandanten bestehen oft noch große Unsicherheiten. So besteht v...

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