
Das Krankentagegeld ist das privatversicherungsrechtliche Pendant zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird von privaten Versicherungsunternehmen direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitsentgelt.
Krankentagegeld wird begrifflich gelegentlich mit dem Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers verwechselt.
Zahlt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis ein Krankentagegeld zusätzlich zur Entgeltfortzahlung (nicht zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung), ist das Krankentagegeld in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Sozialversicherung: Die Zuordnung zum Arbeitsentgelt regelt § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV.
Entgelt | LSt | SV |
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Zusätzliches Krankentagegeld vom Arbeitgeber | pflichtig | pflichtig |
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