Zum nunmehr zweijährigen Bestehen des VorsorgeAnwalt e.V. trafen sich die Mitglieder zu ihrer 2. Tagung im Jahr 2009 am 26.11.2009 in Köln. Bei der gut besuchten Veranstaltung standen zwei Themen im Mittelpunkt: das neue Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung sowie das Marketing im Vorsorgerecht.

Anlässlich der seit dem 1.9.2009 geltenden gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung im BGB hielt die Fachanwältin für Medizinrecht Vetter einen Vortrag über den praktischen Umgang mit Patientenverfügungen und die Durchsetzung von Patientenrechten. In der Diskussion um die grundsätzliche Durchsetzung des Patientenwillens infolge der gesetzlichen Regelung wurden zunächst die Änderungen der Rechtslage dargestellt. Diese sind weniger groß, als teilweise insbesondere in der Bevölkerung angenommen. Zu betonen ist, dass die Integration einer ärztlichen Maßnahme an Bedeutung gewonnen hat. Rechtsanwältin Vetter sensibilisierte die Teilnehmer, das Augenmerk auf den Inhalt des Gesprächs mit dem behandelnden Arzt zu lenken und insbesondere auf der Herausarbeitung des Nutzens einer medizinischen Behandlung zu bestehen. Der "Benefit" für den Patienten muss vom Mediziner klar benannt werden. Oft ist eine zunächst erwogene ärztliche Maßnahme schon gar nicht indiziert, sodass sie vom Arzt nicht angeboten werden darf.

Es wurde deutlich, dass für die Durchsetzung des Patientenwillens anwaltliche Unterstützung oft notwendig ist. Im Einzelfall kann für den Bevollmächtigungen übernehmenden Rechtsanwalt (VorsorgeAnwalt) auch die Zusammenarbeit mit einem Medizinrechtler sinnvoll sein.

Daneben wurde in der Diskussion deutlich, dass fundiertes Wissen auch schon im Bereich der Gestaltung von Patientenverfügungen notwendig ist. Bei dem Mandanten bestehen oft noch große Unsicherheiten. So besteht vielfach die Besorgnis, beim Vorliegen einer Patientenverfügung würde der Patient gar nicht mehr gehört, auch wenn er durchaus noch einwilligungsfähig ist. Die flankierende Bevollmächtigung einer Vertrauensperson zeigt die Bedeutung der umfassenden Vorsorgeregelungen und das Betätigungsfeld von VorsorgeAnwälten.

Im zweiten Teil der Veranstaltung besprachen die Teilnehmer die Entwicklung der anwaltlichen Betätigungen im Vorsorgerecht. Gerade in Verbindung mit dem Erbrecht, aber auch dem Familienrecht nimmt die Bedeutung dieses Rechtsgebiets ständig zu. Dazu diesen zunehmenden Bedarf auf fachlich hohem Niveau abzudecken, konnte auch der VorsorgeAnwalt e.V. in seiner bisherigen Tätigkeit beitragen. Die Unsicherheit bei Mandanten und Interessenten hinsichtlich der Vorsorgeregelungen ist groß. Die Zahl der Menschen, die niemanden aus dem persönlichen Umfeld für später bevollmächtigen können oder wollen, nimmt zu. Gleichmaßen steigt die Zahl der Beratungs- und Vertretungsmandate aus diesem Bereich. Für die Mandanten, für die wirtschaftlich die Beauftragung eines Rechtsanwalts als ersten Bevollmächtigten oder als Unterstützungsbevollmächtigten als VorsorgeAnwalt in Betracht kommt, können die Vereinsmitglieder auf ein umfassendes und erprobtes System zurückgreifen. Dabei ist zu beachten, dass das Vorsorgerecht in vielen Bereichen noch "in den Kinderschuhen steckt". Ob es nun die Vorsorge für Unternehmer, den Umgang mit Banken oder formale Fragen der Vorsorgevollmacht und der Regelung des Innenverhältnisses betrifft – die rechtliche und praktische Entwicklung ist hier nicht am Ende. Auch der VorsorgeAnwalt e.V. wird weiter intensiv an der Aufklärung der Bevölkerung und der Unterstützung seiner Mitglieder arbeiten.

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