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ESRS 2 Allgemeine Angaben / SBM-2 Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

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43.

Das Unternehmen hat anzugeben, wie die Interessen und Standpunkte seiner Interessenträger in der Strategie und dem Geschäftsmodell des Unternehmens berücksichtigt werden.

44.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, wie die Interessen und Standpunkte der Interessenträger die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens beeinflussen.

45.

Das Unternehmen legt eine zusammenfassende Beschreibung folgender Punkte vor:

 

a)

Einbeziehung der Interessenträger, einschließlich

i.

der wichtigsten Interessenträger des Unternehmens,

ii.

ob eine Einbeziehung erfolgt und um welche Kategorien von Interessenträgern es sich handelt,

iii.

wie diese organisiert wird,

iv.

ihren Zweck und

v.

wie die Ergebnisse vom Unternehmen berücksichtigt werden,

 

b)

inwieweit das Unternehmen die Interessen und Standpunkte seiner wichtigsten Interessenträger im Zusammenhang mit seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell nachvollziehen kann, soweit diese im Rahmen des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und/oder der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens analysiert wurden (siehe Angabepflicht IRO-1 dieses Standards),

 

c)

gegebenenfalls Änderungen seiner Strategie und/oder seines Geschäftsmodells, einschließlich:

i.

wie das Unternehmen seine Strategie und/oder sein Geschäftsmodell geändert hat oder zu ändern beabsichtigt, um den Interessen und Standpunkten seiner Interessenträger Rechnung zu tragen,

ii.

weitere Schritte, die geplant sind, sowie den dafür vorgesehenen Zeitrahmen und

iii.

ob zu erwarten ist, dass sich das Verhältnis zu den Interessenträgern und deren Standpunkten durch diese Schritte ändert, und

 

d)

ob und wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über die Standpunkte und Interessen der betroffenen Interessenträger in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezoge...

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