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Mindestlohn, Vorgaben für Arbeitgeber

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Kurzbeschreibung

Mit dieser Übersicht kann geprüft werden, ob der gesetzliche Mindestlohn oder ein eventuell höherer Branchen-Mindestlohn gezahlt werden muss. Sie informiert zudem darüber, was im Zusammenhang mit dem Mindestlohn zu beachten ist.

  • Übersicht

Übersicht

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Mindestlöhne dürfen nicht unterschritten werden und müssen selbst dann an Arbeitnehmer gezahlt werden, wenn im Arbeitsvertrag eine geringere Vergütung vereinbart ist. Der konkret zu zahlende Mindestlohn kann sich aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (branchenbezogen und auch für im Ausland ansässige Arbeitgeber verbindlich, die im Inland Arbeitnehmer beschäftigen), einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (branchenbezogen und/oder räumlich begrenzt) oder dem gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (branchenunabhängig, bundesweit) ergeben. Für Berufsausbildungsverhältnisse, die seit dem 1.1.2020 begonnen haben, enthält § 17 BBiG zudem eine abgestufte Mindestlohnregelung.

Hinweis: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1.1.2025 bei 12,82 EUR.

Vom Arbeitgeber zu prüfen Hinweise und Handlungsempfehlungen

Branchenmindestlöhne nach dem AEntG

Prüfen, ob das Unternehmen zu einer der folgenden Branchen gehört (Stand 1.4.2025):

  • Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III[1]
  • Dachdeckerhandwerk[2]
  • Gebäudereinigung[3]
  • Gerüstbauerhandwerk[4]
  • Pflegebranche[5]

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung gilt die Lohnuntergrenze nach AÜG/der jeweiligen Verordnung.[6]

Hinweis: Die stets aktuelle Übersicht über die geltenden Mindestlöhne nach AEntG ist auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden.

Es ist branchenabhängiger Mindestlohn zu zahlen.

  • Prüfen, ob der branchenabhängige Mindestlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
  • Dieser Mindestlohn ist nach dem AEnt...

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