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FF 07/2010, Fachanwalt – dann Warth!

Dr. Daniel Fingerle
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Zusammenfassung

Fortbildungsveranstaltung der AG Familienrecht im DAV vom 27.2 – 6.3.2010 zum Thema "Erste Erfahrungen mit den Reformen" in Warth

Nachdem die Fachanwaltsordnung in § 4 Abs. 2 nunmehr vorsieht, dass bereits im Kalenderjahr nach erfolgreichem Abschluss eines Fachanwaltlehrgangs mindestens zehn Fortbildungsstunden nachzuweisen sind, stellte sich dem Verfasser die Frage nach einer vernünftigen Fortbildungsplanung. Dies gilt erst Recht, wenn bereits andere Fachanwaltstitel vorhanden sind, die ebenfalls nach Fortbildung schreien.

Für den Bereich Familienrecht habe ich mich nach Abschluss meines Fachanwaltslehrgangs im Jahr 2009 entschlossen, alljährlich an der Fortbildungsveranstaltung in Warth, Vorarlberg/Österreich, teilzunehmen. Gerne begründe ich meinen Entschluss wie folgt:

1. Planungssicherheit

Die Veranstaltung findet bereits seit neun Jahren jährlich in der ersten Märzwoche in Warth, Vorarlberg statt. Dadurch kann die Teilnahme langfristig geplant werden, was sich auch empfiehlt, da die Plätze im begehrten Sporthotel Warther Hof, das in punkto Wellness und Service keine Wünsche offen lässt, regelmäßig schnell ausgebucht sind.

2. Hoher fachlicher Anspruch

Die Fortbildung in Warth lebt von ihrem Anspruch an höchste Qualität hinsichtlich Dozenten und Skriptmaterial. Dabei ist besonders angenehm, dass die Dozenten oft an der gesamten Fortbildungswoche teilnehmen, obwohl sich deren Vortrag regelmäßig nur auf einen Tag beschränkt. Auf diese Weise besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten im persönlichen Gespräch auch außerhalb des Unterrichtes wertvolle Impulse für die eigene fachliche Arbeit aufzunehmen.

In diesem Jahr waren folgende Referenten tätig:

Hans-Joachim Dose, Richter am BGH (aktuelle Unterhaltsrechtsprechung),

Gerd Weinreich, Vors. Richter am OLG Oldenburg (sonstige Familiensachen)

Dr. Eckhard Wälzholz, Notar in Füssen (E...

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