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Selbstbestimmungsgesetz

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Kurzbeschreibung

Seit dem 1.11.2024 können Menschen vereinfacht ihre Geschlechtsangabe und ihren Vornamen ändern. Die wichtigsten Fragen und Antworten, auch zu den daraus resultierenden neuen Pflichten für Arbeitgeber, zeigt die FAQ.

Vorbemerkung

Das Selbstbestimmungsgesetz ist zum 1.11.2024 in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll geschlechtliche Selbstbestimmung stärken: Menschen können jetzt leichter den Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern. Bislang mussten betroffene Menschen dazu nämlich aufwändige gerichtliche und psychologische Verfahren durchlaufen. Künftig reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt aus.

Das Gesetz bringt auch neue Pflichten für Arbeitgeber mit sich.

Fragen und Antworten

1. Was ist Ziel und Inhalt des neuen SBGG?
Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung ist in unserem Grundgesetz verankert. Mit dem neuen SBGG soll die Umsetzung dieses Rechts erleichtert werden. Um den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern, mussten betroffene Personen (meist transsexuelle, intersexuelle sowie non-binäre Menschen) bisher aufwändige gerichtliche und psychologische Verfahren durchlaufen. Mit dem neuen SBGG reicht künftig eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt aus, um den Geschlechtseintrag (und den Vornamen) im Personenstandsregister anzupassen.
2. Für wen gilt das SBGG?

Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gemäß dem SBGG steht allen deutschen Staatsangehörigen offen, unabhängig davon, ob sie zusätzlich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, können gemäß Artikel 7a Abs. 2 EGBGB deutsches Recht für die Änderung ihres Geschlechtseintrags wählen. Die Erklärung zur Rechtswahl muss öffentlich beglaubigt werden; alt...

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