Begriff

Für Marokko gilt das deutsch-marokkanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Marokko wurde das deutsch-marokkanische Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen. Dieses ist seit 1.8.1986 in Kraft.

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