Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Grundstück und Grundbuch / 11 Kosten in Grundbuchsachen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

11.1 Allgemeines

Die vom Grundbuchamt zu erhebenden Gebühren für die Grundbucheintragungen richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Höhe der Gebühren hängt ab vom Geschäftswert (§ 3 Abs. 1 GNotKG) und vom Gebührensatz (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG). Die Gebühr selbst ist aus der amtlichen Tabelle (Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG, Spalte B) zu entnehmen. Sie wird im Folgenden auszugsweise skizziert.

 
Geschäftswert EUR Gebühr Tabelle B ... EUR Geschäftswert EUR Gebühr Tabelle B ... EUR
bis 500 15    
bis 1.000 19 bis 50.000 165
bis 2.000 27 bis 65.000 192
bis 3.000 33 bis 80.000 219
bis 4.000 39 bis 95.000 246
bis 5.000 45 bis 110.000 273
bis 8.000 63 bis 125.000 300
bis 10.000 75 bis 140.000 327
bis 13.000 83 bis 155.000 354
bis 16.000 91 bis 170.000 381
bis 19.000 99 bis 185.000 408
bis 22.000 107 bis 200.000 435
bis 25.000 115 bis 230.000 485
bis 30.000 125 bis 260.000 535
bis 35.000 135 bis 290.000 585
bis 40.000 145 bis 320.000 635
bis 45.000 155 bis 350.000 685

11.2 Geschäftswert

Hauptgegenstand maßgebend

Maßgebend ist der Hauptgegenstand des Geschäfts. Verbindlichkeiten, welche den Gegenstand belasten, werden nicht abgezogen (§ 38 Satz 1 GNotKG). Bei Sachen (z. B. Grundstücken) ist der Verkehrswert zugrunde zu legen (§ 46 Abs. 1 GNotKG). In der Praxis wird bisweilen für den Grund und Boden auf die Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB zurückgegriffen, die von den Gutachterausschüssen festgestellt werden. Der Einheitswert ist ohne Belang.

Der Notar, der einen Antrag beim Grundbuchamt einreicht, hat Umstände und Anhaltspunkte, die bei seiner Kostenberechnung bestimmend waren, dem Grundbuchamt mitzuteilen (§ 39 Abs. 1 GNotKG).

Kaufpreis

Beim Kauf ist grundsätzlich der Kaufpreis für den Geschäftswert maßgebend (§ 47 Satz 1 GNotKG). Als Wert eines Vorkaufs- oder Wiederkaufsrechts ist in de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    959
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    905
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    894
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    889
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    796
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    785
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    755
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    738
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    735
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    711
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    700
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    679
  • Jubiläumszuwendung
    676
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    666
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    663
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    626
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    624
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    624
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    621
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    620
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren