Von der Grundrente sollen Versicherte profitieren, die trotz eines langen Versicherungslebens im Durchschnitt nur eine vergleichsweise geringe Entgeltpunkteposition aus ihren Grundrentenbewertungszeiten erworben haben.

Es gelten folgende kalendermonatliche Höchstgrenzen:

  • bei 33 Jahren mit Grundrentenzeiten = 0,0334 Entgeltpunkte (0,4008 Entgeltpunkte jährlich),
  • bei 35 Jahren mit Grundrentenzeiten = 0,0667 Entgeltpunkte (0,8004 Entgeltpunkte jährlich).

Vereinfacht bedeutet dies, dass von der Grundrente Versicherte profitieren, die während ihres Versicherungslebens durchschnittlich weniger als rund 80 % des rentenrechtlichen Durchschnittsentgelts erzielt haben (bei 33 Grundrentenjahren = rund 40 % des rentenrechtlichen Durchschnittsentgelts).

Liegen mehr als 35 Jahre, aber weniger als 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vor, erhöht sich die kalendermonatliche Höchstgrenze von 0,0334 Entgeltpunkte für jeden Kalendermonat mit einer Grundrentenzeit um 0,001389 Entgeltpunkte (rund 0,2 Entgeltpunkte jährlich).

 
Praxis-Beispiel

Höchstgrenze an Entgeltpunkten

Ein Versicherter war 34 Jahre und 6 Monate beschäftigt (414 Kalendermonate).

Ergebnis: Von der Grundrente kann der Versicherte dann profitieren, wenn die durchschnittlichen Entgeltpunkte aus den Grundrentenbewertungszeiten unter 0,0584 Entgeltpunkten pro Kalendermonat liegen (0,0334 Entgeltpunkte + [0,001389 Entgeltpunkte x 18 Monate]).

 
Achtung

Kein Zuschlag bei erreichter Höchstgrenze

Liegt der Durchschnitt an Entgeltpunkten an oder über der maßgebenden Höchstgrenze, können Versicherte nicht von einem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung profitieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge