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Akkordarbeit / Arbeitsrecht

Dr. Constanze Oberkirch
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1 Definition und Abgrenzung zum Zeitlohn

Im Gegensatz zum Zeitlohn, bei dem sich das Arbeitsentgelt nach der Länge der Arbeitszeit bemisst, wird beim Akkordlohn das Arbeitsentgelt nach dem erzielten Arbeitsergebnis ohne Rücksicht auf die Arbeitszeit bemessen. Der Akkordlohn wird deshalb häufig auch Leistungslohn genannt.

Der Akkordlohn ist nach der Rechtsprechung dadurch gekennzeichnet, dass seine Höhe proportional der Leistung des Arbeitnehmers entspricht und sich deshalb jede Änderung der Arbeitsleistung unmittelbar auf die Höhe des gezahlten Entgelts auswirkt.[1] Dabei wird zunächst eine Normalleistung ermittelt, die zur tatsächlichen Leistung des Arbeitnehmers in Bezug gesetzt wird.[2]

 
Hinweis

Wann ist Akkordlohn sinnvoll?

Die Einführung von Akkordlohn ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit akkordfähig ist, d. h. die Arbeitsabläufe sich regelmäßig wiederholen und die Arbeitsleistung exakt messbar ist. Die Mengenleistung darf nicht von externen Faktoren abhängen und muss über das Arbeitstempo direkt durch den Mitarbeiter beeinflussbar sein.

Weiter muss die Tätigkeit akkordreif sein. Hierfür ist es notwendig, dass alle Arbeitsabläufe so weit optimiert worden sind, dass der Mitarbeiter sie in der erforderlichen Qualität sicher bewältigen kann.

[1] LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 14.2.2023, 6 TaBV 1/23.
[2] BAG, Beschluss v. 15.5.2001, 1 ABR 39/00.

2 Rechtsnatur und Form

Beim Akkordvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag, auf den die §§ 611 ff. BGB Anwendung finden.

Häufig finden sich Regelungen zur Akkordarbeit nicht nur im Individualarbeitsvertrag, sondern auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Kraft Gesetzes bedürfen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in diesen Fällen der Schriftform.[1]

Ist die Akkordabrede Teil eines Individualvertrags, bedarf sie der Schriftform grundsätzlich nur dann, soweit dies in einer ...

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