Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Entsendung: Anwendung von EU-Recht für Arbeitnehmer / 2.4 Zeitliche Befristung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass der Einsatz im Voraus begrenzt ist und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes 24 Monate nicht überschreitet. Die Befristung muss sich in jedem Fall aus den vertraglichen Regelungen oder aus der Eigenart der Tätigkeit ergeben. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer mehrfach zu entsenden oder eine Entsendung zu verlängern, solange die Zeitgrenze von 24 Monaten nicht überschritten wird.

 
Praxis-Beispiel

Verlängerung einer Entsendung

Ein deutsches Unternehmen hat einen Mitarbeiter für 15 Monate nach Frankreich entsandt. Die Entsendung soll um 12 Monate verlängert werden. Der Einsatzzeitraum überschreitet die zeitliche Grenze von 24 Monaten. Mit dem Tag der Feststellung der Verlängerung gelten für den Arbeitnehmer die französischen Rechtsvorschriften.

2.4.1 Keine Befristung

Es liegt keine Entsendung vor, wenn die zeitliche Befristung dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen kann oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze für eine deutsche Vollrente erreicht. Eine zeitliche Begrenzung liegt auch nicht vor, wenn sich eine Entsendung bis zur Kündigung automatisch fortsetzt.

2.4.2 Unterbrechung

Eine Entsendung wird nicht beendet, wenn eine Unterbrechung für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten vorliegt. Ursächlich für eine solche könnte ein Urlaub, eine Fortbildung oder Krankheit sein. Die Unterbrechung selbst wird in die 24-Monatsfrist eingerechnet, allerdings verlängert sich der Gesamtzeitraum dadurch nicht.

 
Praxis-Tipp

Unterbrechung von mehr als 2 Monaten

Wird eine Entsendung für einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten unterbrochen, gilt die Entsendung als beendet. Wird der Auslandseinsatz nach der Unterbrechung fortgesetzt, ist eine erneute Prüfung der Entsendung nicht notwendig, sofern keine Änderungen eingetreten sind. Auch ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.017
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    920
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    853
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    830
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    766
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    763
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    743
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    737
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    724
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    714
  • Jubiläumszuwendung
    702
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    700
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    688
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    679
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    649
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    640
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    639
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    638
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    628
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    614
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Personal Office Standard
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Entgelttransparenz sicher umsetzen: Klares Grading-System
Klares Grading-System
Bild: Haufe Shop

Das Buch erklärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung der Richtlinie. Dazu bietet es Beispiele aus der Praxis sowie Bewertungen gängiger Gradingsysteme und berücksichtigt auch die betriebliche Mitbestimmung.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren