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RÜCKGABE - Nachteilige Veränderung des Mietobjekts

Almut König
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Leitsatz

Der Mieter kommt seiner Rückgabeverpflichtung nach Beendigung des Vertrags auch dann nach, wenn das Mietobjekt infolge vertragsgemäßen Gebrauchs nachteilig verändert wurde.

 

Fakten:

Der Vermieter vermietete eine Gewerbefläche mit aufstehender Lagerhalle zum Zweck der Nutzung für den "Gewerbebetrieb". Nach Mietende und Rückgabe der Halle macht der Vermieter geltend, der Mieter habe gegen die vertraglich übernommene Verpflichtung verstoßen, das Mietobjekt nach Vertragsende "im bezugsfertigen Zustand" zurückzugeben. Infolge der Einlagerung von Tee während der Mietzeit seien unzumutbare und sogar gesundheitsgefährdende Geruchsbelästigungen zurückgeblieben, die trotz verschiedenster Maßnahmen nicht beseitigt werden können. Eine Weitervermietung sei also unmöglich. Der Nachmieter zahle wegen des unerträglichen Geruchs, der den dauerhaften Aufenthalt von Menschen in der Halle unmöglich mache, keine Miete. Das Gericht gibt dem Mieter Recht: Eine Verletzung der Rückgabepflicht kann nicht festgestellt werden. Der Mieter ist bei Vertragsende zwar verpflichtet, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befand. Dem Vermieter war bei Abschluss des Mietvertrags aber bekannt, dass die Anmietung der Lagerung von Tee dienen sollte. Über diese Nutzung ist der Mieter auch nicht hinausgegangen. Der Vermieter konnte daher nicht verlangen, dass das Mietobjekt im Zeitpunkt der Rückgabe "geruchsneutral" war. Schwierigkeiten bei der Neuvermietung gehen daher grundsätzlich zu seinen Lasten.

 

Link zur Entscheidung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.04.2004, I-10 U 113/03

Fazit:

Der Vermieter hätte das Risiko bereits bei Vertragsschluss bedenken und die Risikoverteilung durch vertragliche Vereinbarung zu seinen Gunsten ändern können und müssen.

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OLG Düsseldorf I-10 U 113/03
OLG Düsseldorf I-10 U 113/03

  Leitsatz (amtlich) Der Mieter kommt seiner Rückgabeverpflichtung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auch dann nach, wenn das Mietobjekt infolge vertragsgemäßen Gebrauchs (nachteilig) verändert worden ist.  Verfahrensgang LG Düsseldorf ...

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