Die Finanzierung einer Transfergesellschaft erfordert eine signifikante Bereitstellung von Finanzierungsanteilen durch das abgebende Unternehmen. Häufig wird die Finanzierung durch die Nutzung der Auslauflöhne sichergestellt, die das Unternehmen während der Kündigungsfrist der Mitarbeiter zu zahlen hätte. Diese Löhne können als Mittel zur Finanzierung der Transfergesellschaft verwendet werden.
Die wesentlichen Lohnkosten werden ja, wie oben beschrieben, in Form des Transferkurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit getragen.
Dabei sind jedoch auch die Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Ausgenommen hiervon ist die Arbeitslosenversicherung, deren Beitrag weiterhin durch die Agentur für Arbeit getragen wird. Für die übrigen Sozialversicherungsbeiträge sind die Arbeitgeberanteile und die Arbeitnehmeranteile (auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts von 80 % des Bruttoentgelts) vom abgebenden Unternehmen zu leisten. Weiterhin zahlt das Unternehmen die Urlaubstage für die Betroffenen, da diese, genau wie beim Kurzarbeitergeld, dem Arbeitsmarkt während des Urlaubs (und auch an Krankheitstagen) nicht zur Verfügung stehen.
Formulierungsvorschlag
In der Transfergesellschaft gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch. An Urlaubstagen und an Feiertagen, die auf Arbeitstage fallen, erhalten die Beschäftigten in der Transfergesellschaft 100 % der Bruttovergütung (ohne Mehrarbeit und Sonderzahlungen), die sie ohne Wechsel in die Transfergesellschaft erhalten hätten.
Urlaub in der Transfergesellschaft
Es spricht übrigens nichts dagegen, hier nur den gesetzlichen Urlaub, also z .B. 20 Arbeitstage, zu vereinbaren. Das entlastet die Arbeitgeberseite!
Das Transferkurzarbeitergeld wird in der P...