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Praxis-Beispiele: Private Krankenversicherung / 3 Beitragszuschuss, Berücksichtigung Beiträge Angehöriger

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Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin, verheiratet, 2 Kinder, ist in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Sie ist wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Die erforderlichen Bescheinigungen liegen vor.

Die Arbeitnehmerin und ihre Angehörigen sind im Juli 2026 wie folgt versichert:

 
Person Versicherung monatliche(r) ­Prämie/Beitrag
Arbeitnehmerin

Private Krankenversicherung inkl. Wahlleistung Krankenhaus und 100 % Zahnersatz:

Sterbegeldversicherung:

Private Pflegeversicherung:

800,00 EUR

55,00 EUR

94,00 EUR
Ehemann, beschäftigt bei Arbeitgeber B, 20 Std. pro Woche, Entgelt 1.400 EUR monatlich

Gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung:

Private Zusatzversicherung für Zahnersatz:

102,29 EUR

40,00 EUR
Sohn, 24 Jahre alt

Gesetzliche Krankenversicherung als Student:

Pflegeversicherung (mit Beitragszuschlag für Kinderlose):

112,18 EUR

35,91 EUR
Tochter, Schülerin, 17 Jahre alt

Private Krankenversicherung inkl. Wahlleistung Krankenhaus und 100 % Zahnersatz:

Private Pflegeversicherung:

175,00 EUR

28,00 EUR

Wie hoch ist der Beitragszuschuss der Arbeitnehmerin im Monat?

Ergebnis

 
Zuschuss zur Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Arbeitnehmerin 800,00 EUR
Private Krankenversicherung Tochter + 175,00 EUR
Beiträge gesamt 975,00 EUR
Beitragszuschuss (975 EUR : 2 ) 487,50 EUR

487,50 EUR überschreitet nicht den Höchstzuschuss von 508,59 EUR zur Krankenversicherung (2026). Daher kann der Betrag von 487,50 EUR als Beitragszuschuss gezahlt werden.

  • Die private Krankenversicherung der Arbeitnehmerin ist zuschussfähig, selbst wenn sie bei Leistungen, die auch gesetzliche Krankenkassen bieten, mehr leistet.
  • Die Sterbegeldversicherung ist generell nicht zuschussfähig da sie ei...

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