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FF 01/2025, Zur Zukunft des Abstammungsrechts - Das Abst ... / 2. Segmentierung und Pluralisierung von Elternschaft

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Die Pluralisierung der Familienformen führt unweigerlich zu vielfältigen, teils neuen Elternschafts- und Kindschaftskonstellationen.[11] Die Sozialwissenschaft beschreibt dieses Phänomen treffend mit den Begriffen der Segmentierung und Pluralisierung von Elternschaft.[12] Segmentierung meint hierbei, dass sich die Elternschaft je nach Begründungszusammenhang in unterschiedliche Segmente unterteilen lässt, d.h. genetische, biologische, soziale und rechtliche Elternschaft.[13] Pluralisierung der Elternschaft bedeutet nun, dass einzelne Elternschaftssegmente nicht nur in einer Person zusammenfallen, sondern auf mehrere Personen verteilt sind.[14] Dies lässt sich anhand zweier Beispiele veranschaulichen: Bei einer Kernfamilie miteinander verheirateter Eltern mit genetisch eigenen Kindern ist der Vater des Kindes sowohl genetischer, biologischer, sozialer als auch rechtlicher Elternteil.[15] Zu einer Pluralisierung von Elternschaft kommt es bereits, wenn das Kind im Wege heterologer Samenspende medizinisch-assistiert gezeugt worden ist. Hier ist hinsichtlich der Vaterposition zwischen der Elternschaft des rechtlichen und sozialen Vaters (Ehemann der Geburtsmutter) und der Elternschaft des Samenspenders zu unterscheiden, der die genetische und biologische Elternschaft auf sich vereint.[16] Diese Konstellationen lassen sich selbstverständlich noch verkomplizieren, so dass für ein Kind theoretisch bis zu sechs Eltern denkbar wären. Kombiniert man die Elternschaft zweier Wunscheltern mit einer Leihmutterschaft, einer Eizellen-, Mitochondrien-[17] und einer Samenspende, so hätte das Kind zwei teil-genetische Mütter (Eizellenspenderin und Mitochondrienspenderin), einen genetischen Vater (Samenspender), zwei soziale Eltern (Wunscheltern) und eine biologische Mutter (Leihmutter). Zwar...

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