Rz. 125

Die Statistik belegt, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit dem an sie herangetragenen Anliegen einer beschleunigten Verfahrenserledigung trotz hoher Belastung insgesamt auch in der 2. Instanz in erstaunlichem Maße gerecht wird. Im Jahr 2021 haben die Landesarbeitsgerichte 5.668 Bestandsstreitigkeiten erledigt. Davon konnten 18,4 % innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Berufung abgeschlossen werden, 33,8 % innerhalb von drei bis sechs Monaten und 37,1 % innerhalb von sechs bis zwölf Monaten.[147] Damit dauerte das Berufungsverfahren nur in 10,7 % der Bestandsschutzfälle länger als zwölf Monate.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Parteien etwa durch Ausschöpfen der Fristen bis zum letzten Tag oder durch Fristverlängerungs- und Vertagungsanträge nicht geringen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens nehmen.

[147] Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.8, 2021.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge