Rz. 15

Die Errichtung der Gesellschaft vor der Urkundsperson ist beim Handelsregisteramt zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Eintragung kann beim Handelsregisteramt schriftlich oder elektronisch angemeldet werden (Art. 16 Abs. 2 Handelsregisterverordnung (HRegV)). Wird die schriftliche Anmeldungsform gewählt, sind die Unterschriften zu beglaubigen (Art. 23 Abs. 2 HRegV). Die gesetzlich vorgesehene elektronische Anmeldung hat sich bisher insbesondere aufgrund der hohen Anforderungen an die Zulassungen und fehlender Einbindung in internationale Normen gemäss dem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate vom 18.3.2016 (SR 943.03) noch nicht durchgesetzt. Die schriftliche Anmeldung ist von den zeichnungsberechtigten Personen gemäss deren Zeichnungsberechtigung oder seit dem 1.1.2021 auch von einer bevollmächtigten Drittperson anzumelden (Art. 17 HRegV).

 

Rz. 16

Die Anmeldung muss unter anderem Angaben zu Firma, Sitz und Adresse, die Namen aller Gesellschafter, deren Wohnsitz und Staatsangehörigkeit sowie Anzahl und Nennwert der von ihnen gehaltenen Stammanteile enthalten. Soweit die Geschäftsführung nicht allen Gesellschaftern zusteht, müssen die mit der Geschäftsführung betrauten Personen angemeldet werden. Auch andere Personen, welche die Gesellschaft vertreten, aber nicht der Geschäftsführung angehören, sind anzumelden.

Der Anmeldung ist die öffentliche Urkunde beizulegen. Soweit Geschäftsführer gewählt wurden (die Geschäftsführung also nicht oder nicht von allen Gesellschaftern ausgeführt wird), sind das Protokoll über ihre Wahl und die Wahlannahmeerklärungen beizulegen. Alle zeichnungsberechtigten Personen und einzutragenden natürlichen Personen haben sich zu identifizieren und ihre Unterschrift zu beglaubigen.

 

Rz. 17

Die Gesellschaft wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen im Handelsregister eingetragen. Auf Anfrage wird bereits vor der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt eine Eintragungsbestätigung ausgestellt.

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