Sog. echtes BYOD bezeichnet den Einsatz privater Geräte zu dienstlichen Zwecken und ist Gegenstand dieses Lexikonbeitrags.

BYOD beginnt bereits dort, wo betrieblich veranlasste Kommunikation auf privaten Geräten entworfen wird, um sie später an die betrieblichen Geräte zu senden und weiterzuverarbeiten.[1] Die wohl häufigste Form von echtem BYOD ist die Verwendung von Unternehmensapps auf dem Smartphone, etwa für die Verarbeitung von E-Mails oder jede sonstige Einbindung in die Informationstechnologie des Unternehmens.

Gestattet der Arbeitgeber, dass unternehmenseigene Geräte auch privat genutzt werden dürfen, handelt es sich schon begrifflich nicht um BYOD, daher um sog. unechtes BYOD. Dieses wird auch "COPE" genannt (Corporate Owned, Personally Enabled).

[1] Grieger, MMR 2023, S. 168.

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