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Künstlersozialversicherung und Künstlersozialabgabe / 3 Abhängig beschäftigte Künstler/Publizisten

Kai Mühlenbrock
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3.1 Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bewertung

Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung einer künstlerischen Tätigkeit unterscheidet sich in einigen Fällen von der lohnsteuerrechtlichen.[1]

[1]

S. Arbeitnehmer und Selbstständige: Lohnsteuerrechtliche Abgrenzung der Tätigkeiten von A-Z.

3.2 Begriff "Kunst" und Merkmale

Das KSVG selbst enthält keine Definition des Begriffs "Kunst". In der Begründung zum KSVG heißt es: "Es wird darauf verzichtet, im Wege der Aufzählung von Berufsbezeichnungen die künstlerische oder publizistische Tätigkeit im Einzelnen zu definieren." Einer solchen Aufzählung steht die Vielfalt, Komplexität und Dynamik der Erscheinungsformen künstlerischer und publizistischer Berufstätigkeit entgegen. In der Durchführungsverordnung zum KSVG (KSVG-DV) wurde versucht, beispielhaft solche Tätigkeiten aufzuzählen. Die DV ist zwar seit dem 1.7.2001 außer Kraft gesetzt, das BSG zitiert die DV jedoch regelmäßig.

 
Wichtig

Kunstbegriff des KSVG

Das KSVG hat einen eigenen Kunstbegriff, der nicht identisch ist mit dem des Steuer- und Urheberrechts oder der allgemeinen Verkehrsauffassung.[1]

[1] BSG, Urteil v. 25.10.1985, 3 RK 24/94.

3.2.1 Merkmale einer künstlerischen Betätigung

Als wesentlich für eine künstlerische Betätigung wird vom BVerfG die freie schöpferische Gestaltung betont. In dieser werden Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht.[1] Nach der Intensität und dem Wert der gestalterischen Tätigkeit wird gesetzlich nicht unterschieden. Von der Kunst bzw. der Publizistik werden demnach alle künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Umfang und Wert erfasst, soweit sie einen gestaltenden Einfluss auf das Werk ausüben.[2]

[1] BVerfG, Beschluss v. 8.4.1987, 2 BvR 142/84.
[2] BSG, Urteil v. 15.2.1989, 12 RK 67/87.

3.2.2 Maß des Niveaus schöpferischer Gestaltung

Entsprechend dem Schutzzweck der Künstlersozialversicheru...

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