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Schell, SGB IX § 2 Begriffsbestimmungen / 2.5.1 Überblick

Siegfried Wurm
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Rz. 8

Wegen der unter Rz. 7a aufgeführten Kritikpunkte wurde das Modell der ICIDH weiterentwickelt und durch einen überarbeiteten ICIDH, den sog. ICIDH-2, ersetzt. Letztendlich handelte es sich jedoch bei dem ICIDH-2 nur um Arbeitsentwürfe, die von der WHO 2001 unter dem Namen ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health bzw. Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Behinderung) bekannt und veröffentlicht wurden.

Die deutsche Version der ICF wurde im Jahr 2005 verabschiedet (www.dimdi.de). Weitere Informationen zur Auslegung des ICF (innerhalb des deutschen Raumes) wurden in dem unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erarbeiteten "ICF-Leitfaden – Trägerübergreifender Leitfaden für die Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit beim Zugang zur Rehabilitation)" auf der Internetseite der BAR unter http://www.bar-frankfurt.de veröffentlicht.

Im Verhältnis zur ICIDH orientiert sich die ICF nicht mehr an dem Ausmaß der Schädigungen, sondern an dem Leitbild eines "gesunden" Menschen. Eine Person ist funktional gesund, wenn vor ihrem gesamten Lebenshintergrund (Kontextfaktoren)

  1. ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des mentalen Bereichs) und Körperstrukturen allgemein anerkannten Normen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und -strukturen),
  2. sie nach Art und Umfang das tut oder tun kann, wie es von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet wird (Konzept der Aktivitäten),
  3. sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Art und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Schädigungen der Körperfunktionen/-strukturen und Aktivitätseinschränkungen erwartet wird.

Die ICF versteht die Funktionsfähigke...

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