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Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

Dr. Carsten Teschner
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Kurzbeschreibung

Muster bzw. Vorlage einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung unter Berücksichtigung des für schwerbehinderte Arbeitnehmer bestehenden Sonderkündigungsschutzes gemäß §§ 168 ff. SGB IX.

  • Mustervorlage

Vorbemerkung

Diese Vorlage bzw. dieses Muster kann verwendet werden, wenn eine Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer ausgesprochen werden soll.

Nach § 168 SGB IX bedarf jede arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Ein Antragsformular für die Zustimmung zur Kündigung findet sich auf der Internetseite des jeweils zuständigen Integrationsamts. Der Sonderkündigungsschutz nach § 168 SGB IX oder § 174 Abs. 1 SGB IX kommt dem Arbeitnehmer zu, dessen Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung festgestellt ist oder dem Arbeitnehmer der einen Antrag auf Erteilung eines entsprechenden Bescheids gestellt hat.

Die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz gemäß § 168 ff. SGB IX finden keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers nicht treffen konnte (§ 173 Abs. 3 SGB IX). Der Arbeitgeber benötigt in diesen Fällen zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht die vorherige Zustimmung des Integrationsamts. Die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ist nachgewiesen, wenn entweder die Schwerbehinderung offenkundig oder der Nachweis durch einen Feststellungsbescheid nach § 152 Abs. 1 SGB IX erbracht ist. Ist es für den Arbeitgeber unklar, ob er vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen muss, kann er ein sogenanntes Negativattest beantragen.

Während der e...

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