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Das Poliscan Lasergerät, dessen Technik Löhle[8] und Winninghoff[9] beschrieben haben, kommt immer häufiger zum Einsatz, zumal der Hersteller Kommunen die werkseitige Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen mit -Vollservice" anbietet und das Gerät Messung mehrerer Fahrbahnen gleichzeitig ermöglicht.

Trotz erheblicher Zweifel von Sachverständigen[10] gehen die Oberlandesgerichte - auch nach der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes (s. § 20 Rdn 56) - nach wie vor ohne Weiteres von der Zuverlässigkeit der Messungen aus (OLG Zweibrücken zfs 2017, 350; OLG Koblenz zfs 2017, 412; OLG Saarbrücken NZV 2017, 392; Brandenburgisches OLG zfs 2019, 708). Selbst ein geringfügiges Unterschreiten der vorgeschriebenen Messstrecke von 20 bis 25 m soll nicht einmal eine sachverständige Überprüfung rechtfertigen (OLG Karlsruhe zfs 2017, 532; 2017, 652).

Entsprechend der Bauartzulassung kann das Gerät auch im mobilen Einsatz, z.B. in einem Polizeifahrzeug, einer Messkabine und, entgegen OLG Frankfurt (DAR 2019, 169), auch in einem Anhänger (Trailer) eingesetzt werden.

 

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Beim Einsatz in einem Trailer müssen allerdings unstreitig besondere Aufbauvorschriften beachtet werden, wie auch der Hersteller zugesteht. Dennoch haben Gerichte zunächst die Auffassung vertreten, dass die allgemeine Bedienungsanleitung auch für den Aufbau des Trailers gelte. Das trifft jedoch deshalb nicht zu, da für den Aufbau und Betrieb des Trailers besondere Vorschriften gelten. So muss, allein schon deshalb, weil der Trailer tagelang unbeaufsichtigt Messungen vornimmt, Sorge dafür getragen sein, dass sich der Messwinkel nicht infolge einer Änderung der Stellung des Gerätes verschiebt.

Zwischenzeitlich führt die Polizei spezielle Aufbauschulungen des Personals durch und stellt entsprechende Bescheinigungen aus. Der Verteidiger sollte deshalb darauf achten, dass eine Bescheinigung der Teilnahme an einer allgemeinen Schulung des Messsystems hierfür nicht genügt.

[8] Löhle, DAR 2009, 412.
[9] Winninghoff, DAR 2010, 106.
[10] Löhle, DAR 2013, 597; Bladt, DAR 2017, 290.

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