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Nahtlosigkeitsregelung

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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes soll dauerhaft leistungsgeminderte Arbeitnehmer vor Nachteilen schützen, die infolge der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auftreten können. Das Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung soll danach insbesondere die Sicherungslücke abdecken, die zwischen dem Auslaufen des Krankengeldes und der Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung entstehen kann. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann dabei auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis noch formal fortbesteht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Minderung der Leistungsfähigkeit ist in § 145 SGB III geregelt.

1 Zweck

Bei der Nahtlosigkeitsregelung handelt es sich um eine Sonderform des Arbeitslosengeldes. Sie kommt typischerweise in Betracht, wenn ein dauerhaft leistungsgeminderter Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft hat, ehe der Rentenversicherungsträger über eine Rente wegen voller Erwerbsminderung entschieden hat. Derartige Lücken im Versicherungsschutz sollen zwar grundsätzlich nicht auftreten. So sieht das Recht der Krankenversicherung vor, Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder vermindert ist, rechtzeitig aufzufordern, einen Antrag auf

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder
  • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung

zu stellen.[1]

Gleichwohl kommt es immer wieder vor, dass das Krankengeld endet, ehe der Rententräger über einen solchen Leistungsantrag entschieden hat. Die leistungsgeminderten Arbeitnehmer, die zuvor Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung gezahlt haben, sollen in dieser schwierigen Situation nicht ohne sozialen Schutz dastehen. De...

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