Rz. 139

Den nachfolgenden Beispielen liegt folgende einheitliche Ausgangssituation zugrunde:

Arbeitnehmer A ist im Alter von 25 Jahren in das Unternehmen eingetreten. Die Versorgungsordnung sieht als feste Altersgrenze die Vollendung des 65. Lebensjahres vor. Die Beendigung seiner Tätigkeit erfolgt im 47. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt betrug sein monatliches Gehalt 5.000 EUR. Für die Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft auf Invalidenrente wird ein Eintritt der Invalidität im Alter von 52 Jahren unterstellt.

Aufgrund dieser Ausgangswerte ergibt sich unter Zugrundelegung der dargestellten ratierlichen Berechnungsformel ein Unverfallbarkeitsquotient von 22 tatsächlich erbrachten Dienstjahren zu 40 möglichen Dienstjahren. Das entspricht einem für alle Anwartschaftswerte maßgeblichen Unverfallbarkeitsfaktor von 55 %.

 

Rz. 140

 

Beispiel 1: Festrentensystem

 
Rentenformel: 10,00 EUR pro Dienstjahr  
Erdienbare Anwartschaft bis zum 65. Lebensjahr: 40 × 10,00 EUR = 400,00 EUR
Unverfallbare Anwartschaft auf Altersrente: 400,00 EUR × 55 % = 220,00 EUR
Invalidenrente im Alter von 52 Jahren: 27 × 10,00 EUR = 270,00 EUR
Unverfallbare Anwartschaft auf Invalidenrente: 270,00 EUR × 55 % = 148,50 EUR
 

Rz. 141

 

Beispiel 2: Endgehaltsplan

 
Rentenformel: 30 % des letzten pensionsfähigen Gehaltes  
Erdienbare Anwartschaft bis zum 65. Lebensjahr: 30 % × 5.000,00 EUR = 1.500,00 EUR
Unverfallbare Anwartschaft auf Altersrente: 1.500,00 EUR × 55 % = 825,00 EUR
Invalidenrente im Alter von 52 Jahren: 30 % × 5.000,00 EUR = 1.500,00 EUR
Unverfallbare Anwartschaft auf Invalidenrente: 1.500,00 EUR × 55 % = 825,00 EUR
 

Rz. 142

 

Beispiel 3: Dienstzeit- und gehaltsabhängiges System

 
Rentenformel: 0,8 % des letzten pensionsfähigen Gehaltes pro anrechnungsfähigem Dienstjahr (max. 35 Dienstjahre)  
Erdienbare Anwartschaft bis zum 65. Lebensjahr: (35 × 0,8 %) × 5.000,00 EUR = 1.400,00 EUR
Unverfallbare Anwartschaft auf Altersrente: 1.400,00 EUR × 55 % = 770,00 EUR
Invalidenrente im Alter von 52 Jahren: (27 × 0,8 %) × 5.000,00 EUR = 1.080,00 EUR
Unverfallbare Anwartschaft auf Invalidenrente 1.080,00 EUR × 55 % = 594,00 EUR

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