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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Equity Swap

Dr. Sebastian Hofert von Weiss
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Rz. 82

Beim sog. Debt Equity Swap werden bestehende Verbindlichkeiten eines Unternehmens in Eigenkapital umgewandelt.[31] In Krisensituationen wird er insb. dazu eingesetzt, eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zu beseitigen und die Bilanzstruktur durch Erhöhung der Eigenkapitalquote zu verbessern.[32]

Eine gängige Erscheinungsform des Debt Equity Swaps ist die vereinfachte Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung.[33] Dazu erfolgt zunächst ein Kapitalschnitt zur Sanierung der in Schieflage geratenen Gesellschaft. Dabei wird im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach den §§ 229 ff. AktG bzw. § 58a GmbHG das Grund- bzw. Stammkapital dem durch Verluste aufgezehrten Realvermögen angepasst. Dadurch wird die Unterbilanz der Gesellschaft beseitigt. In einem weiteren Schritt erfolgt dann die Zuführung haftenden Kapitals zum Zwecke der Sanierung. Dazu wird die als Schuldverbindlichkeit ("Debt") bestehende Forderung eines Gläubigers gegen die Gesellschaft als Sacheinlage ("Equity") im Wege der Kapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht. Dabei erfolgt die Einbringung der Forderung entweder durch Abtretung derselben oder durch einen Erlassvertrag nach § 397 BGB. Im Fall der Übertragung der Forderung erlischt diese durch Konfusion.

[31] Eine genaue Definition des Begriffs "Debt Equity Swap" besteht nicht. Er wird allgemein als Sammelbezeichnung für Maßnahmen gebraucht, bei denen aus Fremdmitteln Eigenkapital geschaffen wird.
[32] Eilers, GWR 2009, 3; Hofert/Möller, GmbHR 2009, 527.
[33] Redeker, BB 2007, 673, 673 ff.

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