Die Finanzverwaltung gewährte für ehrenamtliche Tätigkeiten in Impfzentren und Testzentren Vergünstigungen:[1]

  • Helfer, die direkt an der Impfung oder Testung beteiligt waren, konnten für ihre Einnahmen die Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR jährlich in Anspruch nehmen.
  • Helfer, die sich in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren sowie (mobilen) Teststationen engagierten, konnten für ihre Einnahmen die sog. Ehrenamtspauschale von 840 EUR erhalten.[2] Die Ehrenamtspauschale konnte aber nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wurde.

Im Übrigen ging die Finanzverwaltung jeweils von einer nichtselbständigen Tätigkeit aus.[3] Die Steuerfreiheit war unabhängig von der Frage, wer das Impfzentrum betreibt.[4]

Gültig waren die Regelungen für Zahlungen der Jahre 2020, 2021 und 2022. Für Arbeitnehmer in privaten Testzentren gab es hingegen keine Steuererleichterungen.

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